Firmenwagen, wie darf dieser genutzt werden?

9 Antworten

Du darfst den auch privat nutzen. Ist ja dein Auto mit dem du grundsätzlich machen kannst was du willst. Anders eventuell bei Arbeitnehmern die einen Dienstwagen vom Chef bekommen. Da muss das vorab geklärt werden.

Die private Nutzung muss aber als Entnahme besteuert werden. Die Kosten die auf die privaten Fahrten zum einkaufen etc entfallen werden wie Einnahmen berücksichtigt um die betrieblichen Kosten dementsprechend zu neutralisieren.
die Kosten für private Fahrten werden entweder genau ermittelt in dem man ein fahrtenbuch führt in dem alle Fahrten eingetragen werden oder man nimmt Pauschal 1% pro Monat des bruttolistenpreises des Autos bei Erstzulassung

Also bei Angestellten wird die private Nutzung eines Dienstwagens als sog. geldwerter Vorteil 1% Listenpreis Neufahrzeug versteuert.

Bei Selbständigen, die nicht als GF einer GmbH o.ä. wie ein Angestellter bezahlt werden, dürfte das Finanzamt einen Nachweis/Fahrtenbuch verlangen, ob das Fahrzeug überwiegend dienstlich genutzt wird, damit die Betriebs- und Unterhaltskosten steuerlich absetzbar sind. Der geldwerte Vorteil spielt bei einem Einzelunternehmer keine Rolle, weil hier alle Einnahmen aus betrieblichen und sonstigen privaten Quellen in einen Topf Einkommenssteuer zusammenfließen.

Du kannst ihn auch privat nutzen, musst dafür aber der Firma zahlen. Entweder per Fahrtenbuch oder via 1% Regelung. Wenn das Auto in der Anschaffung nicht zu teuer war lohnt sich die 1% Regelung (pauschal).... allein schon wg. des wegfallenden Arbeitsaufwandes fürs Fahrtenbuch.

Firmenwagen Betriebsausgaben für Selbständige

Wer als Selbständiger Firmenwagen privat nutzen möchte, darf dies ohne Erlaubnis, da er ja selbst Inhaber seines Betriebes ist. So spielt es keine Rolle, ob er mit dem Fahrzeug in den Urlaub fährt oder zu privaten Zwecken Brennholz aus dem Baumarkt abholt. Dennoch müssen auch Selbständige hierfür Steuern zahlen. Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern, können Firmeninhaber aber alle Ausgaben, die mit der privaten Nutzung verbunden sind, auch als Betriebsausgaben geltend machen. Ebenso können Unternehmer, welche Umsatzsteuer zahlen müssen, sich diese für Benzin, Reparaturen und Leasingraten vom Finanzamt wieder zurückholen.

Firmenwagen privat nutzen, darauf sollen Sie achten! - (firmenwagenverkaufen.de)

Woher ich das weiß:Recherche

Du muss die private Nutzung genauso versteuern, wie das ein Arbeitnehmer muss, der eine Fahrzeug mit privater Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt.

Enweder die 1% Regel: d.h. du versteuerst einen Betrag von 1% vom Listen-Brutto-Neupreis, und die Firma kann alles bezahlen und absetzen: Benzin, Reparaturen, Versicherung, Anschaffung. Plus Wege zur Arbeit.

Oder du führst Fahrtenbuch und versteuerst nur die privaten km.

Oder du sagst, der wird ausschliesslich dienstlich genutzt, was bei einem Sprinter leicht zu argumentieren ist. Bei einem PKW musst du glaubhaft machen, privat noch ein anderes Auto zu nutzen und den Wagen am Wochenende nicht anzurühren.