Recht auf dein Geld hast du, wenn der Verkäufer es nicht losschickt. Die Chance es wieder zu bekommen halte ich aber für sehr gering. Anzeige kannst du in manchen Bundesländern sogar online erstatten, warte aber erst mal noch ab, nicht dass du die Person zu Unrecht beschuldigst. Dass Du eine First gesetzt hast ist schon mal gut.

Und bitte für die Zukunft: Niemals einen Tausch mit einer Person abwickeln, die dir nicht bekannt ist oder die nicht aus irgendwelchen Gründen vertrauenserweckend erscheint. Lass dir ein Bild eines Personalausweises zukommen, wenn du so etwas noch einmal machen willst, ansonsten nur persönlich. Verbuche es als Lehrgeld, solltest du tatsächlich betrogen worden sein.

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Das kann keiner sagen, wie lange er da jetzt bleibt. Ich hoffe ja persönlich, dass ein für alle mal ein Exempel statuiert wird und er die vollen möglichen 25 Jahre bekommt. Aber das soll das Gericht entscheiden, was vermutlich in ein paar wenigen Jahren endet, die dann nach kurzer Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden...

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Nein, ein Vermieter ist nicht verpflichtet abzusagen, auch wenn es unhöflich ist. Ich halte es so, Mietern abzusagen, wenn sie für mich nicht in Frage kommen, nenne aber auch keine Gründe für meine Entscheidung.

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Die Fragen haben erst mal keinen großen Einfluss auf das Bestehen der Prüfung, die sind eher zum Einstieg gedacht, habe auch schon von Prüfern gehört die gar keine Fragen stellen.

Deine Situation ist natürlich für dich bescheiden. Setz dich aber nicht weiter unter Druck. Erzähl niemandem davon, dass du Prüfung hast. Sei ausgeschlafen. Bitte deinen Fahrlehrer, ob es möglich ist, sich direkt davor nochmal einzufahren, das hat mir damals geholfen. Mach alles so wie immer, du hast es geübt und dein Fahrlehrer ist der Meinung, dass du es schaffst, sonst hätte er dich nicht angemeldet.

Viel Erfolg bei der Prüfung!

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Da würde ich ja tendenziell sagen nein, weil Feiertag ist. Wenn du an dem Tag nicht in der Schule sein müsstest kannst du auch keinen Online Test schreiben. Es ist ja nicht umsonst Feiertag. Der Test wäre somit wohl hinfällig und dürfte nicht gewertet werden. Im Schulgesetz ist das voraussichtlich nicht explizit geregelt, da ein solcher Fall wohl nicht vorherzusehen ist.

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Was du privat damit machst, interessiert grundsätzlich erst mal niemanden. Wesentlich problematischer finde ich da schon das Verkaufen, da könnte tatsächlich ein Verstoß vorliegen, wobei das in diesem Fall für mich erst mal nicht klar zu erkennen ist. Bestätigen kann dir das am ehesten ein Fachanwalt für Markenrecht. Grundsätzlich hätte ich dabei ein ungutes Gefühl, da gerade Marken wie Gucci, Louis Vuitton etc. gerne gegen so etwas vorgehen, auch auf Instagram.Schließlich verwendest du deren Marke im geschäftlichen Verkehr und vertreibst dabei Produkte in vermutlich minderer Qualität. Sollte sich ein Verstoß tatsächlich bestätigen und du gewerblich handeln, was bei Eigenproduktion wohl zu bejahen wäre, könnte das massive Kosten nach sich ziehen und sogar ein Strafverfahren. Wenn deine Gucci Tasche kein Original ist wäre es definitiv untersagt. Ich würde eher davon abraten.

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Du kannst zunächst einmal genau notieren, wann eine Lärmbelästigung aufgetreten ist und durch was. Danach kommt es darauf an, wie laut es dann tatsächlich ist. Über Zimmerlautstärke (30 Dezibel) musst du nicht hinnehmen zwischen 22:00 und 6:00. Du kannst dich an das Ordnungsamt wenden die dann prüfen ob es zu laut ist, dann kann es sein, dass das Lokal nur unter Auflagen des Lärmschutzes weiter betrieben werden darf. Dem Vermieter kann man zunächst die Miete kürzen, wenn es tatsächlich so störend ist, dass es einen Mangel darstellt (besser vorher mit einem Anwalt besprechen). Ansonsten kann ein Anwalt natürlich die Unterlassung einklagen.

