Geldeinfuhr aus Türkei?

4 Antworten

Ich würde so schnell als möglich zum Zoll und denen es so sagen. Wie es dann weiter geht, wirst du dann erfahren.

Es ist auf jeden Fall besser, wenn du zuerst beim Zoll bist, als dass der Zoll bei dir vor der Haustür steht. Welche Folgen kann ich dir nicht sagen, da kenne ich mich nicht aus.

Darf ich bei Zoll nachträglich die 50000 Euro als teil Rückführung des Einfuhr von 2015 anmelden und falls ja, welche folgen gibts es ?

-->Nein

Zwischen 2015 und 2018 ist viel Zeit vergangen. Somit müssten die 50.000 voll Versteuert werden und man müsste Sie normal Anmelden. Wenn nicht ,kann es zur Anzeige kommen und die Gebühren für die Nachzahlung können sehr Eklig werden um es mal gelinde auszurücken. Von der zusätzlichen Strafe mal ganz abgesehen. Im Schlimmstenfall können bis zu 25% der 50.000 Euro als Steuer und Strafzahlung einbehalten werden.

lesterb42  04.08.2018, 10:31

Steuer auf Bargeld? Was soll das sein?

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Silberfan  04.08.2018, 10:35
@lesterb42

Da das Geld ins Land eingeführt wird ist eine Einfuhrsteuer fällig. Die je nach höhe des Betrages bis zu 19% sein können. Bei nicht Anmeldung und Illegaler Einfuhr können Strafzahlungen zu den 19% dazukommen sowie auch die Gerichtskosten bzw. Bearbeitungskosten da dies als Fall angesehen wird und als Straftat behandelt wird.

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die Bank muss wegen Geldwäschegesetz nachfragen und Meldung machen, wenn die Herkunft von Bargeld nicht eindeutig ist.

Dass du bei der Einreise mit mehr als 10k durch den roten Ausgang gehen musstest und das anmelden musstest, das ist Gesetz. Unwissenheit schützt nocht vor Strafe und du kannstest das Verfahren ja auch, nachdem du den Export damals korrekt angemeldet hattest. Jetzt hast du wohl eine Selbstanzeige gemacht .. sowas ist wohl selten und ich weiss nicht, ob trotzdem eine Strafe anfällt. Zoll oder Gebühren wären ja sowieso nicht angefallen.

Auf jeden Fall wird Mitteilung ans Finanzamt gemacht, die werden sich dann deine Steuererklärungen ansehen, die werden auch Unterlagen über die vorangegangene Geld-Ausfuhr haben. Wenn alles klar ist, z.B. ein Immobilienkauf, bei dem keine Mieteinnahmen angefallen sind, oder ein Bankkonto, für das man Zinsen deklariert hat, dann ist das alles kein Problem. Stellen die aber Steuerhinterziehung fest, dann wirds mehr Ärger geben. Dann ist es wohl am besten zum Steuerberater oder Steueranwalt zu gehen. Du bist bei Wohnsitz in Deutschland hier "unbeschränkt steuerpflichtig" also mit deinem gesamten "Welteinkommen" .. lieber prüfen lassen, ob du da wirklich alles 100% klar ist.

https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-steuerstrafrecht/barmittel

Bei länderübergreifendem Bargeldtransfer müssen Beträge über 10.000,-- € immer beim Zoll angemeldet werden. Dabei ist es unerheblich ob Du ausführst oder (rück-) einführst.

Zudem hat die EU im Mai 2018 verschärfte Kontrollen von Bargeldtransfers beschlossen.

Diese Kontrollen betreffen insbesondere den Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

In diesem Rahmen erfolgt eine Verschärfung des Geldwäschegesetzes, sowie des Kreditwesengesetzes. Diese Gesetze sind maßgeblich für alle (!!!) Banken. Gemäß diesen gesetzlichen Vorschriften sind die Banken verpflichtet Bargeldtransfers den Behörden zu melden.

Bezogen auf Deinen Fall:

  1. Du hast gegen geltendes Recht verstoßen. Was dabei für Dich als Konsequenz herauskommt kann ich Dir nicht sagen, da ich hier die Rechtslage nicht kenne.
  2. Die Bank ist ihrer gesetzlichen Verpflichtung mit Sicherheit schon nachgekommen, und hat den Vorfall den Behörden gemeldet.
  3. Wenn Du aus der Nummer herauskommen willst, dann bleibt Dir nur die Selbstanzeige beim Zoll. Dies kannst Du jetzt am Wochenende schon machen, indem Du zu dem nächstliegendsten Flughafen fährst.