Geld sparen als ALG II und Bafög bezieher?
Ich beziehe im Moment nur ALG II und bald beginnt die Ausbildung. Dann werde ich Bafög beziehen und das Jobcenter wird die Miete bezahlen. (Bzw mich dabei unterstützen).
Ich will aber in der Zwischenzeit bisschen Geld ansparen weil ich wirklich nichts habe.
Wie viel € kann ich ansparen ohne, dass es Probleme bei den beiden Ämtern gibt und wie soll ich es ihnen mitteilen ?
Das Geld was auf mein Girokonto eingezahlt wird, muss ich auf mein Tagesgeldkonto einzahlen aber die beiden Ämter denken dann, dass das Geld mein Einkommen zum Leben ist und nicht zum Ansparen deshalb gibt es Ärger. Hatte ich mal ähnliches erlebt.
(Ich hatte einmalig 90€ überwiesen bekommen auf mein Girokonto und JC dachte, dass es mein Geld ist was ich so regelmäßig bekomme, deshalb haben sie die Leistung um die 90€ abgezogen.)
Also wie mache ich es klar, dass ich zum Leben kein Geld habe aber nebenbei bisschen verdiene NUR zum sparen? Soll ich 2 Girokonten eröffnen? Damit es übersichtlicher wird?
2 Antworten
Dann lass das Geld was Du nicht brauchst auf dem Konto !
Wenn Du Einkommen hast, ist das natürlich zu melden und entsprechende Nachweise in Kopie zu erbringen.
Auch im Leistungsbezug kann man in beiden Fällen derzeit min.bis zu 15.000 Euro an Vermögen haben bzw.entsprechende Ansparungen machen.
Bei derzeit noch Bürgergeld vom Jobcenter im ersten Jahr dürftest Du sogar bis zu 40.000 Euro an Vermögen haben, ab dem zweiten Jahr dann nur noch bis zu 15.000 Euro.
Wenn man min. 30 Jahre alt ist, dürfte man beim Bafög - sogar bis zu 45.000 Euro an Vermögen haben, unter 30 Jahren max.bis zu 15.000 Euro.
Du mußt sämtliche Einnahmen und Konten dem Jobcenter melden.
Einnahmen bzw. Einkommen werden angerechnet - ggf. unter Berücksichtigung von Freibeträgen.
Das verbleibende Einkommen darfst Du dann ansparen.
Das brauchst Du ihnen nicht klarzumachen, da es deren täglicher Job ist.
Ja aber dann verursacht es Missverständnisse habe ich doch oben erzählt it dem 90€
Zu Problem mit dem Jobcenter kann es leider jederzeit kommen.
Gegen eine fehlerhafte Anrechnung kann man Widerspruch einlegen.
Und wie mache ich das denen Klar ?