Dürfen Boxer frei herumlaufen oder gilt Leinenpflicht?
Ich komme gerade von der Arbeit und in der Grünanlage kam mir eine Frau mit Boxer entgegen. Der Hund war weder angeleint noch trug er einen Maulkorb und kam aus einer ENtfernung von etwa 100Metern mit gespitzten Ohren bellend auf mich zugerannt. die Frau hat versucht, den Hund durch rufen zurückzuhalten, was er aber nicht tat. Als die Frau dann bei mir war, sagte ich ihr, sie soll den Hund gefälligst an die Leine nehmen, wenn er schon nicht hört, ein Boxer ist ja nicht gerade die friedlichste Hunderasse.
Darf sie mit so einem Hund durchs Dorf spazieren, ohne ihn anzuleinen oder einen Maulkorb anzulegen, wenn er ja nichtmal auf sein Frauchen hört?
11 Antworten
Es gibt spezielle Hundewiesen, auf denen sich die Vierbeiner auch ohne Leine bewegen dürfen. (Allerdings haben die Halter natürlich auch dort darauf zu achten, das ihr Hund niemanden "belästigt")
Ist die von dir benannte Grünfläche nicht expliziet als eine solche ausgeschildert , besteht auch dort Leinenpflicht.
Eine allgemeine Maulkorbpflicht gibt es nicht, außer in manchen öffentlichen Verkehrsmitteln. Innerorts besteht ÜBERALL Leinenpflicht.
LG
Habe jetzt gerade mal nachgesehen, wie es z.B im Millionenörtchen Berlin aussieht. Es heit auch dort das es keine generelle bzw eine beschränkte Leinenpflicht gibt
Die Stadt Berlin hat ebenfalls nur eine beschränkte Leinenpflicht, doch ist hier die Länge der Leine im jeweiligen Fall zu beachten:(1) Hunde sind 1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, 2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und 3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Darüber hinausgehende Vorschriften bleiben unberührt. (2) Hunde sind 1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern, 2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen, 3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, 4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen.Unklar ist jedoch, wie es sich mit den häufig verwendeten Flexileinen, die ja durchaus einen Spielraum von bis zu 6 Metern haben können, verhält.
Da bleibt wohl nicht mehr viel, um den Hund ohne Leine laufen zu lassen. Und wieviel Personen sind eine Menschenansammlung? Ich denke, das ist reine Auslegungssache....
Ja, nur in den öffentlichen müßen die hunde hier in Berlin dazu noch einen Maulkorb tragen und das alle Rassen. Außer man kann den Hund sicher in einer Tasche unterbringen. Deswegen verweigere ich die öffentlichen. Ansonsten ist der rest richtig, was Berlin angeht, wohne ja schließlich in Berlin. LG spieli
Das ist schlicht Dein persoenliches Probelm ich kenne innerhalb der EU mehrere und im deutschprachigen raum gibt es mindestens eine Millionenstadt und eine Grosstadt wo dies so ist. Genau das reicht um den gegenbweweis anzutreten, dass es nicht ueberall gilt, wobei ich ueberall sogar nur auf den deutschen sprachraum begrenze. Denn darueberhinaus kenne ich noch weitere staedte und orte wo ganz andere regeln gelten ..... leinenpflicht gilt da nicht als absoluter zwang.
Weißt Du James 131 wenn Du etwas weißt wäre es doch eine gute Idee einfach mal mit normalen Infos raus zu rücken.Wie heißt die Stadt zum Beispiel wo kann man das nachlesen,. Warum muss man denn immer so aggressiv sein und so tun als wenn hier keiner ne Ahnung hätte.Acoma hat ganz normal und meines Wissens auch sehr richtig geantwortet und Du schießt hier gleich mit Kanonen auf Spatzen. Schade ist das .
