Werden Fahrtkosten nur mit Quittung erstattet?

7 Antworten

Ja, ohne Quittung hast du kein Beweis, somit wird das auch nicht erstattet.

Behörden verlangen für eine Erstattung immer einen Beleg!

Generell hast du ja den Anspruch, dass gezahlt wird. Wenn du nachweisen kannst, dass du bei der Maßnahme gewesen bist, musst du ja wohl auch hingekommen sein. Danach kann man dann trotzdem errechnen, was es wohl gekostet haben dürfte. 100% sicher bin ich aber nicht, wie war es denn bisher? Ruf einfach deinen zuständigen Berater an, der kann dir das am ehesten beantworten

Fahrtkosten (§ 63 SGB III)

Da steht nichts von Quittung, nur das der geringste finanzielle Aufwand zu wählen ist. Monatskarte ist günstiger als Tagesticket.

Wenn du das MonatsTicket per Überweisung bezahlt hast akzeptieren die mit Glück auch den Kontoauszug oder eine Quittung. Ganz ohne Beleg wirst du sicher kein Geld bekommen.

wilees  10.12.2019, 01:56

Wieso nicht ? FS wird sich wohl kaum kostenlos während der Weiterbildungsmaßnahme zum Veranstaltungsort gebeamt haben. Also reicht die Glaubhaftmachung.

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JayCeD  10.12.2019, 14:57
@wilees

Mit Sicherheit nicht. Ämter erstatten in der Regel nur Kosten die belegt werden können. Kein Nachweis, keine Erstattung.

Er hätte ja auch laufen, schwarz fahren oder sich von einem anderen Teilnehmer mitnehmen lassen können um nun zu versuchen extra Geld vom Amt ein zu heimsen.

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wilees  10.12.2019, 15:49
@JayCeD

Ach ja - und wie belegt dann ein "Autofahrer" ( z.B. Nutzer eines fremden KFZ ) seine Kosten oder jemand, der regelmäßig von Papa, Mama oder sonst wem gefahren wird?- Glaubhaftmachung.

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wilees  10.12.2019, 15:53
@wilees
oder sich von einem anderen Teilnehmer mitnehmen lassen

ach ja und wie soll jemand im Falle X nachweisen, dass es niemanden gibt, der ihn kostenfrei zur Maßnahme "mitnimmt"?

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JayCeD  10.12.2019, 18:01
@wilees

Du hast offenbar noch nie versucht von einem Amt Kosten für irgendwas erstattet zu bekommen ohne Belege gibt es da einfach nichts. Punkt

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