Gestohlenes Handy gekauft von Ebay gekauft.
Hallo, ich hab ich ebay 1 defektes Iphone gekauft, und wollte es selber weiter verkaufen für mehr Geld über kleianzeige. Irgend einer hat das iphone in kleinanzeige gesehn und dachte vllt ist es seins und hat es der Polizei gemelden und Schwups standen die vor meine Tür und es kamm raus das handy ist zwa geklaut aber gehört jemand anderes wie der es bei Polizei gemeldet hat. Ich hab der Polizei gesagt das ich es von ebay gekauft hab, hab denen auch die ganze daten von Ebay gezeigt wo ich das Handy gekauft hab . Also ich hab beweise das ich es gekauft hab. Was passiert jetzt bekomme ich eine Straffanzeige wegen diebstall ich meine ich hab nicht mal gewust das es geklaut ist.
7 Antworten
So sollten Sie wachsam sein, bekommen einige Hinweise von der Polizei, müssen Sie eBay Personal kommunizieren zu halten, um Verluste zu minimieren.
<nein wenn du es nicht wüstest das dieses Handy gestohlen war bekommst du keine anzeige
Die Frage ist eher, warum Unwissenheit vor "Anzeige" schützen soll.
Unwissenheit kann durchaus vor Strafe schützen, §§ 16, 17 StGB, hier liegt aber vermutlich eher ein Problem des § 15 StGB vor.
Dann wurde hier wohl seitens der Richter etwas anderes ausgelegt...
http://www.anwalt.de/rechtstipps/verkauf-von-hehlerware-bei-ebay_001163.html
Ja, deswegen wurde das Ureil in der nächsten Instanz auch wieder aufgehoben. Es fehlte am Vorsatz, § 15 StGB.
Hallo,
wenn Du wie Du sagst nicht wußtest, dass das Gerät gestohlen ist, wird Dir persönlich keine Strafe drohen. Allerdings bist Du dann leider auch das Handy lost, weil es Dir trotz Bezahlung nicht gehört.
Das Problem an der Sache: An gestohlener Ware ( Hehlerware ) kann man rechtlich kein Eigentum erwerben. Das Gerät wird beschlagnahmt und Du siehst es nicht wieder. Damit Du wenigstens eine Chance hast auf Dein Geld, mußt Du Anzeige gegen de Verkäufer erstatten und Dein Geld zurück fordern.
mfg
Parhalia
Ich hab mir überlegt das ich ein fall aufmachen in Ebay oder PayPal und dort dann angebe das der Hady gestohlen wa.
Klar, aber die Anzeige steht und die Polizei geht der Sache schon mal auf den Grund. Und wenn Verkäufer = Dieb, klopft man ihm denn auch auf seine klebrigen Finger.
sein Geld wiederzusehen. Das muss man sich zivilrechtlich wiederholen.
Klar, muss an aber abwägen, ob sich das hinsichtlich des Kaufpreises lohnt.
Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Hehlerei werden wohl eingestellt. Was bleibt ist, dass das Handy weg ist (§ 935 BGB) und Du einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen den eBay-Verkäufer hast (Leistungskondiktion, § 812 BGB).
Wenn bei dem Verkäufer allerdings nichts mehr zu holen ist, hast Du Pech. Den letzten beißen die Hunde.
Einmal hattest Du das Handy sicher nicht "von", sondern allenfalls "über" Ebay gekauft, denn Ebay verkauft nichts.
Unabhängig davon wirst Du hier, da Du ja beweisen konntest, gutgläubig gekauft zu haben, sicher keine Strafanzeige bekommen, aber das Handy bist Du los und das Geld, das Du dafür bezahlt hattest, ebenfalls, denn an gestohlenen Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben.
Da hast Du also Pech gehabt!
Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe?