Freundin will Schluss machen wie kann ich sie davon abhalten?

10 Antworten

Hallo el989,

... dass sie Schluss machen will und ich habe es direkt verneint.

Wenn sie Schluss machen will, dann hast Du das nicht zu verneinen, sondern zu respektieren. Oder andersrum, wenn sie nicht mehr weiter mit Dir zusammen sein will, dann kannst Du am Ende sagen, was Du willst; und wenn Du es nicht respektierst, dann wirst Du alles nur schlimmer für sie und Dich machen.

Selbst wenn Du sie noch ein paar Momente davon abhalten solltest, würde Eure "Beziehung" dann immer darunter leiden, dass sie in Wirklichkeit längst gar nicht mehr will ... und dann ist es nur ein Leiden für Euch beide.

Liebe Grüße 🙂

Rotfuchs716  05.03.2023, 19:27

so läuft das nicht wirklich bei Paarbeziehungen. Weder kann die eine Seite die andere zwingen zu bleiben noch eigentlich die andere Seite die Trennung erzwingen. Eine Ehe kann ja auch nur geschieden werden wenn beide einverstanden sind in der Regel. Also muss er verhandeln mit ihr und will hier wissen wie!

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Ralph9  05.03.2023, 20:04
@Rotfuchs716

Zum einen ist die Frage inzwischen über 3 Monate alt und die Beziehungslage hat sich sicherlich inzwischen irgendwie weiter entwickelt.

Zum anderen ist meine Antwort genau das, wie es nunmal läuft: So bald eine Seite nicht (mehr) will, ist das Ganze gelaufen. Eine Trennung braucht man noch nicht einmal erzwingen, sondern es reicht, wenn man sie vornimmt, d.h. wer sich trennen will, der geht und sucht sich eine andere Bleibe.

Sollte der andere das nicht respektieren, sondern denjenigen, der sich getrennt hat, verfolgen, ist man inzwischen völlig zurecht ganz schnell bei "Stalking" und entsprechenden polizeilichen oder gerichtlichen Anordnungen wie z.B. ein strafbewehrtes Annäherungs- und Kontaktverbot.

Zur Scheidung einer Ehe braucht es ebenfalls nicht das Einverständnis beider, ganz im Gegenteil: Es reicht, wenn einer der Ehepartner die Scheidung einreicht. Voraussetzung dazu ist gem. §1565 BGB, dass die Ehe gescheitert ist, was in der Regel dann angenommen wird, wenn die Ehegatten seit mindestens 1 Jahr getrennt leben. Wenn es nachweisliche Gründe gibt, die es unzumutbar machen, ein Jahr bis zur Scheidung abzuwarten, kann die Scheidung auch schon früher eingereicht werden.

Dass man niemand zwingen kann zu bleiben ist korrekt. Allein schon im Umkehrschluss ist folglich eigentlich klar, dass man sich grundsätzlich jederzeit trennen kann, wenn einer das will: Eine Trennung braucht man wie gesagt nicht einmal erzwingen, sondern – da man nicht gezwungen werden kann zu bleiben – kann man einfach seine Sachen packen und gehen und nicht wieder kommen.

Eine Beziehung klappt nur dann, wenn und solange sie von beiden gewollt ist. So bald einer der beiden nicht mehr will, kann ihn niemand mehr dazu zwingen, sondern er kann sich jederzeit trennen – und bei Ehen die Scheidung einreichen. Dazu braucht er nicht das Einverständnis des Partners. Ebenso kann niemand gezwungen werden, irgendwas zu "verhandeln", wenn sein Wille nunmal die Trennung ist.

Deswegen läuft es ganz genau so wie ich geschrieben habe.

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Rotfuchs716  05.03.2023, 20:09
@Ralph9

Scheidung ohne Einverständnis der Gegenseite ist meistens kompliziert und langwierig. Im Gegensatz zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses reicht die Willenserklärung einer Seite in der Regel nicht aus!

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Ralph9  05.03.2023, 20:53
@Rotfuchs716
Im Gegensatz zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses reicht die Willenserklärung einer Seite in der Regel nicht aus!

