Muss ich als allein erziehende Mutter mit zwei Kindern an Arbeitslosen Ex Mann Unterhalt zahlen? Scheidungsverfahren läuft schon ein Jahr? Ich arbeite neu?

4 Antworten

Grundsätzlich ja. Allerdings gehen die Kinder erstmal vor. Wenn dann noch ein verfügbares Einkommen von mehr als 1.510 Euro übrig bleibt, wäre eine Unterhaltsverpflichtung gegeben.

Derzeit steht dir als berufstätige Person ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1510 Euro zu, nach Berücksichtigung von Unterhalt für deine Kinder, der geht natürlich erst einmal vor.

Bei monatlich 3600 Euro Netto würde ich also mit einer Zahlung an den noch Ehemann rechnen.

Hast doch sicher einen Anwalt, der kann dir das genau berechnen !

Wenn da was übrig bleibt, dann schon.

Trennu7ngsunterhalt eher nicht, weil du hast die beiden Kinder...für die er wohl nix zahlt.

Und nach der Scheidung ist er eh auf sich gestellt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern