FtM, trans Allgemeine Fragen?

5 Antworten

-Ab wie viel Jahren Mastektomie?/ als minderjähriger mit/ohne Einverständnis erklärung Erziehungsberechtigten?

es gibt keine gesetzliches mindestalter, aber in der regel wird eine mastektomie erst im erwachsenenalter durchgeführt, aber da gibt es durchaus auch ausnahmen. von jemandem, der vor 16 eine OP hatte, habe ich allerdings noch nie gehört. vor 18 brauchst du die zustimmung deiner eltern, nach 18 nicht mehr.

-Muss man vor Mastek eine bestimmte Zeit auf Testo sein?

kommt auf die klinik drauf an. es gibt solche, die operieren auch vor testosteron(da wirds aber schwierig mit kostenübernahme von der krankenkasse). die meisten empfehlen, mindestens 6-9 monate testosteron, da sich dann der brustkorb fertig entwickelt hat und somit die grundlage für das bestmögliche ergebnis bietet.

^dazu, ab wie viel Jahren?

auch für testo gibt es keine gesetzliche altersgrenze. aber wird meistens so ab ca. 16 jahren gegeben. auch hier brauchst du die einverständnis deiner eltern, wenn du nicht volljährig bist.

^wie komme ich an Testo, bzw. wen muss ich ansprechen (Hausärzte, Therapeuten etc.)?

durch eine indikation von einem therapeuten oder psychiater. je nach dem brauchst du eine überweisung vom hausarzt zu einem therapeuten, deshalb melde dich am besten mal dort und frage nach einer therapie für dich als trans person.

-Übernimmt die Krankenkasse?/Unter welchen Umständen (nicht)?

wenn du eine indikation hast schon. aber ohne das kommst du als minderjähriger sowieso nicht wirklich an testo oder sonstiges. je nach dem von wo du kommst und wo/wie du versichert bist, kann es sein, dass sie testo-gel nicht bezahlen, sondern nur nebido(ausser du hast eine spritzenphobie, dann könntest du dafür ein gutachten machen und dann würden sie es wahrscheinlich wieder zahlen.) bei einer mastektomie kann es sein, dass die kostengutsprache erstmal abgelehnt wird, mit verschiedensten begründungen, aber wenn eine indikation vorliegt, welche bestätigt, dass eine solche operation notwenig ist, müssen sie es irgendwann annehmen.

mit namesänderungen kenne ich mich nicht so gut aus, aber da hast du ja schon antworten von anderen bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin trans und habe erfahrung mit Testo und Hormonblocker

Hormonblocker können mit Einverständnis der Eltern und einer Therapie verschrieben werden.

Hormone werden ab meist ab 16 mit verschrieben, kann jedoch auch früher passieren. Eine Therapie ist hier ebenfalls relevant, da man durch diese überhaupt erst in die Position kommt verschreibungspflichtige Medikamente zu erhalten.

Die Entfernung von Teilen der Brust sowie damit einhergehender flachen Brust ist ab 16, benötigt ebenfalls einen Grund(Therapie).

Tendenziell wird man vor Hormonen und Mastekt eine gewisse Zeit in Behandlung sein. Einmal, weil Termine nötig sind und sonst weil es irreversible Folgen hat und deshalb das nicht mal eben angeordnet werden kann.

Für Testo ansprechen können Sie niemanden. Dieses wird der Psychologe als Behandlungsmethode zur Senkung des Leides in Erwägung ziehen und ggf. anordnen. Falls dies der Fall, dann werden Sie bei entsprechend Fachpersonen einige Tests machen und entsprechend eine angepasste Dosis erhalten.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn durch Fachpersonen zur Linderung des Leids angeordnet. Sollten Sie diese nicht dafür nutzen wollen, dann wird es komplizierter und kostspieliger für Sie und hängt gegebenenfalls von der Ethik der Personen ab, ob durchgeführt. Jedoch in DE eher unwahrscheinlich ohne Fachpersonen, die entsprechendes diagnostizieren. (Die Behandlungen werden bei entsprechender Diagnose übernommen, die bei gewisser Ausprägung gestellt wird, jedoch nicht jeder Transgender anscheinend entsprechend daran leidet.)

