Frage zum Thema Unterhalt -jemand da der sich auskennt?

kiniro  21.05.2024, 19:41

Beziehst du Unterhaltsvorschuss?

shanisspirit 
Fragesteller
 21.05.2024, 19:42

Ja. Seit der Trennung 2019.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es stellt sich erstmal zunächst die Frage, welche Abteilung vom Jugendamt involviert ist, also was du alles beantragt hast.

Wenn es ausschließlich Unterhaltsvorschuss ist, dann ist das Jugendamt lediglich Vertreter des jeweiligen Bundeslandes. Es wird also nur Forderungen geltend machen, die auf das Land übergegangen sind (Paragraph 7 UVG). Das sind dann nicht mehr die Forderungen des Kindes, sondern die des Landes. Dadurch bist du auch nicht mehr Beteiligte des gerichtlichen Verfahrens.

Wenn du eine Beistandschaft beauftragt hast, sieht es anders aus. Hier kann der übersteigende Unterhaltsanspruch (also der Anspruch über den Unterhaltsvorschusssatz) geltend gemacht werden. Die Beistandschaft spricht sich aber grundsätzlich mit dem Elternteil ab. Man kann auch die Beistandschaft beenden.

Abschließend wird aber angemerkt, dass die Unterhaltsvorschussstelle verpflichtet ist darauf hinzuwirken, dass der unterhaltspflichtige Elternteil an den unterhaltsberechtigten Elternteil direkt Zahlungen vorzunehmen. Es ist also sinnvoll eigenständig Unterhaltsbestrebungen vorzunehmen und sich nicht ausschließlich auf den Unterhaltsvorschuss zu verlassen.

Dann wende dich an die Unterhaltsvorschusskasse deiner Stadt und teile mit, dass der Vater wohl ordentlich Geld hat und frage, was du tun sollst.

Wahrscheinlich können die Abteilungen Unterhaltsvorschusskasse und Beistandschaft das Verfahren für deine Kinder führen, sodass du (fast) keinen Stress damit hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

shanisspirit 
Fragesteller
 21.05.2024, 21:26

Dankeschön, dass werde ich mich morgen einmal nach erkundigen.

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Du bekommst einen Unterhaltsvorschuss. Das bekommt man, wenn der Erzeuger zu wenig Geld hat, um Unterhalt zu zahlen. Das heisst, was dir vorgeschossen wurde, miss er zurückzahlen, und wenn er genug hat, wird er den Unterhalt zahlen müssen, dann gibt es keinen Vorschuss mehr.


shanisspirit 
Fragesteller
 21.05.2024, 19:42

Das weiß ich. :) Danke.

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Luardya  21.05.2024, 19:43
@shanisspirit

Ich will damit nur sagen, wenn du weiterhin finanziell unterstürzt werden willst, musst du mitziehen.

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shanisspirit 
Fragesteller
 21.05.2024, 19:44
@Luardya

Achso okay. Also könnte ich im Falle eines Falles nicht sagen ich möchte nicht vor Gericht?

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Tand0r  21.05.2024, 19:46

Nein sie kann auch Unterhaltsvorschuss bekommen wenn er genug Geld hat aber nicht freiwillig zahlt.

Das Amt treibt dann das Geld was an Sie gezahlt wird ein. Das ist in erster Linie der Sinn vom Unterhaltsvorschuss. Das man diese Geld eben nicht selber vom Ex-Partner eintreiben muss.

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Das Jugendamt möchte natürlich in erster Linie den Unterhaltsvorschuss von ihm zurück den sie an dich gezahlt haben. Hier hast du natürlich keine Möglichkeit das zu verhindern.

Damit hast du aber auch nichts zu tun. Das ist eine offene Forderung des Jugendamtes gegen Ihn, die unstrittig sein dürfte.

Wenn du mehr als Unterhaltsvorschuss willst kannst du aber auch alles über einen Anwalt laufen lassen. Niemand zwingt dich, dich deswegen mit ihm auseinandersetzen zu müssen. Ein oder zwei Gerichtstermine gäbe es dann sicher wo er auch da wäre, alles andere kann über den Anwalt laufen.


shanisspirit 
Fragesteller
 21.05.2024, 19:45

Okay. Dankeschön. Ich persönlich /alleine möchte mich nämlich wirklich nicht mit ihm auseinandersetzen müssen. Alleine der Gedanke daran macht mir schon Panik.

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Da du Unterhaltsvorschuss bekommst, möchte das Jugendamt dieses Geld von deinem Ex zurück haben.

Anscheinend zahlt er nicht freiwillig - also heißt es, dass die Sache vors Familiengericht geht.

Du kannst nicht sagen, dass du es nicht möchtest, wenn es zulasten der Kinder geht.

Allerdings weiß ich nicht, wie schnell das Jugendamt die Sache vors Gericht bringen kann.
Auch nicht, welche Kapazitäten das zuständige Familiengericht hat.