Solange es keine geschützte Grünanlage ist darf sie den Hund ohne Leine laufen lassen, außer in dem Dorf herrscht genereller Leinenzwang. Ein Boxer steht nicht auf der Liste, in keinem Bundesland in Deutschland. Recht hast du natürlich, dass so etwas nicht passieren darf. Hundebesitzer müßen dafür sorge tragen, dass weder Mensch noch andere Tiere von seinem Hund belästigt werden oder man gar angegriffen wird von dem Hund. Sollte das öfters passieren, sollte man da das Ordungsamt informieren. Und ein Boxer ist eigentlich ein totel super freundlicher Familienhund, wie viele andere rassen auch. An dem was dir da passiert ist, ist die Besitzerin schuld, sie hat den Hund von Vornerein nicht richitg erzogen, was natürlich kein Freifahrtschein ist, seinen Hund ohne Leine laufen zu lassen, wenn er so reagiert. LG spieli
Also eine Maulkorbpflicht besteht definitiv nicht.
Maulkorbpflicht nein, auf Dörfern wird vermutlich nichtmal ne Leinenpflicht bestehen, aber das legen die Kommunen selbst fest.
Natürlich sollte die komische Tante ihren Hund unter Kontrolle haben, aber letztendlich sind Leinen- und Maulkorbpflichten auch nicht des Rätsels Lösung, erst recht nicht auf Dörfern.
PS: ein Boxer ist ja nicht gerade die friedlichste Hunderasse.
Mehr Weisheiten bitte!^^
Okay, dann mag ein Boxer vielleicht ein friedliche Rasse sein. Wenn das so ist, tut es mir zwar nicht leid, aber ich gebe zu, das wusste ich nicht. Ein muskulöser Hund mit viel kraft ist er trotzdem und wenn so einer aus hundert Metern, das Frauchen ignorierend, bellend auf jemanden zugerannt kommt, halt ich es meinerseits nicht für bescheuert, das Tier als agressiv einzustufen.
Dann ist ein mensch aggressiv, wenn er lauter ist als der duchschnitt? Nun aber. Daneben ... woher weisst dass Dich der hund angebellt hat? Aus 100m entfernung siehst Du nicht, was er verbellt. Dann glaub ich Dir nicht, dass der hund so ploetzlich bei Dir war, dass er eine ernste bedrohung dargestellt hat. Selbst ein Deutscher Boxer in bester koerperlicher verfassung ist nicht ploetzlich da, das ist einfach mal so. Bescheuert bist sicher nicht, aber das mit dem wissen ist mangelhaft und sehr, sehr subjektiv. Ein hund ist kein goldfisch, er bellt und blubbert keine blasen, also ist bellen schon ein recht natuerliches verhalten.
Unbestritten ist, dass ein hund so zu fuehren ist, dass er niemanden belaestigt. Richtig ist auch, dass der hundefuehrer wie der hundehalter haften wenn durch eine bedrohungssituation schaeden entstehen, dass eine solche bestand, dafuer sehe ich keinen anhaltspunkt, selbst wenn Dich so falsch als moeglich verhalten hast .... was anzunehmen ist :-D
Es haengt von der jeweils gueltigen satzung ab, aber grundsaetzlich gilt eine generelle leinenpflicht innerhalb von ortschaften. Das gilt in .de und .at ..... in .ch bundesweit.
Friedlich ...... faktisch alle hunderassen sind friedlich, ausser ein trottel macht grobe fehler oder nutzt den hund aus. Einen Deutschen Boxer als boesartige hunderasse darzustellen zeugt maximal von unwissen.
Ob ein hundefuehrer seinen hund anleinen oder mit maulkorb laufen lassen muss ist also von der jeweiligen satzung und den landesgesetzen abhaengig. Jeder Hundehalter ist jedoch gehalten seinen hund so zu fuehren oder fuehren zu lassen, dass der dritte nicht gefaehrdet oder erheblich belasetigt. In Deinem fall ..... na ja, belaestigt :-P
Einfaches gegenbeispiel ist ein kleiner millonenort in dem es pflicht ist den hund anzuleinen oder mit maulkorb laufen zu lassen.
Es besteht also nicht ueberall leinenpflicht jedenfalls nicht per gesetz