Findet ihr es Richtig das man einer Ex Frau ohne Kinder den Unterhalt zahlen soll? Obwohl die Ex Frau von sich selber aus weggegangen ist weil sie….?

4 Antworten

Im Falle Ehegattenunterhalt ohne Kinder hat der Gesetzgeber schon vor vielen Jahren einiges geändert.

Lange Zeit war es so, dass der Ehegattenunterhalt quasi ein Leben lang gezahlt werden konnte. Im Jahr 2008 fand jedoch eine Reform des Unterhaltsrechts statt, die u.a. mit dem Grundsatz der Eigenverantwortung einherging. Das bedeutet, dass der anspruchsberechtigte Ehegatte dazu angehalten ist, sich nach der Scheidung zeitnah wieder um ein eigenes Einkommen zu bemühen.
Der Unterhaltsberechtigte soll sich also nicht der Zahlung des Ehegattenunterhalts dauerhaft ausruhen können. Stattdessen ist von ihm zu erwarten, durch eine eigene Erwerbstätigkeitwieder selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.
Nachehelichen Ehegattenunterhalt kann also nur verlangen, wer nach der Scheidung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.
https://www.juraforum.de/lexikon/ehegattenunterhalt
Erwin71770812  07.10.2022, 18:27

Leider haben findige Anwälte für ihre Mandantinnen auch hier eine Lücke gefunden. "... sich um ein eigenes Einkommen bemühen". Die Ex eines Kollegen hat nicht einmal nach einer Arbeitsstelle gesucht. Sie kam damit durch. Als mein Kollege dann auf die Suche ging, wurde er vom Anwalt der Ex gewarnt, er möge sich aus dem Privatleben seiner Ex heraushalten.

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LouPing  07.10.2022, 20:44
@Erwin71770812

Um rechtl. Anspruch auf längeren Ehegatten- Unterhalt zu haben müssen bestimmt Bedingungen erfüllt sein Die prüft, wenn der Anwalt nervt, das Gericht.

Kann er Ex- Partner nicht zweifelsfrei beweisen warum er/ sie nicht arbeiten kann besteht auch kein Unterhaltsanspruch.

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Erwin71770812  09.10.2022, 20:31
@LouPing

Einem Kollegen von mir werden monatlich € 1250 von seiner Pension abgezogen, obwohl seine Ex verstorben ist.

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Deutet dein Username auf die gesetzliche Bestimmung in der Schweiz hin?

Ansonsten siehe Antwort von LouPing. Hinzufügen muss man allerdings, dass es auch hier Ausnahmen gibt wie z.B. das Alter der Frau, Ehen von langer Dauer, Krankheit. Hier kann es durchaus sein, dass man auch nach der Scheidung noch zahlen muss.

Das sie sich irgendwem neu zugewendet hat ist völlig irrelevant! Das Schuldprinzip gibt es glücklicherweise schon lange nicht mehr! Sollte sie den Neuen aber heiraten, dann ist Schluss mit den Unterhaltszahlungen.

In der Schweiz sieht es da auch ganz ähnlich aus:

Das Bundesgericht stellt weiter klar, dass die Bejahung einer lebensprägenden Ehe nicht automatisch zu einem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt führt (BGE 5A_104/2018). Ab dem Scheidungszeitpunkt gilt das Prinzip der Eigenversorgung, wodurch die Eheleute grundsätzlich dazu verpflichtet sind, sich wieder in den Erwerbsprozess einzugliedern. Unterhaltsbeiträge sind nur geschuldet, soweit der Unterhalt nicht oder nicht vollständig durch Eigenleistung gedeckt werden kann.

https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/frau/bundesgericht-aera-unterhaltsrecht

Nur auch hier: ist sie z.B. zu alt für den Arbeitsmarkt, dann darf er womöglich ewig zahlen.

Ob ich das gut finde: durchaus!

Denn sonst würden wohl noch mehr Eheleute sich trennen, anstatt Lösungen zu finden. Und wenn seinen Haushalt gemacht hat, er Karriere und sie dann gegen die 25 jährige Sekretärin ausgetauscht wird ohne einen Cent zu sehen wäre das auch nicht witzig.

Wie es sich in deinem Fall nun konkret darstellt kann man so eh nicht beurteilen. Vielleicht hätte er sich auch einfach mehr Mühe geben müssen mit der Ex, dann wäre sie vielleicht geblieben ;-).

Erwin71770812  07.10.2022, 18:31

Das mit der Sekretärin sind die übliche Klischees. Ein Mechaniker kommt wohl kaum an eine junge Sekretärin. Die Klischees finden sich in der Realität äußerst selten. Das ist der gleiche Unsinn wie "Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin."

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Wenn man heiratet, übernimmt man gesetzlich Fürsorgepflichten. Von daher ist es völlig gerechtfertigt, im Bedarfsfall der Ex-Frau zum Unterhalt finanzielle Hilfe zu gewähren.

Wenn die Ex-Ehefrau arbeiten gehen kann - aber mutwillig nichts unternimmt, um selbst Geld zu verdienen, ist das in meinen Augen zu beanstanden bzw. zu berücksichtigen. Aber Gesetzgeber sind eben auch nur Menschen und nicht perfekt. (wie ich gerade von LouPing lese, hat sich das seit 2008 geändert...)

Natürlich ist es irgendwie "unglücklich", wenn Deine Frau von Dir weggeht, sich einem anderen Mann zuwendet und Du zu ihrem Unterhalt beitragen sollst. Hier könnte ich mir in solchen Fällen eine moralische Gewichtung vorstellen. Dazu aber müsste man auch die Eheführung beider Personen moralisch-ethisch bewerten.... alles sehr schwierig.

Das hat nichts mit Meinungen, sondern mit gesetzlichen Regelungen zu tun.