Frage bezüglich Mofa (Tüv, Zulassungstelle)?

2 Antworten

Der Roller muss zum TÜV, anders kann der Prüfer ja nicht kontrollieren und bescheinigen, dass die Drossel ordnungsgemäß verbaut wurde.

Zur Zulassungsstelle musst du ihn nicht mitnehmen, die dortigen Sachbearbeiter können den Zustand ohnehin nicht beurteilen, daher brauchen sie das Gutachten.

grundsätzlich ja, allerdings ist der Roller sofern er keine manuelle Schaltung hat mit der Drosselung praktisch unbrauchbar wenn du nicht im Flachland lebst. Der schafft nach Drosselung sicher keine Steigungen mehr. Selbst Roller ohne manuelle Schaltung die 45 km/h in Ebene schaffen bringen es meist nicht den Berg hoch!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung