Geschaeft will gewaltandrohende mitarbeiterin nicht entlassen?

guitschee  26.04.2024, 10:40

Warum sollte das Geschäft das auch anzeigen? ...

RahelSt576 
Fragesteller
 26.04.2024, 10:41

Nein sie sagten der arbeitskollegin sie solle nicht

guitschee  26.04.2024, 10:42

Was hat das Geschäft damit zu tun?

RahelSt576 
Fragesteller
 26.04.2024, 10:44

Der muss man ueber den weg laufen?

4 Antworten

Die Kollegin die bedroht wurde muss die Andere anzeigen. Und da würde ich mir auch von der Firma nicht rein quatschen lassen!

Und du solltest dich nach Möglichkeit neutral verhalten, auch wenn es schwer fällt. Nicht, dass dir noch die Störung des Betriebsfriedens vorgeworfen wird.

Wenn das Geschäft entscheidet ihr nicht zu kündigen (wobei: war ein Chef denn bei der Drohung anwesend?) oder den Betriebsfrieden nicht als gestört ansieht, dann ist es deren Entscheidung.

Entweder man zieht dann für sich die Konsequenz und sucht sich einen anderen Job, weil man mit der Betreffenden definitiv nicht zusammen arbeiten will oder man versucht das klärende Gespräch.

Also es geht ja auch um die Frage was da genau vorgefallen ist. Normalerweise droht man ja keine Gewalt an. Es sei denn, man hat irgendwie eine asoziale Ader!

Aber nur auf ein "die hat aber..." kann und sollte man als Firma auch nicht reagieren, wenn es in der Freizeit war. Man ist ja nicht das Kindermädchen für seine Mitarbeiter, die sich nicht zusammen reißen können! Anders, wenn es wirklich im Betrieb passiert! Dann betrifft es die Firma ja direkt!

Wäre ja noch schöner unliebsame Kollegen so los zu werden, nur weil man irgendwas behauptet.

Also mal ganz objektiv betrachtet: was war denn da nun wirklich los?

ZuumZuum  26.04.2024, 11:02

Die Kollegin die bedroht wurde muss die Andere anzeigen

Jemanden anzeigen muss man gar nicht. Man kann, aber es kommt auf den Inhalt der Drohung an. Da muss schon konkret mit der Verübung einer Straftat gegen die Person gedroht werden, um strafrechtlich Relevanz zu haben. Ohne Zeugen wird das auch Aussage gegen Aussage stehen.

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Kessie1  26.04.2024, 11:18
@ZuumZuum

Das "muss" war darauf bezogen, dass es der Arbeitgeber nicht machen wird und es ja auch dafür für den Arbeitgeber keinen Grund gibt.

Natürlich "muss" man gar nichts. Aber wenn sie es angezeigt haben will, dann muss sie sich schon selbst drum kümmern.

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Ich würde sagen da auch die Firma eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter hat MUSS die Firma bzw. Chef auch reagieren

Sonst könnte sogar die Mitarbeiterin den Chef verklagen .... wissen nicht viele ist / kann aber sehr effektiv sein

Kannst du den Chef ja mal erklären

RahelSt576 
Fragesteller
 26.04.2024, 10:49

Dann arbeite ich aber auch nicht mehr da?

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ZuumZuum  26.04.2024, 11:04
@RahelSt576

Was ist dir denn leiber, ein Betriebsklima in dem die Arbeit Spaß macht, oder eines bei dem Du schon vor Antritt der Arbeit Angst hast da aufzutauchen? Du kannst dem Chef ja auch sagen das du unter diesen Umständen nicht 100% Leistung bringen kannst.

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RahelSt576 
Fragesteller
 26.04.2024, 11:28
@ZuumZuum

Habe ich gesagt aber ich finde kein besserer ort

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Bei Rechtsverstößen im privaten Bereich wird der Arbeitgeber kaum aktiv.

Hauptsächlich, weil der Arbeitgeber einen mutmaßlichen Tatvorwurf kaum belegen kann und damit eine Kündigung kaum Aussicht auf Erfolg hat.

Warum?
Weil vermutlich das Arbeitsgericht die Kündigung kassiert.