Fremde droht mir Hund wegzunehmen?

14 Antworten

Also erstmal darf sie dir den Hund nicht einfach wegnehmen. Außerdem darfst du deinen Hund so erziehe wie du willst. Ich habe auch einen Hund, der will immer Aufmerksamkeit haben aber dass geht nicht immer. Du darfst ihn auch an der Leine haben und ihn zu dir ziehen, weil Hunde an der Leine auch gar nicht miteinander spiele sollen.

Die Frau dürfte dir den Hund auch erst wegnehmen, wenn du deinen Hund schlagen würdest usw.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:04

Denke ich auch und meine kleine wird nicht misshandelt sondern weggezogen von anderen

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spikecoco  21.04.2022, 18:10

nein sie darf ihren Hund nicht erziehen wie sie will, es gibt Regeln die z.B harte Erziehungsmaßnahmen unterbinden

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Goodnight  26.08.2022, 11:04

Nicht mal das, Passanten dürfen niemandem einen Hund weh nehmen..

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Dazu sage ich nur eins: Wichtigtuerei!

Den ersten Fehler hat die Dame schon begangen, weil ihre Hunde nicht angeleint waren (und wenn die noch so gut hören!). Generell gilt: bei Sichtkontakt mit Mensch oder Tier: Leinenpflicht!

Den zweiten Fauxpas hat sie sich dann mit der Hochheberei des Hundes geleistet. Auch das ist völliger bullshit! Sogar einen Chihuahua soll man nicht hochnehmen.

Der Todesstoß war dann die Aussage mit dem "wegnehmen". Das wäre genau genommen Diebstahl und eine Straftat. Spätestens hier wäre ich wortlos weiter gegangen oder hätte sie nach Namen und Adresse gefragt, damit ich eine Meldung beim Ordnungsamt machen kann. Bei letzterem verstummen solche armseligen Wichtigtuer dann meistens plötzlich.

Du hast keinen Grund zur Sorge.

Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 12:48

Vielen lieben Dank, ja als ich ihr sagte dann ruf mal de. Tierschutz ich zeige denen selbst wo ich wohne und was der angebliche tiermissbrauch wäre, hat sie nichts getan und ich hätte den sogar selbst gerufen und denen alles gezeigt, auch da meinte warte ab ich hab’s dir jetzt erstmal nur gesagt

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blacksheepkills  21.04.2022, 12:58
@Sasu1256

Du musst dir von manchen Hundehaltern eben so Storys pressen, wenn du nicht so tickst, wie das gerne hätten. Ist aber genau so im Sportverein, im Berufsleben und bei so ziemlich allen anderen Aktivitäten im Leben auch!

Man hat immer einen Stänkerer dabei, der sich wichtig macht.

Ich selbst halte mich gerade was "Hundesachen" angeht penibel an die Vorschriften und Gesetze, da ich einen Listenhund besitze und mir nicht gerne ans Bein pieseln lassen möchte. Auch hier ecke ich durch falsche oder überspitzte Belehrungen öfter mal mit Leuten an. Meistens nie face-to-face, sondern über die Straße, denn zu Nahe wollte mir ein Nörgler bis jetzt noch nicht kommen.

Du brauchst in manchen Lebenslagen eben ein dickes Fell und musst die Leute reden lassen.

Im Umkehrschluss hättest du ne Meldung beim Ordnungsamt wegen der fehlenden Leine machen können, aber ich sage dir gleich: Das wird langwierig und ist mit penetranten Nachbohren deinerseits verbunden. Mein Hund ist mehrfach von einem freilaufenden Hund angegriffen worden. Teilweise war sogar meine Schwangere Frau involviert (hat aber zum Glück nichts abbekommen). Das Ordnungsamt arbeitet hier auch wie alle Ämter sehr sehr träge und langsam.

Habe das Gespräch mit der Halterin gesucht und sie gebeten den Hund (wie nach Vorschrift bei Sichtkontakt) anzuleinen. Dem ist sie nicht nachgekommen. Nach einiger Zeit habe ich ihr gesagt, dass ich ihren Hund totprügle, wenn ich ihn noch einmal irgendwo nicht angeleint sehe. Seitdem funktioniert es :)

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NoLies  21.04.2022, 12:51
Generell gilt: bei Sichtkontakt mit Mensch oder Tier: Leinenpflicht!

(Leider) gibt es darüber kein Gesetz.

Den zweiten Fauxpas hat sie sich dann mit der Hochheberei des Hundes geleistet. Auch das ist völliger bullshit! Sogar einen Chihuahua soll man nicht hochnehmen.

Auch das ist falsch und (veralteter) Unfug.

Der Todesstoß war dann die Aussage mit dem "wegnehmen". Das wäre genau genommen Diebstahl und eine Straftat. Spätestens hier wäre ich wortlos weiter gegangen oder hätte sie nach Namen und Adresse gefragt, damit ich eine Meldung beim Ordnungsamt machen kann. Bei letzterem verstummen solche armseligen Wichtigtuer dann meistens plötzlich.

Und was soll das Ordnungsamt machen? Und mit der Aussage wäre der/die FS kein bisschen besser als die andere Person.

Man ruckt nicht an der Leine rum. Und nein, man kann auch nicht "mit seinem Hund machen was man will". Wenn also der/die FS wirklich so mit dem Hund umgeht wie beschrieben ist es wichtig und richtig das entsprechende Vetamt zu informieren.

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:01
@NoLies

Hahahahahahaha na da ist ja noch so ein wichtigtuer ja dann sollen die kommen, die werden aber nichts machen ;) dann müssten hier die halben Bewohner des bezirkes ihre Hunde abgeben 😂

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NoLies  21.04.2022, 13:03
@Sasu1256

Ich bin kein Wichtigtuer. Ich darf nur solche Hunde wie deinen wieder gerade biegen, welche dann bei uns im Tierheim durch beschlagnahmung landen.

Man ruckt nicht an der Leine. Punkt. Und wer es macht zeigt einfach, dass er/sie absolut unfähig ist (bzw wie du hier reagierst zeigt ja schon was für ein Hundehalter du bist) - wehe irgendjemand wagt es dich zu korrigieren. Du solltest einfach akzeptieren, dass du evtl. noch was zu lernen hast und Ratschläge annehmen.

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:07
@NoLies

BAHAHAHAHAHAHAAHAHAHHAAHAH GERADE BIEGEN DAS EIN HUND AN DER LEINE ZIEHT????? ej sorry aber lächerlichere Aussagen gab es nicht ja? Schau dir mal Videos an Welpen springen in die Leine und ich darf sie sehr wohl wegzerren von anderen. Spiel dich hier nicht So auf ;) Beschlagnahmung hahaha niemand wird mir jemsls meine Tiere weg nehmen weil ich an der Leine ziehe 😂😂😂😂

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NoLies  21.04.2022, 13:09
@Sasu1256

Man ruckt nicht an der Leine. Punkt.

Jeder fähige Hundehalter weiss, dass man das nicht macht und das man so Leinenführigkeit garnicht hinbekommt.

Und mit geradebiegen meine ich die körperlichen bzw. auch mentalen Schäden die ein Hund durch einen solchen Umgang davonträgt. Und klar, wenn der Hund völlig verängstigt ist, wenn der nur die Leine sieht oder eben draussen ist, ist das ein guter Grund den Hund zu beschlagnahmen.

Und die einzige die sich hier aufregt und aufspielt bist komischerweise du. Aber gut.

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:10
@NoLies

Ist klar :) ein leinenziehen mit einem beschlagnahmten Hund zu vergleichen ist schon sehr asozial. Ich rege mich nicht auf ich lache über diesen Mist 😂 sogar hundetrainer ziehen die Hunde aus solchen Situationen weg :)

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NoLies  21.04.2022, 13:12
@Sasu1256

Und klar, wenn der Hund völlig verängstigt ist, wenn der nur die Leine sieht oder eben draussen ist, ist das ein guter Grund den Hund zu beschlagnahmen.

Dir scheinen die Konsequenzen von deinem Verhalten echt nicht bewusst. Das ein Hund durch dein (falsches) benehmen durchhaus viele andere Schäden davontragen kann.

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blacksheepkills  21.04.2022, 13:14
@NoLies
(Leider) gibt es darüber kein Gesetz.

Ok, kein generelles. Habe bis jetzt aber kein Bundesland und keine Kommune gesehen oder besucht, denen es egal war. Sprich: Überall taucht die Leinenpflicht auf. Gerade innerorts!

Auch das ist falsch und (veralteter) Unfug.

Warum sollte es Unfug sein? Was nützt es dir und dem Hund, wenn du ihn ständig hoch nimmst? Wenn du etwas tragen willst, dann kauf dir ne Handtasche.

Und was soll das Ordnungsamt machen? Und mit der Aussage wäre der/die FS kein bisschen besser als die andere Person.

Das Ordnungsamt nimmt Kontakt auf und bittet darum künftig eine Leine zu benutzen. Kommt die Person dem nicht nach, dann wird es ein Verwarnungs- oder Bußgeld geben und im schlimmsten Fall ein Leinenzwang für dieses Tier ausgesprochen.

Man ruckt nicht an der Leine rum.

Es gibt "rucken" und es gibt "rucken"... Ich war nicht dabei und erlaube mir zu dem Thema kein Urteil. Mein Hund bekommt auch mal nen "Ruck" oder ich weiße ihn mit dem Fuß zurecht. Böse Zungen deuten das als Tritte, aber ich weiß es ja besser...

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:14
@NoLies

Du willst es nicht verstehen oder? Sie war nicht verängstigt sie wollte mit den Menschen in Kontakt treten und ich musste sie zu mir ziehen. Sie ist viel zu kontaktfreudig und würd am besten zu jedem der auch nur einmal uuuui sagt hin. Genauso auch zu Hunden. Nur bei größeren ist sie vorsichtiger.

sie lief schwanzwedelnd durch die Gegend und hob den po weil sie spielen wollte. Aber mitten auf der Straße geht das halt nicht

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:16
@NoLies

deine Aussage ergibt keinen Sinn 😂😂 sie läuft ständig frei ohne Leine und hat täglich hundetreffen aber auf der Straße MUSS SIE AN DIE LEINE

was für Schäden? Das sie andere Menschen nicht anspringen darf und sachte um gehen soll?

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Ansotica  21.04.2022, 12:56
Generell gilt: bei Sichtkontakt mit Mensch oder Tier: Leinenpflicht!

Nein. Guter Ton/ Höflichkeit, gut darüber kann man streiten. Pflicht, definitiv nein.

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blacksheepkills  21.04.2022, 13:02
@Ansotica
Pflicht, definitiv nein.

Da in der Frage eine Bushaltestelle erwähnt wurde gehe ich von einem öffentlichen Platz oder einem Ort aus der häufig von Menschen besucht wird... Hier gilt keine Leinenpflicht (du hattest Recht!) -> hier gilt Leinenzwang!

Ich persönlich habe nichts gegen Hunde, die frei herumlaufen, sofern sie friedlich sind und abrufbar sind. Wenn aber trotzdem was passieren sollte, dann bist du bei mir an der richtigen Stelle, da ich den letzten Cent dann aus dir heraus klage.

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:03
@Ansotica

Ach echt? Sagt das mal dem Hund der meine Katze gebissen hat

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:08
@blacksheepkills

Danke denn genau das ist das Problem bei einigen Hundehaltern. Sie nehmen Keine Rücksicht auf andere….daran leiden Mensch und Tier

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:33
@Ansotica

Der war nicht angeleint und rannte mitten auf dem Weg auf mein Tier zu

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Ansotica  21.04.2022, 13:36
@blacksheepkills

Ja, und da sind wir wieder beim üblichen Problem, dass es manchen Leuten schwer fällt zu begreifen, dass Deutschland doch ein relativ großes Land ist und nicht überall die gleichen Gesetze gelten...
Es gibt mehre Bundesländer in denen es keinen generellen Leinenzwang im Siedlungsbereich (oder wie auch immer es jeweils genau definiert ist) gibt und es gibt mehr als genug Bushaltestellen die eben auch nicht im Siedlungsbereich liegen.
Also, wenn man ohne Info über die genauen Örtlichkeiten eine pauschale Aussage treffen will, dann ist es nur Höflichkeit anzuleinen.
(Aber schön, dass du gleich anfangen musst mir zu drohen, nur weil ich sage, dass du inhaltliche Fehler in deiner Antwort hast.)

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Ansotica  21.04.2022, 13:37
@Sasu1256

Meine Frage bleibt bestehen. Was hat das damit zu tun, dass es in D keine pauschale Leinenpflicht, auch nicht im Siedlungsbereich, gibt?

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:38
@Ansotica

Das einige Hundehalter ihre Tiere nicht im Griff haben. Wünsche mir so sehr das mal jemand denn du liebst so richtig schön gebissen wird dann reden wir weiter :)

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:40
@Ansotica

Hahaha selbst soviel scheiss labern und Leute gleich angreifen und dann meckern das andere dir genauso drohen. Ironie

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blacksheepkills  21.04.2022, 13:40
@Ansotica

Ich drohe dir nicht, ich möchte dir nur erklären, dass du im Falle einer Beißattacke definitiv den kürzeren ziehst, egal ob die Leine Pflicht war oder nicht.

Und nochmal: Das Bundesland, die Kommune oder den popeligen Ort musst du mir erst mal nennen, wo im Siedlungsbereich keine Leine vorgeschrieben ist...

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Ansotica  21.04.2022, 13:40
@Sasu1256

Ja... Textverständnis gleich Null.... Wir können weiter reden wenn du das kannst.

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:43
@Ansotica

Hahahahaha ist klar heul nicht rum weil dich keiner hier ernst nehmen kann, so ich hab genug nette Antworten bekommen und brauche deinen Mist hier nicht mehr, geh und heul woanders du und dieser nolies macht das wohl sehr oft hab mal deine Antworten durchgesehen. Ihr seit ja echt unbeliebt hier 😂😂😂😂 kann ich echt nicht mehr ernst nehmen hahaha na dann viel Spaß noch in deinem trostlosen Leben

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blacksheepkills  21.04.2022, 13:45
@Sasu1256

Vermutlich die selbe Kategorie Mensch, wie deine Begegnung mit der Halterin des unangeleinten Hundes...

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:46
@blacksheepkills

100% die reimt sich Dinge zusammen…unglaublich. Ich denke sie denkt hier sie sei perfekt in allem und der Rest macht alles falsch. Der macht das aber wohl sehr sehr oft in vielen Fragen

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Ansotica  21.04.2022, 13:52
@blacksheepkills
egal ob die Leine Pflicht war oder nicht

DAS ist aber was ganz anderes als eine LeinenPFLICHT bei Sichtkontakt.
(Und nichts was du mir erklären musst)

Ohne googeln (also kein Anspruch auf Vollständigkeit): BaWü, Bayern, Sachsen, RLP, Thüringen, das wären, wenn ich mich nicht verrechnet habe, also mal mindestens "popelige" 45 % der Landesfläche in der es keine generelle Leinenpflicht im Siedlungsbereicht gibt. So viel dazu... Und ja, natürlich ist das in Großstädten usw., dann meist nochmal explizit anders geregelt, aber das ist eben 1. keine generelle Pflicht und2. ist die Fläche der Städte ist nunmal ziemlich winzig in Vergleich zu Rest.

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blacksheepkills  21.04.2022, 14:30
@Ansotica

Es mag zB in RLP ja keine generelle Leinenpflicht geben, dafür aber in jeder Kommune...

Gerne ziehe ich damit meinen Glauben der gesetzlichen Leinenpflicht zurück, platziere aber dafür die Tatsache, dass jede Kommune das irgendwo so oder so im Kleingedruckten stehen hat. Mir ist bis dato keine Kommune bekannt, wo Hund frei umher laufen kann.

Und die Leinenpflicht beziehe ich natürlich nur auf Wohngebiete und öffentlichen Plätze mit Menschenandrang.

Ich dachte man weiß hier, was ich damit meine...

Und in unseren popeligen Kleindörfern herrscht genau so eine Leinenpflicht, wie in den Großstädten. Hinweise dafür gibt`s direkt unterm Ortseingangsschild in Form eines weiteren Schildes.

Und Leinenpflicht bei Sichtkontakt steht auch in den meisten Verordnungen mit drin. Heißt: Außerhalb der Wohngebiete darf man Hunde frei lassen, sofern keine anderen Menschen und Tiere (inkl andere Hunde) sichtbar sind.

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Ansotica  21.04.2022, 14:41
@blacksheepkills

Für RLP könnte ich dir mindestens 1 Dorf ohne nennen. Für Bayern zB auch Städte.

Und Leinenpflicht bei Sichtkontakt steht auch in den meisten Verordnungen mit drin. Heißt: Außerhalb der Wohngebiete darf man Hunde frei lassen, sofern keine anderen Menschen und Tiere (inkl andere Hunde) sichtbar sind.

Zitier mir mal bitte eine davon, ich würde gerne was zu lachen haben. Dir ist hoffentlich klar, dass es hier in D absolut unmöglich ist sich draußen zu bewegen und keinen Sichtkontakt zu einem Tier zu haben. Außer man macht die Augen zu.

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Ansotica  21.04.2022, 14:44
@Ansotica

PS: Nein, das stimmt nicht. In einer total zugeschneiten Landschaft besteht diese Möglichkeit teilweise schon.

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blacksheepkills  22.04.2022, 07:43
@Ansotica
Zitier mir mal bitte eine davon, ich würde gerne was zu lachen haben. 

Keine Lust, du drehst es dir ja immer so wie es dir passt und stellst dich auch noch absichtlich dumm:

Dir ist hoffentlich klar, dass es hier in D absolut unmöglich ist sich draußen zu bewegen und keinen Sichtkontakt zu einem Tier zu haben.

Gemeint sind natürlich keine Vögel, Regenwürmer oder Schnecken. Ich spreche von Wild o.ä.

Und nochmal: Selbst wenn es in manchen Orten keine Leinenpflicht geben würde: Fühle ich mich durch einen freilaufenden Hund bedroht oder es gibt einen Beißvorfall, dann zieht der Halter IMMER den Kürzeren. Von daher sollte sich spätestens hier der gesunde Menschenverstand einschalten und man nimmt den Hund an die Leine.

Aber wir schweifen ab!

Beim Fragesteller handelt es sich innerhalb der Ortschaft / Stadt offensichtlich um Berlin. Die Regelungen dazu wurden bereits gepostet. Leinenpflicht wäre also im Fall des FS voll und ganz zutreffend und somit darf sich die arrogante Hundehalterin ohne angeleinten Hund nicht so weit aus dem Fenster lehnen, sonst gibt`s ne Anzeige mit eventuellen Konsequenzen. Basta.

Und ich habe hier jetzt auch fertig :)

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Ansotica  22.04.2022, 07:57
@blacksheepkills

Ich drehe hier überhaupt nichts. Ich kann es nur nicht leiden wenn falsche Infos verbreitet werden. Leinenpflicht bei Sichtkontakt ist falsch. Und das kann man problemlos in den den Gesetzen nachschauen. Gleiches gilt für deine spätere Aussage, dass es im Siedlungsgebiet immer gelten würde. Auch mit den öffentlich zugänglichen Gesetzestexten innerhalb von Sekunden wiederlegbar.

