Fahrpreisnacherhebung DB?
Hallo, habe gestern als ich bon Willingen nach Korbach HBF gefahren bin eine Vertragsstarge (Fahrpreisnacherhebung) bekommen , es ist wie folgt abgelaufen , ich stieg in Willingen in den zug ein im zug kommt wie immer eine Kontrolleurin, ich dachte mir nichts dabei wollte ganz stolz ihr mein ticket geben da ich sehr gut gelaunt war, als sie mein ticket einscannen wollte ging es nixht es war nicht lesbar ( habe ein E Ticket hessen Schülerticket) habe ihr dann angeboten dass meine mutter den Zettel mit dem vertrag der schule schickt mit namen , gültigket und Nummer der karte die auch auf dee Vorderseite der fahrkarte steht, sie hat sich geweigert und meinte ja ich weiss ja nicht obs dir gehört und ich bin verpflichtet da es nicht geht es einzuziehen, dann hat sie mir eine Fahrpreisnacherhebung ausgedruckt, ich sehe es halt nicht ein da ich mein schülerausweis usw dabei hatte weil es von der schule und land hessen bezahlt wird da meine schule auch mehr als 5 km entfernt ist. Bin erst 14 soweit ich weiss darf ich ja kein vertrag ohne Zustimmung der Eltern eingehen
2 Antworten
Hallo BinDerZocker,
Ich versteh total, dass du dich da ärgerst – das klingt echt unfair. Du hattest ja dein gültiges Schülerticket dabei, nur dass es halt nicht lesbar war. Und du hast sogar angeboten, den Nachweis von deiner Mutter schicken zu lassen – also warst du ja wirklich bemüht, alles richtig zu machen.
Dass die Kontrolleurin das Ticket trotzdem eingezogen hat und dir direkt eine Fahrpreisnacherhebung gegeben hat, obwohl du deinen Schülerausweis und alles dabei hattest, ist schon hart. Vor allem, weil du ja erst 14 bist und das Ticket über die Schule und das Land Hessen läuft – also eigentlich alles seine Richtigkeit hatte.
Was du jetzt machen kannst: Du kannst dein gültiges Ticket und den Nachweis (z. B. von der Schule oder dem Verkehrsverbund) nachträglich vorzeigen, damit die Fahrpreisnacherhebung vielleicht zurückgenommen oder reduziert wird. Das geht online über db-fn.de – da gibt’s einen Button „Fahrkarte/Ausweis vorzeigen“. Wichtig ist, dass du das innerhalb der Frist machst, die auf dem Beleg steht.
Ich drück dir die Daumen, dass das noch geklärt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Luigi
(Lokführer bei DB Fernverkehr)
Das ist doch wohl das Allerletzte, erst überall nur noch digitale Tickets, und wenn diese nicht ausgelesen werden können, den Fahrgast dafür verantwortlich machen. Hoffentlich statuieren die Gerichte da mal ein Exempel zugunsten der Fahrgäste.