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Kannst Du schon, die Wahrscheinlichkeit ist aber möglicherweise geringer als sonst, es werden sicher viele Schüler zumindest auf Probe weitergelassen. Wenn Du aber klar erkennbar dermaßen schlechte Noten hattest, dass klar ist, dass Du nächstes Jahr nicht klar kommen wirst, kann Dir das Vorrücken natürlich verwehrt werden. Dieses Schuljahr ist anders als sonst aber es wird gerade für die Schüler schwer, die eher schwach sind. Wenn Du zu dieser Gruppe gehören solltest musst du selbst wissen oder dich entsprechend beraten lassen, was das beste für dich und deine schulische Laufbahn ist, auch wenn es vielleicht schwer ist.

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Das sieht ja sehr abenteuerlich aus. Von solchen Basteleien, besonders wenn man sich damit nicht auskennt, würde ich dringend Abstand nehmen. Sollte dein Kabel defekt sein, kauf dir ein neues und echtes, so teuer sind die auch nicht.

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Da gibt es ganz unterschiedliche Gerichtsurteile aus der Vergangenheit. Besonders schwierig ist der Verkauf neuer und gleichartiger Waren, besonders viele Bewertungen, professionelles Auftreten und der Verkauf über einen längeren Zeitraum. Manche Gerichte sehen 15 Artikel im Monat mit eben genannten Anzeichen bereits als gewerbliches Handeln an. Wenn du An- und Verkauf betreibst und dabei eine Gewinnerzeilungsabsicht hast, musst du das beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Anschließend musst du natürlich Rückgaberecht gewähren, Gewährleistung, musst entsprechend über ein Impressum verfügen usw.

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Die Wahrscheinlichkeit, dass du es tatsächlich geschafft hast, auf deinem iPhone einen Virus zu installieren, ist sehr sehr gering. Eigentlich nahezu ausgeschlossen. Mir wären momentan keine Viren für iPhones bekannt.

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Wenn Du während des vorangegangenen Gesprächs einen gültigen Kaufvertrag schließen solltest, musst du den Artikel hinterher auch bezahlen. Mal ganz davon abgesehen, dass man sowas nicht macht und du auch keinen Vorteil daraus ziehst.

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  1. Das funktioniert in der Regel nicht, weil solche Preise für Klamotten auf ebay selten gezahlt werden und schon gar nicht, wenn du keine Bilder etc. vorweisen kannst (Bilder aus dem Internet darfst du nicht benutzen) Schau dir einfach mal an, wie lange Gucci, Givenchy, Valentino etc. auf ebay eingestellt ist.
  2. Liegt hier eine Gewinnerzielungsabsicht vor, du müsste also ein Gewerbe anmelden und dich an sämtliche anderen rechtlichen Bestimmungen halten
  3. Was ist, wenn der Händler das T-shirt dann nicht liefern kann? Kommt regelmäßig vor, dass man bestellt, 3 tage später kommt die Nachricht, dass es einem leid täte, aber das Produkt ist nicht verfügbar. Zu dem Zeitpunkt hast du mit dem Händler in der Regel keinen Kaufvertrag, mit deinem Käufer aber schon.

Fazit: Bleiben lassen.

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Ich denken, dass man die beiden Geräte schwierig vergleichen kann, aber wenn Du das haben willst und bereit bist den Preis zu zahlen warum nicht? Deutlich besser ist es in jeder Hinsicht.

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Grundsätzlich ist es nicht verboten, veröffentlichen darf man solche Aufnahmen aber nicht, wenn einzelne Polizisten abgebildet sind. Tonaufnahmen sind in der Regel verboten. Die Amtshandlung der Polizei darf außerdem nicht gestört werden.

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Das ist in vielen Schulgesetzen so geregelt, dass ein Amtsärztliches Attest gefordert wird oder gefordert werden kann. Wie das bei dir geregelt ist, kommt auf dein Bundesland an. Die Kosten musst meines Wissens Du selbst tragen, die paar Euros musst du dann wohl aufbringen.

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Wenn man einen Gegenstand findet, der mehr als 10€ wert ist, muss man diesen bei der Polizei oder Fundbüro abgeben. Andernfalls macht man sich der Unterschlagung nach § 246 des Strafgesetzbuches schuldig. Nach 6 Monaten bekommst du den Laptop dann ausgehändigt. Innerhalb von 3 Jahren könnte ein Eigentümer aber noch die Herausgabe verlangen.

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Da das bei Apple so nicht der Fall ist, gibt es dazu auch keinen Preis. Alle Apps, die Apple auf seinen iPhones hat, sind eigene. Wenn es gehen würde, sprächen wir vermutlich von einem Milliardenbetrag. Google zahlte 2018 wohl 9 Milliarden $, dass google die Standard Suchmaschine in Safari ist, um mal den ungefähren Preisrahmen eines solchen Unterfangens darzustellen.

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