Fake Produkte online bestellen legal?

3 Antworten

Der Freibetrag liegt bei 430€, nicht bei 420€.

Gefälschte Produkte dürfen nicht per Post bestellt werden. Mitbringen aus dem Urlaub ist eine Sache, das ist in der Regel kein Problem, die Lieferung per Post ist hingegen nicht erlaubt.

  1. Import und Reisemitbringsel werden unterschiedlich gehandhabt.
  2. Freibetraege (hier EUR 430 und EUR 22) gibt es nur bei privaten Sendungen. Gewerblich Importe haben keinen Freibetrag und die Verzollung beginnt bei >0,00
  3. Markenrechte sind gesetzlich geschützt. Das beantwortet den Teil der Frage.

Mein Tipp, warum nicht DE kaufen? Man bekommt Originale, hat alle EU Verbraucherrechte und Qualität noch dazu.

magicbassboost 
Fragesteller
 12.08.2019, 02:10

Ich dachte mir einfach, wäre interessant zu wissen wie so ein Fake denn ist von der Qualität her und so, deshalb habe ich einfach mal was Kleines bestellt. Sonst kaufe ich nur Sachen aus der EU bzw aus DE, die Sachen die ich aus China bestelle habe ich zu Testzwecken bestellt oder es waren Ersatzteile die ihren Dienst trotzdem erfüllen ;)

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iq1000  12.08.2019, 04:01
@magicbassboost

Wie soll der von Qualität sein wenn er irgendwo produziert wird von einer Produktion die es naechste Woche nicht mehr gibt, die keinerlei Reklamationen zu befuerchten hat und auch keinen Ruf zu verlieren hat? Das man damit kriminelle Banden unterstuetzt sollte einen auch klar sein.

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Sobald ein Markenrechtsinhaber einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme bei der Bundesfinanzdirektion - Abteilung Gewerblicher Rechtsschutz - stellt ist der Zoll nach dem in Deutschland geltenden Markengesetz grundsätzlich verpflichtet bei Kontrollen von Sendungen aus dem EU Ausland einzuschreiten und Fälschungen zu beschlagnahmen.

Ist dies der Fall ist der Zoll dann auch gehalten den Markenrechtsinhaber von der Beschlagnahme zu unterrichten.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Marken-und-Produktpiraterie/Taetigwerden-der-Zollbehoerden/Nationale-Beschlagnahme/nationale-beschlagnahme_node.html

Ob die gefälschten Waren zum privaten Gebrauch oder zum Zwecke des Weiterverkaufs bestellt wurden hat dabei nur Relevanz in Hinsicht auf die strafrechtliche Bewertung des Falls.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)