Fastenbrechen nach halben tag?

3 Antworten

Nein, das ist kein Grund um Fasten zu brechen. Es sind eh nur noch wenige Stunden.

Deamonia  19.03.2024, 14:52

Ist es nicht im Islam verboten seiner Gesundheit absichtlich zu schaden?

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Deamonia  19.03.2024, 15:47
@basedukht1

Achso, sag doch gleich das du die Fragestellerin kennst, und gerade bei ihr bist... 🙄

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Nein, wenn du dein fasten brichst musst du die Sühne (60 tage fasten) leisten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin praktizierender Muslim - und Allah weiß es besser
Von Experte 7veren bestätigt

Nein, wer absichtlich sein Fasten ohne einen bestimmten Grund abbricht, der sündigt

Dass du früh Hunger spürst ist normal. Der Hunger geht dann auch wieder weg. Es sind noch ein paar Stunden, das hält man doch aus. Vor 3-5 Jahren war Ramadān im warmen Hochsommer und man durfte erst so halb 22 Uhr essen, das war eher anstrengend. Jetzt sind die Zeiten viel kürzer und angenehmer, alhamdulillah

Versuche einfach beim Suhūr, vor der Morgendämmerung, gut zu essen und zu trinken, insha’Allah

HynAgc  19.03.2024, 15:47

Ukhti er sündigt nicht nur er muss eine heftige Sühne leisten

Nur al Idah kitab as siyam S.49-51

 

Wenn das Fasten durch eine Sache die eine Sühne zur Folge hat gebrochen wird dann muss man eine der folgenden Sühnen leisten:
1. Die Befreiung eines Sklaven91
2. Wenn man dies nicht tun kann92, dann muss man zwei Monate hintereinander fasten, während man am Festtag93 und an den Tagen des at-Tasriq94 nicht fastet.
3. Wenn man dies nicht schafft95, dann muss man 60 Bedürftige speisen96, indem man ihnen97 ein Mittag- und Abendessen zur Verfügung stellt, sodass sie satt werden, oder ihnen zwei Mittagessen oder Abendessen98 zur Verfügung stellen. Man kann auch statt Essen pro Bedürftigen eine halben Sa99 Weizen, Mehl, Roggen oder einen ganzen Sa Datteln, Gerste oder einen Betrag der diesem Wert entspricht, geben.
 
Wenn bei einer Person eine Sühne aufgrund von (absichtlichem) Geschlechtsverkehr, Essen etc (während des Pflichtfastens im Ramadan) fällig wird und dies mehrmals an verschiedenen Tagen geschehen ist und diese Person die Sphne noch nicht geleistet hat, dann reicht eine Sühne gemäß der vorherrschenden Rechtsschulmeinungen aus100
 
93 Weil die Festtage des Ramadan-Fests und Opferfest (Id al Fitr und Id al Adha) Tage des Essens und Trinkens sind.
94 Die Tage (ayyman at tasriq), die am 11., 12. und 13. Tag des islamischen Mondmonats Du-l-Higga stattfinden und vom Propheten (sas) als die Tage des Essens, Trinkens und dem Gedenken Allahs bezeichnet wurden […]
95 Aufgrund von Altersschwäche oder z.B. einer chronischen Erkrankung.
96 Dabei kann man 60 Bedürftige an einem Tag speisen oder an verschiedenen Tagen. Dies ist keine Bedingung, dass die 60 Bedürftigen gemeinsam oder am selben Tag gespeist werden. Es besteht auch die Möglichkeit, nur einen Bedürftigen 60 Tage lang zu speisen.
97 Pro Bedürftigem.
98 An zwei verschiedenen Tagen. Das hieße, dass man entweder 60 Mittagessen und Abendessen für 60 Bedürftige zur Verfügung stellt oder dass man 120 Mittagessen oder 120 Abendessen für 60 Bedürftige zur Verfügung stellt. Wenn dies auf einen Ramadan fällt, dann kann man auch ein Abendessen für das Fastenbrechen (Iftar) oder den Suhur zur Verfügung stellen.
99 Sa definiert ein Hohlmaß, dessen Einheit vier Mudd entspricht und ein Mudd gleicht der Menge von zwei vollen Händen eines durchschnittlichen Menschen. Es ist eine Maßeinheit in Volumen, nicht Gewicht.
100Wenn eine Person z.B. am 1., 2. und 3. Tag des Ramadan sein Fasten ohne Grund absichtlich bricht und diese Person die Sühne noch nicht geleistet hat (indem sie z.B. 60 Bedürftige speist) und dann am 10. Rag des Ramadan nochmals sein Fasten ohne Grund absichtlich bricht, dann ist die Leistung einer Sühne (kaffara) ausreichend. Würde diese Person z.B. am 1., 2., 3. und 4. Fastentag des Ramadan absichtlich ihr Fasten brechen, ohne dass ein Hinderungsgrund vorliegt, und am 5. Ramadan-Tag die Sühne leisten und dann am 6. Tag nochmalsdas Fasten absichtlich brechen, dann müsste sie erneut eine Sühne leisten, denn die Sühne für die vorherigen Vergehen wurde geleistet und nach dieser Sühne hat sie das Fasten erneut absichtlich gebrochen, woraufhin eine neue Sühne fällig geworden ist.
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