Darf man ein einseitig geschliffenes feststehendes Messer mit 11cm Klingenlänge in der Öffentlichkeit führen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Messer darf problemlos in der Öffentlichkeit geführt werden

In Deutschland greift das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz nur bei Messern die als Waffen eingestuft werden (z.B. Springmesser, Dolch, Karambit...) bei einhändig feststellbaren Klappmessern sowie bei feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12 cm

Noch ein Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

LG Dennis

Ja - Wenn es nicht ein Messer ist, das Beschränkungen unterliegt, sprich nicht als Werkzeug, sondern als Waffe eingestuft wurde.

Etwas nähere Info wäre also angebracht..

Ja, wenn es nicht als Waffe eingestuft ist (z.B. Karambit).

Ja, solange es nicht als Waffe eingestuft wird oder waffenähnliche eigenschaften aufweist (Tantoklinge, beschichtete Klinge, oder es mit begriffen wie : tac, military, force beworben wird) da der Polizei somit ein Großer Handlungsspielraum bleibt.