Ghusl gültig?

5 Antworten

In der Hanefiitischen Rechtschule ist die Niyya/Absichtsfassung keine Pflicht, in den anderen 3 Rechtschulen schon.

Als Hanefiite wäre also dein Duschen als Ghusl gültig, wenn das Wasser überall hingelangt ist und du Wasser in den Mund und die Nase genommen hast (kannst du auch nachholen falls nicht).

In den anderen Rechtschulen ist meines Wissens eine Niyya nötig, damit das Ghusl gültig ist.

Geht es dir darum, dass du es eventuell ohne Absicht gemacht hast, oder dass du nicht die erforderlichen Schritte eingehalten hast?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

wie schon ein anderer User geschrieben hatte, ja sie ist gültig. Selbst wenn du z.B ein Schafi´i sein solltest und du aus Unwissenheit, keine Absicht zum Ghusl genommen hast bzw nur die Absicht zum Duschen, kannst du im nachhinein die Ansicht der Hanafiten annehmen, vorausgesetzt du hast Mund und Nase ausgespült.

Im Allgemeinen, bedeutet Ghusl einfach nur duschen.

Wenn das Wasser alle Körperteile erreicht hat und du auch auch Mund / Nase gespült hast, dann ja. So ist der Pflichtteil getan.