Geld für Abiball zurückverlangen?

5 Antworten

Kommt drauf an was vereinbart wurde.

Aber das kostet ja auch alles Geld. Wenn dann niemand besteht , wer soll die Auslagen dann zahlen?

Wenn ihr nicht verwehrt wurde den Abiball zu besuchen, dann wurde die Leistung wie vereinbart erbracht. Wenn die vereinbarte Leistung allerdings nicht erbracht wurde, also wenn ihr die Teilnahme verwehrt wurde, dann hat sie selbstverständlich eine Rückerstattungsanspruch.

Falsch - "die Schule" hätte überhaupt nichts zurückerstatten müssen - denn sie hätte diesen Ball ja jederzeit besuchen können.

Das "die Schule" überhaupt 50 % erstattet hat ist sehr fair.

Oder wurde ihr die Teilnahme am Ball explizit verweigert? Dann wäre die Ausgangslage eine komplett andere.

Sie hätte doch hingehen können. War ihr doch nicht verboten, oder?

Soll froh sein, dass Sie überhaupt Geld zurückbekommt. Es ist ja nicht die Schuld der Schule.