Flip/Slipjoint messer in Waffenverbotszone?


25.05.2024, 10:41

Ergänzung:

Häufig sehe ich, dass es wohl doch auf die jeweilige WVZ ankommt. Ich werde nun die relevanten (alles zum Thema „Messer“, nicht Schusswaffen) Informationen zu der WVZ, um die es sich bei mir handelte auflisten:

Nicht geführt werden dürfen in der Öffentlichkeit:

  • Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)
  • Messer mit feststehender Klinge, wenn die Klingenlänge 12 cm überschreitet

Zusätzliches Verbot folgender Messer

  • Messer mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von über 4 cm
  • Messer mit einer Klingenläge von über 4 cm, die konstruktionsbedingt mit einem Mechanismus versehen sind, der eine ausschwenkbare Klinge so feststehend verriegelt, dass zum Schließen der Klinge ein separater Mechanismus betätigt werden muss

Auch hierbei möchte ich anmerken, dass es sich bei dem genannten Messer nach wie vor um ein Messer ohne feste Arretierung handelt, d.h. die Klinge ist weder feststehend, noch feststellbar.

4 Antworten

Welche Stadt, welcher Bereich?

Das mit den Slipjoints gilt nur für die im §42 (6) erwähnten Bereiche, in anderen kann alles einem Verbot des Führers unterliegen, was ein Messer ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

Dieses wurde nun vorerst beschlagnahmt

Von wem?

Wenn es sich so verhält wegen deiner Ergänzung:

Dann nimm diesen Feststellungsbescheide des BKA mit (BKA ist die Behörde die angefragt wird, wenn Unklarheit besteht) - in diesem FB (nicht von dem Messer, aber Messer mit Slipjoint) wird klipp und klar festgestellt, dass ein Slipjoint keine Verriegelung ist!

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/210422Fb524MiniBoekerBaumwerk.pdf?

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze
 - (Recht, Polizei, Waffen)

xLUCKYNATORx 
Fragesteller
 26.05.2024, 22:52

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Bei dem Bereich / der WVZ hqndelt es sich um Stuttgart Mitte. Das Messer selbst habe ich ja genannt, da es meines Wissens ja als Slipjoint zählt, korrigiere mich sonst gerne.

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Leestiger  26.05.2024, 23:57
@xLUCKYNATORx

Dann könnte das passen und ich hoffe du hast der Beschlagnahme widersprochen, also nicht "zugestimmt" angekreuzt..

Druck den FB aus und leg ihn zum Anhörungsbogen dazu, sobald der da ist!

Die wollen dir da 200€ aus der Tasche ziehen beim Erstverstoss, geht gar nicht!

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Du bringst da den tatsächlichen Tatbestand des Waffenrechtes mit einem Begriff durcheinander. "Waffenverbotszone".

Das bedeutet nämlich nicht nur das Verbot von Waffen, sondern auch ein Verbot von gefährlichen Gegenständen. Und dazu gehören -je nach Entscheidung der Polizeibehörde- nun mal auch gegebenenfalls erlaubnisfreie Messer, die ansonsten getragen werden dürfen.

Und das Problem:

Es ist nicht einheitlich. Die Verfügungen zu den "Waffenverbotszonen" werden von den jeweiligen Polizeibehörden (Stadtkreise, Landratsämer, Ordnungsämter) erlassen und die urteilen eben nicht immer gleich.

Deshalb kann die Internetseite eines Herstellers kein gültiger Hinweis sein, schon gar nicht, wenn die Verbotszonen ständig erweitert oder die Vorschriften ständig geändert werden.

So ist zum Beispiel in Hamburg folgendes verboten:

Seit dem 1. Oktober sind am Hamburger Hauptbahnhof und dem benachbarten zentralen Busbahnhof Waffen aller Art verboten. Das Verbot umfasst neben Schusswaffen auch Messer mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern sowie

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Kontrolle-am-Hamburger-Hauptbahnhof-Polizei-findet-Waffen,hauptbahnhof656.htmlagringe oder sogenannte Totschläger.

Und eine Quelle zum "Polizeirecht":

https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenverbotszone

Es ist verboten, eine Waffenverbotszone mit Waffen (gemäß § 1 WaffG 1996) oder Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen bzw. deren Kleidung, Fahrzeuge etc.

