Gewährleistung bei EBay Kauf?

4 Antworten

Kommt drauf an, ob das als AGB anzusehen ist.

Wenn nein, dann dürfte der Ausschluß wohl wirksam sein.

Wenn ja könnte man über die Wirksamkeit streiten. Aber in dem Falle müßtest du diese Ansprüche dann im Zweifel vermutl. auch gerichtlich durchsetzen, wenn er nicht bereit ist einzulenken.

Alles vorausgesetz er handelt tatsächlich als privater Verkäufer und spielt das nicht nur vor.

Um einen wie starken Schaden und um welche Summen geht es denn?

Hgenene 
Fragesteller
 17.04.2023, 13:26

Für die Fernbedienung alleine habe ich wahrscheinlich so 130€ bezahlt, der Rest war für den Empfänger. Ein Schalter weniger ist schon unpraktisch, da dieser so gut wie unbenutzbar ist und nervig in der Fernbedienung hin und her wackelt. Hätte er den Schaden korrekt angegeben hätte ich maximal 100€ bezahlt, eine Reparatur ist für mich nicht einfach gemacht.

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asdundab  17.04.2023, 13:32
@Hgenene

Ist die Frage ob, ihm das hätte auffallen müßen, weil dann könnte man ihm evtl. unterstellen, daß er es absichtlich verschwiegen hat, dann wäre das nicht vom Ausschluß umfasst.

Wenn der Ausschluß aber wirksam (s.o.) ist und du keine Täuschung nachweisen (Anscheinsbeweis) kannst hast du rechtlich schlechte Karten.

Kannst ja versuchen mit ihm zu verhandeln, villeicht ist er ja kulant.

An Ebay melden kannst du natürlich versuchen, evtl. entscheid Ebay zu deinen Gunsten und er ist bereit sich dieser Entscheidung zu beugen.

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asdundab  17.04.2023, 13:35
@Hgenene

Wenn er auf Ebay recht viel mit dieser Klausel verkauf würde ich argumentieren, daß sie damit hier eine AGB darstellt und diese der Inhaltskontrolle wegen zu weitgehenden Ausschlußes insb. bzgl. grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie Verletzungen des Körpers unwirksam ist.

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Die Preisfrage ist, ob der Verkäufer Privatperson oder gewerblicher Anbieter ist. Bei einem gewerblichen Anbieter hast du immer Gewährleistung, diese kann nicht rechtssicher komplett ausgeschlossen werden.

Bei Privatverkäufern besteht bei einem Gewährleistungsausschluss lediglich Haftung für arglistig verschwiegene Mängel, also beispielsweise wenn eine Beschädigung bewusst weggelassen, das Foto so gestellt war, dass es diesen nicht abbildet oder dieser sogar weg retuschiert wurde.

In deinem Fall hat der Verkäufer einen Gebrauchtartikel so wie es aussieht nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben und so fotografiert wie er tatsächlich ist. Vermutlich wirst du da rechtlich nichts machen können.

Die Frage ist allerdings, ob dem Verkäufer der Mangel hätte auffallen MÜSSEN. Wenn die Fernbedienung beispielsweise für einen DVD-Player ist und der Play-Knopf kaputt ist, wäre es naheliegend, dass auch ein Laie hätte darüber stolpern müssen. Ist das eine Kombi-Fernbedienung für Fernseher und DVD-Player, muss dem Verkäufer nicht zwingend aufgefallen sein, dass der Play-Button nicht geht, wenn er damit nur fern geschaut hat.

Rein aus Neugierde: Was für eine Fernbedienung ist denn satte 175 Euronen wert?

Hgenene 
Fragesteller
 17.04.2023, 13:23

Eine Taranis X9D, außerdem war noch ein Empfänger dabei. Die Fernbedienung hat eine gute Reichweite, ist programmierbar und verlässlich(wenn alle Schalter funktionieren). Es geht um Modellbau.

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asdundab  17.04.2023, 13:26
@Hgenene

Fernbedienung ist da ohne weitere Erläuterung hier wohl eher das falsche Wort für die Frage

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Hgenene 
Fragesteller
 17.04.2023, 13:27
@asdundab

Hab ich erstmal bearbeitet, danke!

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DatLicht  17.04.2023, 13:27
@Hgenene

Wow, fettes Teil. Wieder was gelernt. Naja, dann ist tatsächlich die Frage, ob der Verkäufer bei "üblicher" Bedienung den Mangel hätte bemerken müssen - dann wäre seine Pflicht gewesen, auf exakt diesen Mangel im Inserat bei Ebay auch klar hinzuweisen. In dem Fall würde ich dann beim Kundenservice einen Fall aufmachen wegen eines abweichenden Artikels.
Wenn das nur eine Nebenfunktion ist, die man - auch in anderen Anwendungsfällen - nur alle Jubeljahre mal braucht, muss der das nicht unbedingt selbst bemerkt haben.
Will damit gesagt haben: Betrug und Irrtum liegen oft ziemlich nahe beieinander. Irrtum kommt vor, Betrug muss man beweisen können.

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"sonst sind mir keine Beschädigungen oder Defekte aufgefallen"

Also allein DER Satz suggeriert ja wohl eindeutig, daß die Fernbediung funktionstüchtig und das ohne EInschränkung ist

Ich an Deiner Stelle würde einen Fall bei ebay auf machen. Privatverkauf hin oder her
Und mich gerade auf diesen Satz beziehen

asdundab  17.04.2023, 13:23

Ist ihm aufgefallen. Bei einer laienhaften Prüfung mußt du durchaus damit rechnen, daß eine wackelnde Taste übersehen wird, falls das nicht völlig offensichtlich ist, er versichert ja gerade nicht, daß sie definitiv funktioniert, sondern nur, daß er nichts bemerkt hat.

Fall bei Ebay kann man natürlich trotzdem probieren, ob es was bringt ist am Ende was anderes.

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Der Privatverkäufer hat die Sachmängelhaftung völlig korrekt ausgeschlossen.

Daher wirst du mit der wackelnden Taste leben müssen.

asdundab  17.04.2023, 13:27

Als AGB könnte die Klausel evtl. unwirksam sein, könnte man zumindest drüber streiten.

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herja  17.04.2023, 13:31
@asdundab

Man kann über alles streiten ...

Als privater Verkäufer hat man i. d. R. keine AGBs.

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asdundab  17.04.2023, 13:37
@herja
"Als privater Verkäufer hat man i. d. R. keine AGBs."

Das ist so nicht richtig, wenn du so eine Klausel öfters benutzt wird das sehr schnell eine AGB. Bei dieser Entscheidung differenziert das Gesetz ja auch nicht zw. Verbrauchern und Unternehmern.

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herja  17.04.2023, 13:47
@asdundab

Ja klar, das kenne ich auch.

Du schreibst ja selber: wenn ..., wenn nicht, hat sich das erledigt.

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asdundab  17.04.2023, 16:34
@herja

Wir wissen ja nichts über den Verkäufer, unbedingt unwahrscheinlich, daß er öfters dergestalt Sachen auf Ebay verlauft ist es aber nicht.

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