Darf man Artikel behalten die man nicht bestellt hat?

3 Antworten

In dem Fall ist es nicht legal, das zu behalten. Du hast etwas bestellt und etwas anderes erhalten. Müsstest Du eigentlich melden. Betonung auf "eigentlich".

Unverlangt zugesendete Waren muss man nicht zurücksenden, soweit richtig (§ 241a Abs. 1 BGB).

Das gilt aber ausdrücklich NICHT für Waren, die irrtümlich an dich gesendet wurden (§ 241a Abs. 2 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Devin216 
Fragesteller
 15.12.2021, 22:46

Ok also gilt ja fall 1. oder denn das Paket sollte an mich gehen und ging an mich nur ein der zwei bestellten Artikel wurde falsch etikettiert.

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Answer1234567  15.12.2021, 22:55
@Devin216

Die zusätzlichen Waren waren aber offensichtlich nicht für dich bestimmt.

Wenn diese Waren nicht absichtlich als Dreingabe / Werbegeschenk beigefügt wurden, sind sie nicht für dich bestimmt. So einfach ist das.

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Darfst Du natürlich nicht behalten.

Meld Dich beim Service,die Retoure ist ja auch kostenlos, also üb Dich mal bisschen in Ehrlichkeit.

Devin216 
Fragesteller
 15.12.2021, 19:28

"Auch wenn der Verkäufer mit Mails oder Briefen Druck ausübt, müssen Sie unbestellte Ware nicht zurückschicken. Sie dürfen den nicht bestellten Gegenstand grundsätzlich behalten und so benutzen, als würde er Ihnen gehören. Brauchen Sie die Ware nicht, können Sie sie auch schlicht entsorgen."

Das habe ich gefunden

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Answer1234567  15.12.2021, 22:45
@Devin216

Wenn du irgendwelche Texte unvollständig zitierst, gib doch bitte wenigstens eine Quelle an.

Die von dir zitierte Aussage ist nämlich auf irrtümlich zugesendete Ware ausdrücklich nicht anwendbar.

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