Du siehst, dieser Begriff geht deutlich weiter als das Waffenrecht.


xLUCKYNATORx 
Fragesteller
 25.05.2024, 10:45

Alles klar, also scheint das ebenfalls eine lokal-abhängige Angelegenheit zu sein. Sieh gerne nochmal in meiner Ergänzung nach, da habe ich alle „Messer-relevanten“ Verbote bzgl. der WVZ ergänzt, bei der es sich in meinem Fall handelte. Vielen Dank dennoch für den Hinweis. ^^

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Eckengucker  25.05.2024, 13:07
@xLUCKYNATORx

Das "Problem" ist das Polizeirecht. Stichwort hier ist Prävention, also Vorbeugung.

Die Zuständigkeiten und Möglichkeiten müssen in den jeweils zugrunde liegenden Gesetzen sehr weit ausgelegt sein ("schwammige" Formulierungen), um den Behörden der unteren und mittleren Verwaltungsebene eine Entscheidungsmöglichkeit zu geben. Sonst müsste man für jede noch so kleine Gegebenheit über den jeweiligen Landtag eine Gesetzesänderung o.ä. beschließen. So bleibt es bei Verordnungen, die sich auf die entsprechende Gesamtermächtigung berufen. Diese können lageangepasst und rasch beschlossen und wieder geändert oder aufgehoben werden. So kommt es zum gleichen Begriff wie hier "Waffenverbotszone" zu unterschiedlichen aber insgesamt immer ännlichen Auslegungen, da der Gesetzesrahmen natürlich nicht gesprengt werden darf. Soweit klar?

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Kommt darauf an welche WVZ.

Wir sind inzwischen bei mindestens 5 verschiedenen Verbotsmöglichkeiten angekommen:

1: Allgemein §42a

2: WVZ nach 42 (5) in der Praxis mit Totalverbot (an Kriminalitätsschwerpunkten)

3: WVZ nach 42 (6) NEU mit Ausnahmen. (Wo/wann belieben)

4: Allgemeinverfügung durch die (Bundes) -Polizei (völlig willkürlich nach Ort/ Zeit)

5. Hausrecht

Laut der Website des Herstellers (Böker) ist es jedoch erlaubt, Slipjoint Messer in Waffenverbotszonen mit sich zu führen. 

Glaube ich nicht. Die Stelle mit dem Text musst Du uns mal verlinken.

Die Zonen heissen ja auch nicht nur "Waffenverbotszonen" (denn dann wären dort ja nur Waffen verboten und jedes Messer das als Waffe eingestuft wurde darfst Du ohnehin nicht führen) sondern sie heissen "Verbotszone für Waffen und gefährliche Gegenstände".

Und da fallen alle Messer und auch alle anderen gefährlichen Gegenstände drunter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

xLUCKYNATORx 
Fragesteller
 25.05.2024, 09:38

Unter dem Punkt „Waffenverbotszonen“ erklärt der Hersteller das ebenfalls erneut (siehe https://www.boker.de/waffenrecht). Ich habe selbstverständlich auch eigenständig noch recherchiert und tatsächlich beschreibt Absatz 6 des Paragraphen 42 folgendes: „(6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden Orten verboten oder beschränkt werden kann,…“ (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html). Da mein Messer selbst ja selbst als ein sog. Slipjoint Messer zählt und somit die Klinge weder feststellbar noch feststehend ist, sollte es ja nunmal nicht unter diesen Absatz fallen. Viel Spaß beim Lesen aber dennoch herzlichen Dank für die frühe Antwort. ^^

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Waldmensch70  25.05.2024, 13:39
@xLUCKYNATORx

Da steht auch (Zitat aus Deinem Link):

Bereits vor der Gesetzesänderung konnten die Länder an nachgewiesenen Kriminalitätsschwerpunkten Waffenverbotszonen einrichten, in denen das Führen jeglicher Art von Messern untersagt ist. So gilt bereits seit Dezember 2007 ein generelles Waffenverbot im Bereich der Hamburger Reeperbahn.

Wenn also nicht explizit auf den Schild dabeisteht auf welche Gesetzesgrundlage es sich genau bezieht, dann sollte man immer davon ausgehen, dass da gar keine Messer erlaubt sind.

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