Namensänderungen sind wie sonst auch möglich und nach dem neuen Gesetz auch von Minderjährigen machbar. Unter 14 durch die Eltern einzureichen und zwischen 14 und 18 mit Erlaubnis der Eltern. Dies gilt auch für den Eintrag im Register.

Ansprechpartner sind die üblichen Gruppierungen, die lgbtq...z unterstützen, die entsprechende Stelle für die Änderungen in Registern, Krankenkassen und Psychologen/Ärzte.

Um eine Therapie werden Sie also kaum herum kommen. Auch sollten Sie nicht mit einer "Ich will dies und jenes" Mentalität ran gehen, sondern den Therapeuten seine Arbeir machen lassen(bezogen auf wie bekomme ich dies und jenes). Die Überweisung zum Therapeuten erhalten Sie vom Hausarzt. Ab 14 braucht man meine ich dafür keine Eltern dabei haben. Der Therapeut wird entsprechende Schritte in die Wege leiten und Sie gegebenenfalls informieren. Auch ist es empfehlenswert es mit den Eltern abzusprechen, da diese dies so oder so mitbekommen.

Woher ich das weiß:Recherche

IsaJea  26.05.2024, 21:40

Danke für Deine ausführliche Information :-)

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  • Die Mastektomie kann man frühestens mit 16 Jahren machen lassen und benötigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
  • Ich glaube Testo ist keine Vorraussetzungen, da ich schon mitbekommen habe, dass manche zuerst die Mastek hatten und danach erst Testo.
  • Für Testo gibt es nicht wieklich eine Altersgrenze denke ich, aber frühestetens geht es erst mit 14/15. Auch da müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.
  • Für Testo musst du eine Zeit lang in Therapie für Gutachten und sonstiges. Der Arzt welcher Testo verschreibt ist dann ein Endokrinologe kann aber auch ein Urologe sein. (Ich persönlich war zuerst bei einem Endokrinologen und dann erst bei einem Urologen ob man auch gleich zum Urologen kann weiß ich nicht.)
  • Man muss bei der Krankenkasse immer zuerst eine Kostenübernahme beantragen, aber wenn man alles andere hat werden sie wahrscheinlich auch Mastek und Testo übernehmen, bei Namensänderung ist es etwas anders.
  • Ab wie vielen Jahren man die Namendsänderung besntragen kann weiß ich nicht genau aber nach dem TSG muss man 2 oder 3 (bin mir nicht mehr sicher) Jahre in dem Geschlecht gelebt haben um den Namen ändern zu können. Momentan muss man dafür noch vors Gericht mit beiden Elternteilen, da diese auch zustimmen müssen.
  • Ansprechpartner da bin ich mir nicht ganz sicher aber müsste ein Amtsgericht sein außer man wartet dann aufs Selbstbestimmungsgesetz da ist, dass ja dann leichter.
  • Wenn man genug Einkommen hat muss man die Namensänderung selbst bezahlen. Wenn man nicht genug oder gar kein Einkommen hat wird jedes Jahr (4 Jahre lang) geprüft ob man es dann nun zahlen kann oder nicht. Also da bekommt man dann Prozesskostenhilfe, aber wenn man es irgendwann zahlen könnte muss man es dann bezahlen wenn nicht dann nicht.

Ich hoffe, dass da etwas hilfteiches für dich dabei ist, dass sind Dinge aus meiner eigenen Erfahrung und kann natürlich bei jedem auch anders laufen. :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Trans ftm
-Ab wie viel Jahren Mastektomie?/ als minderjähriger mit/ohne Einverständnis erklärung Erziehungsberechtigten?

Gibt kein wirkliches Alterslimit, die meisten machen es erst ab 18, manche auch schon ab 16. Früher hab ich noch nie gehört. Bis 18 braucht man die Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

-Muss man vor Mastek eine bestimmte Zeit auf Testo sein?

