werden fahrtkosten bezahlt wenn man beim bund ist?
wollt mal wissen wenn ich wochenende immer pendeln muss mit zug oder auto ob mir da ticket bzw benzinkosten erstattet werden und wo und wie das geht...
4 Antworten
Nein, die Bundeswehr erstattet Dir keine Fahrtkosten für Heimfahrten. Das war bei Wehrpflichtigen so. Was es noch gibt, ist ein Zuschuss zu Familienheimfahrten, wenn Du Trennungsgeldberechtigt bist.
Früher im Grundwehrdienst hat man eine Jahreskarte für die DB bekommen. Aber als Berufssoldat vermutlich nicht. So, wie jeder andere Mitarbeiter: Selber zahlen. Kannst du später bei der Steuer geltend machen, bekommst halt immer nur einen Teil zurück.
Es hängt von deinem Status ab. Als Wehrsoldempfänger (also freiwillig Dienender oder Reserivist) hast du anspruch auf Fahrkostenerstattung. Als Gehaltsempfänger (also Zeit- oder Berufssoldat) nicht. Allerdings hast du als Wehrsoldempfänger einen Berechtigungsausweis der Bahn, mit dem du zwischen Dienstort und Heimatort kostenlos mit den Zügen der Bahn fahren kannst. Daher werden dir die Fahrkosten mit dem Auto nicht erstattet. Wenn du überdies noch im Regionalverkehr fahren mußt, mußt du die Fahrkarten erst einmal kaufen und selber zahlen, kannst sie aber sammeln und dreimonatsweise einreichen. Dann werden dir die Kosten erstattet. Abe aufpassen. Bis zu 3km mutet man dir zu, daß du auch zu Fuß gehen kannst. Bei Dienstantritt und Reisekosten im Rahmen einer Kommandierung oder Versetzung oder nach Entlassung, bekommst du auch die Kosten erstattet, wenn du mit dem Auto fährst. Aber da macht eine Kostenvergleichsrechnung, was es gekostet hätte, wenn du mit der Bahn gefahren wärst und erstattet nur die billigste Alternative, egal womit du letztendlich gefahren bist.
ob man es von der Steuer absetzen kann, ist wieder eine andere Sache. Weiß ich jetzt nicht genau, da ich in Standortnähe lebe. Aber die täglichen Fahrtkosten gebe ich schon bei der Steuererklärung an. Aber vom Bund erstattet kriegst du die Fahrtkosten nicht. Als Gehaltsempfänger ist es bei dir an sich genauso wie bei einem Arbeitnehmer. Der muß an sich auch selbst dafür sorgen, daß er zur Arbeit kommt.
Nur,wenn zum Zeitpunkt der Versetzung/ des Dienstantritts ein anerkannter Hausstand besteht.
Also eine eigene Wohnung oder man ist verheiratet.
was ist denn ukv... na ich frag das am besten alles den wehrdienstberater :) trotzdem vielen dank
Du kannst es bei der der Steuer absetzen.
als saz für 13 jahre bekommt man nich mal einen teil bei der steuer zurück?