Fahrgastrechte Bahn zweideutig?

3 Antworten

Unter https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung steht dazu:

Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in drei Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich).
Er ist der Meinung, das man nur am selben Tag an dem das Sparpreis-Ticket gültig ist nutzen darf. 

Das ist auch richtig. Ein Sparpreisticket kann, wenn der Zug ausfällt, nur am selben Tag wie ein Flexpreis genutzt werden. Man kann solche Tickets nur ein Jahr lang nutzen wenn es ein außerordentliches Ereignis wie z.B. einen Streik gibt, dann greift die Kulanzregelung.

Allerdings würde ich mich mal mit der schriftlichen Bestätigung an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden und um Erstattung bitten, da du offensichtlich falsch beraten wurdest...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Zugbegleiter im Fernverkehr der DB

7summerfrank7 
Beitragsersteller
 13.01.2025, 10:21

Ich habe ja noch die Email mit der Aussage vom Kundendialog, dort wurde mir eine falsche Aussage gegeben. Ich werde es versuchen die Kosten für das Flexpreis-Ticket über das Servicecenter Fahrgastrechte bzw PayPal erstattet zubekommen. Die jeweiligen Belege und Emails werden beigefügt.

Ich musste ein Flexticket für diese Verbindung buchen.

nö, du hast einen Nachweis dass die gebuchte Verbindung ersatzlos ausgefallen ist. ich hätte da kein Ticket bezahlt


ytimoyt  13.01.2025, 10:07

Ja, aber man darf dann nur am selben Tag einen anderen Zug nehmen...

peterobm  13.01.2025, 10:10
@ytimoyt

das ist jetzt die Frage war das der Fall

er schreibt da was anderes nicht unbedingt verständliches

ytimoyt  13.01.2025, 10:22
@peterobm

Naja er schreibt sein Zug ist am 1. Dezember ausgefallen und er wollte heute fahren --> anderer Tag