Die Krankenkasse übernimmt es meistens erst ab 6 Monaten (v. a. bei non-binären Personen aber auch ohne Testo) und manche Chirurgen machen es auch erst ab da, einige Chirurgen machen es aber auch schon ohne Testo

Für Testo gibt es keine Altersbegrezung, aber man bekommt es erst nach einem gewissen Pubertätsstadium direkt (wenn man vor diesem Stadium ist bekommt man erstmal Pubertätsblocker). Testo bekommt man von einem Endokrinologen (also ein Arzt für Hormone). Man braucht aber ein Indikationsschreiben von einem Psychologen dafür. Dann übernimmt es auch die Krankenkasse

-Namensänderung

Es tritt jetzt bald das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft (ab 01. August Anmeldung, ab 01. November die endgültige Erklärung). Dann musst du einfach erst anmelden, dass du deinen Personenstand und deinen Namen ändern lassen willst (da reicht eine kurze formlose Erklärung) und dann kannst du 3 Monate später erklären, dass du das wirklich immer noch machen willst, dann wird es geändert. Das ganze machst du beim Standesamt. Wenn du unter 14 bist müssen deine Eltern die Erklärung für dich einreichen, von 14 bis 17 machst du das selbst mit Einverständnis deiner Eltern. Wenn die nicht zustimmen entscheidet ein Familiengericht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin trans FtM

Für die Operativen Maßnahmen sowie auch Testosteron benötigst Du die Zustimmung Deiner Eltern.

Ich bin mit nicht sicher mit der Mastek, es könnte sein schon mit 16 sicher aber mit 18

Für Testo ist benötigst Du einen trans erfahrenen Therapeuten, der Dir eine Indikation für einen Endo (Endokrinologen) schreibt. Der Endo verschreibt Dir nach Blutuntersuchung und Aufklärung der Risiken das Testo.

Namensänderung am 14 mit Zustimmung der Eltern.
Erklärung beim Standesamt abgeben.
Ab November diesen Jahres möglich. Erklärung kannst Du Ende Juli August abgeben.

Such Dir eine Selbsthilfegruppe in Deiner Nähe die haben Ansprechpartner

SHG zu finden bei
Transident, DGTI, Bundesverband Trans

KK übernimmt die Kosten für alle Behandlungen soweit mir bekannt ist.


Senbu  26.05.2024, 21:43

"KK übernimmt die Kosten für alle Behandlungen soweit mir bekannt ist."

Für den Psychologen 100%, weitere Schritte werden bei entsprechender Diagnose durch die Fachperson ebenfalls durch die KK übernommen.

"Ich bin mit nicht sicher mit der Mastek, es könnte sein schon mit 16 sicher aber mit 18"

War mit 16, benötigt aber entsprechende Diagnose.

"Für die Operativen Maßnahmen sowie auch Testosteron benötigst Du die Zustimmung Deiner Eltern."

Meine mit 16 wäre die Zustimmung nicht unbedingt nötig.

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IsaJea  26.05.2024, 21:46
@Senbu

"Für die Operativen Maßnahmen sowie auch Testosteron benötigst Du die Zustimmung Deiner Eltern."

Meine mit 16 wäre die Zustimmung nicht unbedingt nötig.

Ja kann sein.

Bei Kindern bin ich nicht ganz so informiert. Im Zweifel bis 18 fast für alles die Zustimmung der Eltern.
Da die scheinbar positiv eingestellt sind sollte das kein Problem sein.

Die Hormonblocker hatte ich übersehen, bzw. sollte der Endo dann vor dem Testo verschreiben.

Wie gesagt danke für Deine umfangreiche und ausführlichere Antwort

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Senbu  27.05.2024, 04:21
@KarlKlammer

Unter 16 wäre es ethisch kaum vertretbar eine solche irreversible Operation durchzuführen, die entsprechend vernarbtes Gewebe zurück lässt. Zudem kommt noch die Entwicklung der Person hinzu und das es eine Operation aufgrund eines psychischen Problems ist.

Deshalb blieb ich bei der oft genannten Alterszahl von 16 für diese OP. In den meisten Fällen dürfte das auch von Therapie und Transitionsweg auch kaum früher machbar sein. Entsprechend bleibe ich bei der oft genannten Zahl, die im Zusammenhang zu der OP steht. Aber danke für die Ergänzung.

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