Recht auf dein Geld hast du, wenn der Verkäufer es nicht losschickt. Die Chance es wieder zu bekommen halte ich aber für sehr gering. Anzeige kannst du in manchen Bundesländern sogar online erstatten, warte aber erst mal noch ab, nicht dass du die Person zu Unrecht beschuldigst. Dass Du eine First gesetzt hast ist schon mal gut.
Und bitte für die Zukunft: Niemals einen Tausch mit einer Person abwickeln, die dir nicht bekannt ist oder die nicht aus irgendwelchen Gründen vertrauenserweckend erscheint. Lass dir ein Bild eines Personalausweises zukommen, wenn du so etwas noch einmal machen willst, ansonsten nur persönlich. Verbuche es als Lehrgeld, solltest du tatsächlich betrogen worden sein.