Freizügig gekleidet rausgehen und von random Leuten fotografiert werden. Was ist los mit denen?

9 Antworten

Süße, das Problem ist, die Leute haben nunmal mittlerweile alle Smartphones und benutzen sie. das kannst Du leider nicht verhindern!

So weh mir das tut, das zu sagen, aber du hast nur drei optionen:

  • Leute die das machen verfolgen. d.h. im Zweifelsfall schauen, ob du sie findest, und ggf. anzeigen
  • die Leute lassen
  • Nicht mehr mit solchen Outfits rumlaufen

Ich meine rein theoretisch könnte man Anzeige gegen Unbekannt erstatten. aber wo will die Polizei da anfangen zu ermitteln?

und dann ist da noch die Sache mit den Fotos im öffentlichen Raum! Das reine Anfertigen eines solchen Fotos, sofern man dafür nicht Zäune überwindet oder sonst wie trickst, ist tatsächich nicht mal strafbar! erst wenn die Bilder veröffentlicht oder geteilt werden wird es das.

Es ist eben leider, wie es ist. Es läuft also effektiv darauf hinaus, sich damit abzufinden, dass Fotos gemacht werden, oder eben nicht mehr in aller Öffentlichkeit so rumzulaufen.

lg, Nicki

hey jeannette also ich schließe einfach mal aus deinem BIld und co das du wohl jung und attraktiv bist und dich entsprechend sexy in Szene setzt. Ich würde dich trotz aktiver Beziehung evtl auch anschauen aber das ist ja auch beabsichtigt (sonst würde man nicht so sexy unterwegs sein). Die Bilder hingegen das ist zwar echt uncool das kann ich verstehen aber das ist ein natürliches Nebenprodukt deines Aussehens. So etwas kann man heutzutage mit Smartphones und social Media kaum verhindern.

Wie andere schon sagten wenn du deinen Kleidungsstil nicht ändern willst, kannst du in breiter Fläche nichts dagegen tun und musst das akzeptieren, klar wenn dich jemand verfolgt oder zu aufdringlich wird, kannst du ihn ggf Anzeigen oder wenn deine Bilder auf Social Media geteilt werden gegen deinen Willen kannst du die Person auch durch dessen Profil zu diversen Maßnahmen zwingen:

Hierbei gilt das Recht am eigenen Bild:

  • Das Recht am eigenen Bild regelt, dass jeder selbst bestimmen darf, ob und wie oder wo sein Bildnis veröffentlicht, verbreitet oder zur schau gestellt wird.
  • Wird ein Foto oder Video unerlaubt veröffentlicht, verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt, so stehen den Betroffenen umfassende Rechte zu.
  • Die abgelichteten Personen können zunächst einmal Auskunft verlangen, wo, wie, wann und an wen das Bildnis verbreitet wurde.
  • Darüber hinaus dürfen Sie die Löschung oder Herausgabe des Fotos oder Videos verlangen.
  • Schließlich stehen Betroffenen umfassende Unterlassungs- und Löschungsansprüche zu.
  • Ein Anspruch auf Schadensersatz ist bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Verwendung des Bildes oder Videos zu Werbezwecken gegeben.
  • Die Ansprüche richten sich nicht nur gegen den Erst-, sondern auch gegen Folgeverwender wie Betreiber von Internetseiten, Sozialen Medien (z.B. facebook, twitter, instagram, youtube) und gar gegen Suchmaschinenbetreiber (z.B. google, yahoo, bing, etc.).

Dies gilt aber nur wen deine Bilder irgendwie öffentlich gemacht werden, meines Wissens ist es noch kein vergehen wenn man im öffentlich Raum Bilder macht aber mit niemandem teilt. Aber ich bin auch kein Anwalt. Ein Jurist wäre der richtige, mit welchem man Rücksprache halten müsste wenn man es genau wissen will.

Aber ganz ehrlich wenn dich die Bilder doch in deinen normalen Alltagskleidungen und in alltäglichen Situationen zeigen, liegt ja keine "verletzlichkeit,hilflosigkeit" im eigenen Sinne vor. Wenn die Fotos die Ausnahme bleiben, würde ich diese einfach als Kompliment ansehen, da du offenbar interessant und hübsch genug bist abgelichtet zu werden. Streichelt doch das Ego auch ein wenig...

Liebe Grüße:

Jannna

Jemand Fremdes bewusst und ungefragt zu fotografieren, finde ich überhauptnicht in Ordnung!

Hi

Bei dir gilt das Recht am Bild.
Liebe Grüße Sachsenwald

Das geht absolut gar nicht, nein.