Fremdes Youtube Video runtergeladen und dann wieder auf meinem Kanal hochgeladen?

3 Antworten

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Über das Strafmaß würde ein Richter entscheiden, falls das tatsächlich jemand anzeigen würde. Höchstwahrscheinlich würde es auf eine Geldstrafe hinauslaufen, und natürlich müsstest du die Prozesskosten und Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen.

Wahrscheinlicher ist es, dass der Urheber einfach den Verstoß direkt an Youtube meldet. Youtube wendet das amerikanische Urheberrechtsgesetz (DMCA) an. Du erhälst dann eine Takedown Notice (umgangssprachlich auch "Strike" genannt) und sie nehmen dein Video runter. Wenn du nicht Einspruch erhebst, gibt es keine weiteren rechtlichen Konsequenzen, aber einige Youtube Funktionen können für deinen Kanal eingeschränkt werden, und bei 3 Strikes wird der Kanal gelöscht.

trinkeenergy 
Fragesteller
 04.02.2023, 21:12

Könnte man sowas auch anzeigen, oder würde sich die Polizei darum erst gar nicht kümmern? Weil ich meine das ist ein sehr kleiner Youtube Kanal mit 30 Abos und 50-200 Views pro Video

0
DummeStudentin  04.02.2023, 21:16
@trinkeenergy
30 Abos und 50-200 Views pro Video

Das ist völlig egal. Es ist eine Straftat. Die Beweislage ist in solchen Fällen auch eindeutig, also müsste nicht mal großartig ermittelt werden. Google kooperiert mit Behörden, also müssen sie bei Youtube nur nett nach deinen Daten fragen. Ob die tatsächlich etwas machen werden? Keine Ahnung.

Abgesehen vom Strafrecht gibt es auch noch das Zivilrecht. Das geht immer.

2
trinkeenergy 
Fragesteller
 04.02.2023, 21:17
@DummeStudentin

Und wie hoch wäre die Strafe dann bei sowas, wenn es zur Anklage kommen würde?

0
DummeStudentin  04.02.2023, 21:28
@trinkeenergy

Nein, außer du machst so etwas ständig oder bist schon mehrfach vorbestraft. Es kann auch nur auf Sozialstunden hinauslaufen. Das teuerste dürften wohl die Gerichtskosten etc. werden, schätzungsweise ein 4 stelliger Betrag.

0

Nein. Es kann höchstens gesperrt werden, falls derjenige das komplette Urheberrecht daran besitzt.

Eine Strafe wird es dafür vermutlich nicht geben. Viel unangenehmer dürften die zivilrechtlichen Forderung sein (Schadenersatz für virtuelle Lizenzgebühren, Rechtsverfolgungskosten, ...).

Da können schon ein paar hundert Euro zusammenkommen.