Falsch. Es ist genau andersrum: Allein der Wille des anderen Partners, die Ehe unbedingt fortsetzen zu wollen, reicht nicht aus => der klar erklärte Wille eines Ehepartners, sich scheiden lassen zu wollen, reicht hingegen in aller Regel aus, siehe dazu z.B. die Entscheidung des OLG Brandenburg (9 UF 90/10), https://openjur.de/u/284160.html Ziff. 18:

Allein der unbedingte Wille eines der beiden Ehepartner, an der Ehe festzuhalten, reicht nicht aus, um der Feststellung einer Zerrüttung der Ehe den Boden zu entziehen. Tatsächlich genügt es, wenn aus dem Verhalten und den glaubhaften Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu dem anderen Ehegatten zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen. Eine Ehe gilt daher auch dann als zerrüttet, wenn nur ein Ehegatte sich - gleich aus welchen Gründen - endgültig abgewendet hat und die Ehe nur einseitig als zerrüttet angesehen wird, weil dann eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann (vgl. Palandt-Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1565 Rdnr. 3 f. mit weiteren Nachweisen). Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

=> Eine klare Willenserklärung einer Seite für die Scheidung reicht in aller Regel aus.

"langwierig" allenfalls dahingehend, dass eine "nicht einvernehmliche" Scheidung auf jeden Fall ohne weiteres nach 3 Trennungsjahren ausgesprochen wird, weil dann die Annahme einer gescheiterten Ehe als unwiderlegbar vermutet wird.

"kompliziert" allenfalls dahingehend, dass man im Falle dessen, dass man noch keine 3 Jahre getrennt lebt, im Fall einer verweigerten Zustimmung des Ehepartners - z.B. um Unterhaltsansprüche nicht zu verlieren - hinreichende Anhaltspunkte dafür nachweisen muss, dass die Ehe zerrüttet bzw. gescheitert ist, wie eben eine solche o.g. Willenserklärung.

In der Regel geschieht das durch Anhörung der Ehepartner. Wenn derjenige, der die Scheidung einreicht, ernsthaft und glaubwürdig erklärt, dass er die Ehe als gescheitert betrachtet, nicht mehr daran festhält und eine Fortsetzung für ihn nicht in Frage kommt, entsprechen die Richter in aller Regel auch vor Ablauf von 3 Jahren dem Scheidungsantrag. Indizien dafür können neben dem Nachweis der Trennung unter anderem auch sein, wenn einer der beiden in der Zwischenzeit bereits eine neue Beziehung begonnen hat odgl.

=> Wenn nach Erhebung des Sachverhalts nicht erwartet werden kann, dass die eheliche Gemeinschaft wieder hergestellt wird, sprechen Gerichte in aller Regel auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten nach dem Trennungsjahr die Scheidung aus; sowie in Härtefällen ohne Ablauf des Jahres.

Auf jeden Fall aber reicht die Willenserklärung nur einer Seite dazu aus.

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Gar nicht. Und du lässt sie auch bitte.

Es ist ihre Entscheidung, denn die Beziehung führt zu 50% auch sie.

Wenn sie die Beziehung nicht mehr will, aus welchem Grund auch immer, dann hast du es (wenn auch mit gebrochenem Herzen) zu akzeptieren.

Kannst du nicht. es ist ihre Entscheidung ob sie Schluss machen will oder nicht.

Du kannst ihr erklären was du dabei empfindest, ihr ggf Hilfe bei ihren Problemen anbieten doch mehr kannst du nicht tun.

Nebenbei: was würde es dir bringen wenn du wüsstest dass sie die Beziehung eigentlich gar nicht will sondern nur noch bei dir ist weil du sie belaberst?

Hii :)

Nein leider kannst du nix dagegen machen, es betrifft auch die Entscheidung deiner Freundin.. Und das kann man leider nicht verneinen. Du musst dieses akzeptieren und einfach eine andere passende Liebe finden.

LG 💕

Gar nicht.

Wenn sie gehen will, dann lass sie gehen.

Sie trifft ihre eigenen Entscheidungen und trägt die Konsequenzen daraus.