Und zum Thema Sichtkontakt mit Tieren... Nein, eben nicht "natürlich". Würde in diesen angeblich fast überall vorkommenden Hundeverordnungen stehen Sichtkontakt mit Tieren, dann gilt das auch für alle Tiere.
Gleiches gilt für Sichtkontakt. Von einem Berg aus kann man verdammt weit sehen und Sichtkontakt in einem Gesetzestext heißt eben auch wirklich Sichtkontakt.
Deswegen wollte ich das auch sehen.... und deswegen kannst du das auch eben nicht belegen nicht war? Weil es, zumindest so wie du es formulierst, niemals in einem Gesetz oder Verordnung stehen kann.

Was deine persönliche Meinung bezüglich freilaufenden Hunden ist, ist mir absolut egal. Aber wenn du hier absichtlich falsche Informationen verbreitest werde ich das auch weiterhin kommentieren.

Und nochmal: Die Gefährdungshaftung ist eine komplett andere Sache die nichts, aber auch gar nichts mit Leinenpflicht zu tun hat. (Und nein, auch hier gibt es kein "IMMER"... aber ich habe absolut keine Lust dieses Fass auch noch auf zu machen mit jemandem der nicht zwischen offizieller Gesetzeslage und eigener Meinung unterscheiden kann oder will.)

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blacksheepkills  22.04.2022, 08:05
@Ansotica

Gähn...

Bitteschön:

Nach der örtlichen Gefahrenabwehrverordnung müssen Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

https://www.hundeforum.com/threads/gerichtsurteil-fussgaenger-duerfen-freilaufende-hunde-abwehren.45034/

So, jetzt habe ich aber schon wieder mehr gemacht als ich wollte. Aber dein penetrantes Abstreiten geht mir auf die Nüsse.

Und jetzt habe ich auch wirklich fertig und werde mit dir nicht mehr weiter diskutieren.

Tschö mit Ö

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Goodnight  26.08.2022, 11:03

Das mit der Leinenpflicht stimmt so nicht.

Den eigenen Hund an die Leine nehmen oder bei sich behalten, wenn der andere Hund an der Leine ist, ist Pflicht, mehr nicht.

Zwei unangeleinte Hunde dürfen sich natürlich frei bewegen, wenn sie denn niemanden belästigen oder gar angreifen.

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Die Dame hat ihre Hunde an der Leine aber nicht im Griff.

Sie darf ihre Hunde nicht zu deinem angeleinten Hund lassen. Das ist Belästigung und oder Nötigung/ Drohung bringt der Dame eine Busse ein, wenn sie oder du die Polizei rufst.

Diese Auskunft habe ich gerade am letzten Samstag von der Polizei bekommen, weil mir etwas ganz ähnliches passiert ist. Das ewige Theater geht mir langsam ziemlich auf den Zeiger, so habe ich bei der zuständigen Polizeidienststelle angerufen und mich erkundigt.

Man hat mit da angeboten eine Anzeige aufzunehmen und ich soll in Zukunft gelassen weg gehen und solche Leute anzeigen.

Nicht das 1. Mal, dass ich diese Auskunft von Polizisten bekommen habe.

Die Dame kann dir deinen Hund nicht weg nehmen, der Tierschutz hat auch überhaupt nichts damit zu tun oder eine rechtliche Handhabe.

Und du kannst den Hund auch zur Hundeschule bringen. Da lernst du auch wie du mit deinem Hund besser umgehen sollst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:18

Meinem Hund gehts gut sie ist weder aggressiv sonst noch was, sondern einfach zu Kontaktfreudig

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Du kannst entspannt sein. Das wird sie nicht tun. Das wäre Raub.

§249 Strafgesetzbuch

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Zu überlegen wäre, ob sie nicht in der Sache Recht hat. Hundeschule eine Option.

Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 12:38

Vielen lieben Dank für die Antwort

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Sasu1256 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:03

Zur hundeschule wird sie sobald es möglich ist hoffentlich noch gehen

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