Ich würde mich an deiner Stelle vorher noch schlau machen, was alles zu bedenken ist.
"Nur" eine Hochzeit, bedeutet nicht automatisch, dass man dann auch automatisch amerikanische Papiere bekommt. Schnell kann auch der Verdacht der Scheinehe im Raum stehen. Und dann hat man relativ schlechte Karten...

...zur Antwort

Nach einem Reset sollte wieder alles normal laufen.

Nach der Rücksetzung auf die Werkseinstellungen muss der Router neu eingerichtet werden.
Alle Geräte, die vorher mit der Box automatisch verbunden worden sind, müssen neu mit der Box verbunden werden. 

...zur Antwort

In jeder Staffel führt ein Hauptstrang durch diese.

Dennoch ist in der Regel jede Folge in sich abgeschlossen und kann somit separat geschaut und verstanden werden.

Es hilft aber natürlich durchaus, wenn man so viele Folgen wie möglich schaut, um hier mehr Verständnis für den Doctor und die Story zu erhalten.

...zur Antwort

Seit 2004 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet...

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html

...zur Antwort

Eine Abfindung ist eine freiwillige Angelegenheit.

Wenn die Abfindung bei allen Mitarbeitern so berechnet wird, wird sich hier auch eher kein Grund zur Klage ausmachen lassen.

...zur Antwort

Die Frage kann, so allgemein gestellt, nur mit "ja", "nein" und "vielleicht" beantwortet werden.

Eine erste Einschätzung lässt sich ggf. mit dem Link ableiten.

https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/persoenlichkeitsrecht/juristische-gesamtschau-zur-kamerauberwachung/1341/

...zur Antwort

Um eine Antwort zu geben, müsstest du schon mehr Infos geben...
Es macht im Regelfall Sinn, eine Frage hier so ausführlich/konkret wie möglich zu stellen, damit auch eine sinnvolle/konkrete Antwort kommen kann.

Für einen Privat-Account gibt es diese Funktion bei Facebook auf jeden Fall nicht...

...zur Antwort

https://www.kununu.com/de/wis-sicherheit-service2

Auch über das ganze Bundesgebiet verteilt... 
Aber konkreter wirst du es wohl nicht bekommen...

...zur Antwort

Wahrscheinlich hilft dir dieser Beitrag zur Einschätzung deiner persönlichen Situation, die hier sonst keiner richtig beurteilen kann...

http://www.frag-einen-anwalt.de/Stromabstellen-bei-4-kindern-unter-Jahre-im-Haushalt--f47627.html

...zur Antwort

Brotkasten ist dort als Link markiert.Von daher hätte es für dich gereicht, dort auf das Brotkasten zu klicken ;)

Habe ich jetzt für dich gemacht, die E-Mail-Adresse lautet brotkasten@haefft-verlag.de

...zur Antwort
Frage zur Teilzeit Arbeit,(Vertrag) eine andere wegen Überstunden Und Kündigung?

Also habe seit dem 13.2.2017 einen Teilzeit Vertrag, bei einer Zeitarbeitsfirma(im Bereich Service). 

Jetzt ist die Frage kann ich auch sagen ich arbeite 3 Wochen mal gar nicht (wegen dem Fachabi). 
Oder muss ich eine bestimmte Anzahl an Stunden voll bekommen? Normalerweise wollte ich nur den Februar arbeiten aber die Typen haben mir nen Vertrag bis 14.2.2018 angesetzt. (Ist das überhaupt möglich als Aushilfe)

Die andere ist: normalerweise sind ja 8 Stunden angesetzt. Aber ich mache gerade die Erfahrung das ich: 

-12 Stunden wenn nicht sogar mehr arbeite bis spät in die Nacht! 

- es sind nicht die mindestens 11 Stunden Pause zwischen!
(Also wenn ich zum Beispiel von 17:30-6 Uhr arbeite muss ich schon wieder um 13 Uhr arbeiten!) 

-Auf Anfragen wird nicht reagiert, ich werde einfach so eingeteilt ohne vorher nachgefragt zu werden. Die machen was sie wollen. 

-Die Überstunden und Fahrtkosten kriege ich nicht bezahlt und arbeite für bisschen über den Mindestlohn. (Trz mehreren Schulungen) 

-Die Typen haben mir nichtmal eine Kopie vom Arbeitsvertrag gemacht. 

- Und ich habe das Gefühl ich muss so Drecksarbeit Leisten, von gestern auf heute musste ich sage und schreibe 5000!!! Plastikbecher von betrunken Menschen aufsammeln. 

Leider kenne ich mich nicht so aus, was kann ich machen?
Kündigungsfrist ist glaube ich abgelaufen und wie schreibe ich überhaupt eine Kündigung?
Kann ich ohne Grund kündigen?
Wenn ich kündige, muss ich dann irgendwie Irgendwas bezahlen?
Was muss ich beachten, damit ich nicht eine Vertragsstrafe bekomme?

...zum Beitrag

Ich kann dir nicht sagen, was zum Thema Kündigungsfristen in deinem Arbeitsvertrag steht.
Allerdings ist es bei einer Zeitarbeitsfirma oft so, dass eine Probezeit vereinbart wird, die gerade im Bereich der Zeitarbeit recht kurz ist.

Im Tari der BAP/DGB wäre es in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von einer Woche. Von daher ist das wohl auch für dich erträglich.

Zu deinen vorangegangenen Fragen.

Zwölf Stunden am Stück sind recht viel.
Netto kannst Du maximal zehn Stunden arbeitstäglich arbeiten.
Mehr ist rechtlich nur in bestimmten Bereichen möglich.
Deiner sollte nicht dazu gehören.

Elf Stunden müssen zwischen zwei Schichten sein. Sonst kommt es schon in normalen Fällen nicht mit den maximalen zehn Stunden hin.

Bei deinem Beispiel fängt dein Arbeitstag um 17:30 Uhr an und hört nach 24 Stunden wieder auf. In deiner Schicht bist du bei 45 Minuten Pause bereits bei 11,75 Stunden. Wenn du dann am nächsten Tag um 13 Uhr anfängst sind es um 17:30 Uhr schon zusätzlich 4,5 Stunden.

Somit kommst du an diesem Arbeitstag bereits auf 16,25 Stunden.

Weitab also von allem, was rechtlich möglich sein darf.

Auf die Kopie von deinem Arbeitsvertrag hast du natürlich einen Anspruch.
Fordere sie also entsprechend ein.

Überstunden, die angeordnet sind, müssen auch bezahlt werden.
Bei den Fahrtkosten wird man sich ggf. streiten können.
Das sollte aber vom Einzelfall abhängen.

Die Höhe deines Entgelts richtet sich nach deiner Eingruppierung.
Solltest du noch keine Ausbildung haben, wird diese auch eher niedrig ausfallen.

In der Summe würde ich sagen, dass du mit einem Aushilfsjob bei REWE an der Kasse deutlich besser dran wärst.

Von daher kann es nur sinnvoll sein, den Job zeitnah wieder zu kündigen.

...zur Antwort

Die Frage ist relativ einfach zu beantworten...

Entgeltfortzahlung ist für die Zeit zu leisten, die du hättest arbeiten müssen.
Auch am Wochenende.

Das ist eine schöne Idee von deinem Arbeitgeber. Aber spätestens vor Gericht wird er damit nicht so durchkommen.

...zur Antwort