Falschgeparkt 15 Sekunden Behindertenparkplatz?
Ich bin Zusteller und musste eine Einsendung zustellen bzw. vor die Haustür legen. Ich hatte keine Anhaltemöglichkeit und habe auf einen Behindertenparkplatz gehalten und bin schnell gerannt und habe die Einsendung vor die Tür gelegt. Ein Kollege von mir war noch im Auto am sitzen. Als ich ausgestiegen bin waren vor mir 2 Ordungsamtmitarbeiter und meinten zu mir ich soll sofort weg fahren, ich habe denen gesagt ich bringe nur schnell das Paket weg und bin trotzdem auf den Behindertenparkplatz stehen geblieben. Es wird im Bußgeldbescheid 3 Min geschrieben, was nicht wahr ist! Ein Foto von mir wurde laut meinen Kollegen auch nicht gemacht. Was würdet ihr mir raten zu tun, um die Strafe nicht zu zahlen, sind 35 Eur.
7 Antworten
Da ist für dich absolutes Halteverbot. Die 3 Minuten heißt bis 3 Minuten. Das ist die Grenze zwischen Halten und Parken. Dann wäre es teurer geworden. Zahlen. Wird dir nichts anderes übrig bleiben.
§12 StVO:
"(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."
Der Beifahrer hat darauf keinen Einfluss.
Du hast Glück. Bei Vorsatz könnten sie die Strafe sogar verdoppeln.
Naja ob zusteller oder nicht (was ich dann aber nachvollziehen kann, als Zusteller ist es sehr stressig) musst du geradestehen, denn du hast trotzdem eine Widrigkeit begannen. Und wenn müsstest du das bezahlen.
Völlig egal ob 15 Sekunden oder drei Minuten, ohne den blauen Behindertenparkusweis sichtbar im Fahrzeug ausgelegt hast Du auch als Zusteller auf einem Behindertenparkplatz nichts zu suchen.
Die drei Minuten wurden wohl vom Programm hinzugefügt, weil das wohl so hinterlegt ist, spielen aber definitiv keine Rolle.
Du solltest froh sein, das Du nur den einfachen Satz bezahlen musst, und nicht den doppelten wegen Vorsatz, weil Du nach Aufforderung nicht weggefahren bist.
Ich lege Widerspruch ein ich habe woanders geparkt