Gibt es ein Mindestalter für den Sozius beim Motorrad?

4 Antworten

Nein, es gibt jedoch in §35a Abs. 9 folgende Vorschrift:

Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.

Nein. Der Sozius muss aber problemlos an die Fußrasten kommen und alt genug sein, um bewusst eine längere Zeit am Geschehen teilzunehmen.

Woher ich das weiß:Hobby – Leidenschaftlicher Motorradfahrer

Ob es dazu eine Zahl gibt, weiß ich nicht, aber es kommt wohl auch darauf an, ob das Kind in der Lage ist sich ausreichend festzuhalten.

Nein, der Sozius sollte aber die Fußrasten erreichen