Was für auflagen muss ein American Staffordshire Terrier in NRW erfüllen? Maulkorb? Leinenpflicht?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/hundegesetz/index.php#drei

American Staffordshire Terrier gelten in NRW zu den sogenannten gefährlichen Hunden es darf mit Ihnen nicht gezüchtet werden § 9 Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 sind verboten. Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 hat sicherzustellen, dass eine Verpaarung des Hundes mit anderen Hunden nicht erfolgt. Die zuständige Behörde kann die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 anordnen, wenn gegen Satz 1 oder Satz 2 verstoßen wird.

Hier eine Zusammenfassung der Auflagen der Halterin Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, 2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt, 3. in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1), 4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen, 5. den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und 6. die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.

Genaues kannst Du aber selber im Link nachlesen Die Hunde sind halt leider bei dem Ganzen immer die Leidtragenden den das Problem hängt am anderen Ende der Leine

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Problemhunde finden bei mir ein Heim/Pflegestelle

Narva hat ja schon ausführlich die Auflagen aufgezählt und erwähnt, dass das züchten verboten ist. Alleine dafür kannst du die Frau schon rankriegen, wenn du Beweise dafür hast. Im Übrigen darf jeder Halter nur einen Hund führen, nicht zwei auf einmal. Auch dagegen verstößt sie.

Eine Maulkorb- und/oder Leinenpflicht gilt nur dann, wenn der Hund keinen Wesenstest gemacht hat. Durch einen Wesenstest wird er befreit davon, sofern er den besteht.

Im Übrigen: nur weil ein Hund einen fremden Hund nicht mag, wird er nicht direkt alle zerfleischen! Meine Hündin ist auch nen Staffmix, läuft aber dank Wesenstest ohne Maulkorb rum, obwohl sie andere Hunde nicht mag. Sie tritt ihnen sehr dominant entgegen und hat immer nen Kamm und wenn ich sie zu jeden Hund lassen würde, würde sie hier und da sicherlich mal zupacken. Deswegen ist sie gegenüber Menschen aber noch lange nicht so, im Gegenteil! Wenn der Besitzer den Hund im Griff hat, ist das also egal. Man muss nur damit umzugehen wissen.

Du magst ja auch nicht jeden Menschen, oder?

Geh zum Ordnungsamt und mach die Herrschaften drauf aufmerksam.

waermefreund  28.09.2010, 10:53

Jeder Halter eines als "Gefährliche Rasse" eingestuften Hundes darf nur einen Hund führen.

Abgesehen davon haue ich nicht einem Menschen, den ich nicht mag, sofort auf´s M..., auch wenn ich sonst dominant sein sollte.

0
BlackCloud  28.09.2010, 14:44
@waermefreund

Mit jeden Halter meinte ich jeden, der diese Rasse hält.

Hunde knurren und zwicken auch mal, so klären sie untereinander, was Sache ist. Ob es am Hund selbst liegt oder am Halter, können wir hier alle nicht urteilen.

0

Ich würde mir da nocht nicht so große Sorgen machen. Nur weil die Hunde andere anbellen oder sonstiges heißt es nicht, dass sie auch Menschen angreifen. Wenn es eine Züchterin ist, denke ich, dass sie sich mit den Hunden auskennt und sie auch einigermaßen unter Kontrolle hat.

BlackCloud  27.09.2010, 18:21

Dumm nur, dass das Züchten dieser Rasse in NRW verboten ist, wenn sie also wirklich züchtet, dann ist das illegal, ergo ist die Frau auch skrupellos.

0

Gemäß der Hundeverordnung für NRW müssen diese Tiere in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen. Bei Verstößen solltest Du das Ordnungsamt informieren.

BlackCloud  27.09.2010, 16:47

Sofern sie keinen Wesenstest gemacht haben.

0

Du wirst hier eine Lawine lostreten..... Man wird Dir sagen, daß es ganz nette Schoßhunde sind, daß man auf seine Kinder gefälligst aufzupassen hat usw. Wende Dich mit dieser Frage am besten an das örtliche Ordnungsamt. Die können Dir weiterhelfen, oder auch Deine Bedenken zerstreuen.

happywoman25 
Fragesteller
 27.09.2010, 13:20

danke für deine antwort! Ich habe grundsätzlich nichts gegen diese sog. "listenhunde" Ich finde man kann aus jedem hund eine "bestie" machen. Aber diese beiden hunde tragen keinen maulkorb und greifen ( versuchen es zumindest ) andere hunde an und versuchen zu beissen! Haben es auch bei meinen beiden versucht! Das ist doch nicht normal?! Und muss man wieder warten bis was passiert?! Dann heisst es sofort wieder " das war ja klar, diese gefährlichen kampfhunde usw"

0
BlackCloud  27.09.2010, 16:51

Komisch turalo, wir versuchen hier zu helfen - du hingegen behauptest irgend nen Dünnschiss ...

0
turalo  27.09.2010, 16:54
@BlackCloud

Nein, ich schrieb beileibe keinen "Dünnschiss", sondern ich habe hier oft genug gelesen, wie sehr diese Tiere in den Himmel gehoben und verherrlicht werden. Oft und gerne von Leuten, die sich ihre Hundekenntnisse aus dem Fernsehen geholt haben. Nix für ungut....

0
BlackCloud  27.09.2010, 17:05
@turalo

Komisch, ich hab das hier noch nie gelesen, was du behauptest.

0