Führerschein weg, Ausbildung startet bald?

3 Antworten

Kommt drauf an ob und inwieweit der Führerschein eine Voraussetzung für die Ausbildung war. Das steht in der Regel im entsprechenden Vertrag oder in den entsprechenden Anforderungen für die Ausbildung.

Wenn dem nicht der Fall war, dann sehe ich kein wesentliches Problem.

Wenn das der Fall ist, dann informiere so schnell es geht deinen Arbeitgeber und besprecht was zu machen ist und du kümmerst dich SO SCHNELL ES GEHT darum, dass du den Führerschein wiederbekommst.

Ich würde an Deiner Stelle gegenüber dem Ausbildungsbetrieb dann erst mal direkt in die Offensive gehen und ihm direkt von dem momentanen Verlust Deiner Fahrerlaubnis berichten.

Sofern Du zuverlässig auch ohne Führerschein mit ÖPNV oder dem Drahtesel zum Ausbildungsbetrieb und der Berufschule kommen könntest, sollte das zumindest im ersten Ausbildungsjahr erst mal keine sonderlich große Rolle für die reinen Ausbildungsinhalte spielen.

Ich drücke Dir jedenfalls beide Daumen dahingehend, dass Dich die Gemeinde Deine Ausbildung dann auch zunächst mal ohne Pappe beginnen läßt.

Steht denn was davon im Vertrag, dass du über einen Führerschein verfügen musst? Dann solltest du zügig deinen zukünftigen Arbeitgeber informieren und nicht erst, wenn du am 1. Tag da erscheinst und deine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen kannst.