Frage zum Thema Unterhalt -jemand da der sich auskennt?
Hallöchen!
Ich habe eben einen Anruf bekommen.. es war die Ex-Freundin vom Vater meiner Kinder (von dem ich seit 2019 getrennt bin. Ich bekomme seit der Trennung Unterhaltsvorschuss, er hatte zwei oder drei Geschäfte, die aber wohl nicht genug abgeworfen haben).. mit dieser Ex-Freundin hat er ebenfalls ein Kind.. bis zu unserer Trennung zahlte er noch Unterhalt an sie, als ich mich trennte, zahlte er ihr dann auch nichts mehr, mit der schriftlichen Begründung, sie hätte genug von ihm bekommen, er müsste unsere Kinder nun versorgen.. so weit, so gut..
Auf jeden Fall hat sie nun erfahren (vom Jugendamt), dass er seine Läden verkauft hat. Eins für knapp 140.000€ und eins für etwa 200.000€. Er besitzt 3 Autos, einen Bulli und 2 Motorräder und hat sich vor zwei Jahren ein Haus gekauft..
Ich habe mir darüber wenn ich ehrlich bin noch nie Gedanken gemacht, ich bin froh dass ich Ruhe habe, komme mit dem Unterhaltsvorschuss gut klar und mir wäre es auch immer lieber gewesen er hätte nach der Trennung noch Interesse an den Kindern gezeigt, um Geld ging es mir dabei nie.. ich habe auch nie etwas eingefordert..
Nun ist es aber wohl so, dass das Jugendamt, das für sie tätig ist, gerichtlich gegen ihn vorgehen möchte und da ja auch noch meine Kinder da sind, sagte sie, meine Kinder hätten ebenfalls Anrecht. Wenn ich ehrlich bin, ich möchte nicht vor Gericht. Ich habe so viel Stress mit ihm durch, bin schwanger und etwas angeschlagen.. Ich möchte mich einfach keinem Streit und Stress aussetzen und ich weiß, den würde es geben.
Nun zu dem was ich gerne wissen würde:
- wenn das Jugendamt der Nachbarstadt (dort ist ja auch bekannt dass noch zwei andere Kinder da sind) wirklich vor Gericht ziehen möchte, wird dann auch das Jugendamt, dass für meine Kinder da ist, was den Unterhalt angeht, mitziehen und 2. falls ja, könnte ich sagen, ich möchte das nicht?!
Natürlich würde ich meinen Kindern das was ihnen „zusteht“ total wünschen zu bekommen, aber wir führen ein gutes, ruhiges Leben und ich möchte dass das so bleibt. Ich weiß, wenn da jetzt irgendwas aufgerüttelt wird, haben wir nur Stress.. das möchte ich einfach vermeiden.
Beziehst du Unterhaltsvorschuss?
Ja. Seit der Trennung 2019.
5 Antworten
Es stellt sich erstmal zunächst die Frage, welche Abteilung vom Jugendamt involviert ist, also was du alles beantragt hast.
Wenn es ausschließlich Unterhaltsvorschuss ist, dann ist das Jugendamt lediglich Vertreter des jeweiligen Bundeslandes. Es wird also nur Forderungen geltend machen, die auf das Land übergegangen sind (Paragraph 7 UVG). Das sind dann nicht mehr die Forderungen des Kindes, sondern die des Landes. Dadurch bist du auch nicht mehr Beteiligte des gerichtlichen Verfahrens.
Wenn du eine Beistandschaft beauftragt hast, sieht es anders aus. Hier kann der übersteigende Unterhaltsanspruch (also der Anspruch über den Unterhaltsvorschusssatz) geltend gemacht werden. Die Beistandschaft spricht sich aber grundsätzlich mit dem Elternteil ab. Man kann auch die Beistandschaft beenden.
Abschließend wird aber angemerkt, dass die Unterhaltsvorschussstelle verpflichtet ist darauf hinzuwirken, dass der unterhaltspflichtige Elternteil an den unterhaltsberechtigten Elternteil direkt Zahlungen vorzunehmen. Es ist also sinnvoll eigenständig Unterhaltsbestrebungen vorzunehmen und sich nicht ausschließlich auf den Unterhaltsvorschuss zu verlassen.
Dann wende dich an die Unterhaltsvorschusskasse deiner Stadt und teile mit, dass der Vater wohl ordentlich Geld hat und frage, was du tun sollst.
Wahrscheinlich können die Abteilungen Unterhaltsvorschusskasse und Beistandschaft das Verfahren für deine Kinder führen, sodass du (fast) keinen Stress damit hast.
Dankeschön, dass werde ich mich morgen einmal nach erkundigen.
Du bekommst einen Unterhaltsvorschuss. Das bekommt man, wenn der Erzeuger zu wenig Geld hat, um Unterhalt zu zahlen. Das heisst, was dir vorgeschossen wurde, miss er zurückzahlen, und wenn er genug hat, wird er den Unterhalt zahlen müssen, dann gibt es keinen Vorschuss mehr.
Ich will damit nur sagen, wenn du weiterhin finanziell unterstürzt werden willst, musst du mitziehen.
Achso okay. Also könnte ich im Falle eines Falles nicht sagen ich möchte nicht vor Gericht?
Nein sie kann auch Unterhaltsvorschuss bekommen wenn er genug Geld hat aber nicht freiwillig zahlt.
Das Amt treibt dann das Geld was an Sie gezahlt wird ein. Das ist in erster Linie der Sinn vom Unterhaltsvorschuss. Das man diese Geld eben nicht selber vom Ex-Partner eintreiben muss.
Das Jugendamt möchte natürlich in erster Linie den Unterhaltsvorschuss von ihm zurück den sie an dich gezahlt haben. Hier hast du natürlich keine Möglichkeit das zu verhindern.
Damit hast du aber auch nichts zu tun. Das ist eine offene Forderung des Jugendamtes gegen Ihn, die unstrittig sein dürfte.
Wenn du mehr als Unterhaltsvorschuss willst kannst du aber auch alles über einen Anwalt laufen lassen. Niemand zwingt dich, dich deswegen mit ihm auseinandersetzen zu müssen. Ein oder zwei Gerichtstermine gäbe es dann sicher wo er auch da wäre, alles andere kann über den Anwalt laufen.
Okay. Dankeschön. Ich persönlich /alleine möchte mich nämlich wirklich nicht mit ihm auseinandersetzen müssen. Alleine der Gedanke daran macht mir schon Panik.
Da du Unterhaltsvorschuss bekommst, möchte das Jugendamt dieses Geld von deinem Ex zurück haben.
Anscheinend zahlt er nicht freiwillig - also heißt es, dass die Sache vors Familiengericht geht.
Du kannst nicht sagen, dass du es nicht möchtest, wenn es zulasten der Kinder geht.
Allerdings weiß ich nicht, wie schnell das Jugendamt die Sache vors Gericht bringen kann.
Auch nicht, welche Kapazitäten das zuständige Familiengericht hat.
Das weiß ich. :) Danke.