Desktop PC über Grenze?

3 Antworten

Moin, habe das hier gelesen:

Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist. Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.

Lg

IBoboI 
Fragesteller
 02.05.2021, 05:10

Danke erstmal für die Antwort.

Naja ich werde ihn nicht nochmal zurückbringen der wird in der Türkei bleiben.

0
NackterGerd  02.05.2021, 05:45
@IBoboI

Dann ist es natürlich Ausfuhr.

Dann gelten natürlich die entsprechenden Zoll Regeln.

0

wenn du beim verzollen den wert angibst, ist das eigendlich kein problem. problematisch wird es ggf. wenn es handelsware ist. d.h. ware, die mit dem primären zweck des verkaufs eingeführt wird. davon ist hier aber nicht auszugehen.

lg, anna

> ich werde ihn nicht zurückbringen, wird in der Türkei bleiben

  • Ausreise DE: nichts erforderlich
  • Einreise TR: Weiss ich nicht, glaube aber das selbst dort ein gebrauchter PC keine großen Probleme machen wird.