Ghusl abdest vergessen nochmal Duschen?

2 Antworten

Die einen Gelehrten sagen, dass es reicht danach den mund und die nase zu spülen. In anderen Rechtsschulen wird gelehrt, dass man den Vorgang wiederholen muss. Ich tendiere aber dazu, immer auf Nummer sicher zu gehen und den Vorgang zu wiederholen

ItsJustMe38  12.08.2020, 10:27

Laut Hanefitischer Rechtsschule ist keine Absicht nötig, so dass man einfach Mund und Nase zusätzlich ausspülen müsste.

In den anderen Rechtsschulen ist die Absichtsfassung nötig, falls er also in die Dusche ohne die Absicht, Ghusl zu nehmen, gegangen ist, kann er es auch nicht im Nachhinein als solches zählen...

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Wenn alles nass geworden ist, dann brauchst du nicht den Ghusl wiederholen. Ggf. nur Mund und Nase noch spülen, falls du das beim Duschen so nicht immer machst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
Abdillah  12.08.2020, 11:35

Was ist mit der Absicht?

er hatte keine Niyyah gefasst somit wurde auch kein Ghusl gemacht

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