Muss jeder Gesellschafter den Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen?

2 Antworten

da sind zwei personen - also zwei erfassungen !

wenns schief geht - läßt sich das auch gerecht teilen - mit der verantwortung .

Die Gesellschaft muss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft abgeben. Jeder Gesellschafter, der noch nicht einkommensteuerlich beim Finanzamt erfasst ist, gibt zusätzlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Beteiligung an einer Personengesellschaft / -gemeinschaft ab.