Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

2 Antworten

Grundsätzlich ja, grundsätzlich gehört auch alles andere dazu.

Die 24.000€ (du meinst vermutlich den GewSt FB in Höhe von 24.500€) spielen hierbei keine Rolle.

Hast du überhaupt Umsatz gehabt? Sprich wurde dein Gewerbe überhaupt ausgeführt? Wenn nein teile dies dem FA schriftlich mit und fertig. In diesem Fall kann die Anmeldung idR unterbleiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

diebanane233 
Fragesteller
 21.05.2024, 09:19

Hallo und danke für deine ausführliche Antwort. Ich habe das Gewerbe nicht ausgeübt und somit auch keinen Umsatz erzielt.

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Ja, must du auf jeden Fall.

Dein Gewerbe wier auf jeden fall Versteuert. Auch wenn du einen Gewinn von 0€ gemacht hast, könnte es sein, dass du für deine Firma gewisse Gewerbesteuern Bezahlen musst.


diebanane233 
Fragesteller
 21.05.2024, 01:14

Sicher? Da mein Gewinn logischerweise unter 24.500€ ist sollte ich keine Geberbesteuern bezahlen.

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Mungukun  21.05.2024, 08:06
@diebanane233

Neben der Gewerbesteuer gibt es aber auch noch die Einkommensteuer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb und die Umsatzsteuer, die für Gewerbetreibende wichtig ist.

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diebanane233 
Fragesteller
 21.05.2024, 09:18
@Mungukun

Danke für deine Antwort. Ich habe allerdings keine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb.

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Mungukun  21.05.2024, 09:21
@diebanane233

Doch hast du. In Höhe von 0 €.

Einkünfte in Höhe von 0 € sind im Steuerrecht etwas anderes als keine Einkünfte.

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