Gemüse falsch wiegen - Straftat?
Fiktive Situation
Person A wiegt zunächst 500g Champignons und druckt dann ein Etikett aus. Später beim Einkauf bemerkt er, dass er eigentlich 750g benötigt und nimmt mehr Champignons und vergisst dann das alte Etikett abzumachen und denkt sich, an der Kasse wirds dann gewogen. Nun bemerkt er nach dem Einkauf, dass eigentlich nur 500 Gramm abkassiert wurden. Wenn dagegen angezeigt wird, was gilt dann?
6 Antworten
- Das ist einfach Diebstahl.
- Weitere Ausreden oder "wie es dazu gekommen ist" interessieren niemanden. Einfach Diebstahl. Das haben schon viele probiert und Ausreden nützen da nichts. Wer Zeit hat, mehr zu nehmen, hat auch Zeit, neu zu wiegen.
- Nicht umsonst gibt es das "Selbstwiegen" immer seltener und fast alles wird direkt gleich an der Kasse gewogen. Finde ich auch drastisch praktischer, als es selbst machen zu müssen.
Laut StGB würde ich das eher als Betrug einstufen.
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält [...]
Okay, war auch nur eine fiktive Situation. Keine Sorge, ich zahle meine Champignons richtig :D
das ist diebstahl.
er hätte es an der kasse sagen müssen, das er vergessen hat neu zu wiegen.
es gibt verschiedene systeme.
in manchen supermärkten wird an der kasse gewogen (z.b lidl) bei anderen (z.b. marktkauf) muss der kunde in der sb abteilung selbst wiegen und das etikett aufkleben. im ersten fall irrelevant. im 2. eben sagen
Das ist Diebstahl. Da der Kunde allerdings schon draussen ist, wird nicht viel passieren.
Das ist Betrug. Es sei denn, er kann nachweisen, dass es ein Versehen war.
Wenn dagegen angezeigt wird, was gilt dann?
Aber es hat ja keiner gemerkt, und selbst wenn, das wäre ein Wert von 1 Euro oder 2.