Gefundene Sachen zurück geben?
Angenommen ihr seht eine Suchanzeige von einer extrem Teuren Sonnenbrille mit einem gebraucht wert von 300€, dir werden X€ Finderlohn gegeben, ab wann würdest du die Brille zurück geben?
Bitte Minimum angeben.
Das Ergebnis basiert auf 23 Abstimmungen
3 Antworten
Nachdem du zur Rückgabe gesetzlich verpflichtet bist und der Finderlohn ebenfalls gesetzlich geregelt ist (§§ 965, 971 BGB), stellt sich die Frage nicht.
Behalten erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB).
Die Frage bezieht sich nicht auf rechtliche Begründungen, sondern, vielmehr geht es darum, was die meisten Menschen erwarten/denken
Ich will ehrlich sein... Wenn sie mir gefällt, würde ich sie vermutlich behalten (und mein schlechtes Gewissen damit beruhigen, dass einer der so ne teure Brille unachtsam behandelt, auch schnell ne Neue kaufen kann) , wenn nicht, dann wäre mir die Höhe des Finderlohns egal
Wenn du dich bereits als Finder geoutet hast, MUSST du sie natürlich zurück geben. Siehe der andere Kommi
Muss man eine Gegenleistung erwarten, wenn man ehrlich ist? Ich jedenfalls nicht - ich gebe Fundstücke grundsätzlich ohne jede Erwartungshaltung ab bzw. zurück.
Klingt schon irgendwie beschämend, wenn Ehrlichkeit an Gegenleistungen gekoppelt wird.....