Fahrgastrechte Bahn zweideutig?
Hallo Zusammen,
am 1. Dezember 2024 ist mein Zug ausgefallen und ich konnte die Reise nicht antreten. Im DB Navigator stand, ich soll mir eine neue Verbindung suchen. Auf schriftliche Nachfrage an den Kundendialog der Bahn wurde mir bestätigt, das ich mein Sparpreis-Ticket auch zu einem nicht genauer definierten Termin (Zitat: " ..... Formell gesehen verjährt im Rahmen der Fahrgastrechte diese Nutzungsmöglichkeit" ) nutzen darf.
Heute wollte ich dieses Ticket nutzen, leider hatte der Zugbegleiter eine andere Meinung und akzeptierte trotz schriftlicher Bestätigung durch den Kundendialog der Bahn meinen Fahrschein nicht. Er ist der Meinung, das man nur am selben Tag an dem das Sparpreis-Ticket gültig ist nutzen darf. Ich musste ein Flexticket für diese Verbindung buchen.
Kann ich mir die Kosten für das neue gebuchte Flexticket erstatten lassen? Ich bin irritiert durch die unterschiedlichen Aussagen von dem Zugbegleiter und dem Kundendialog der Deutschen Bahn.
4 Antworten
Unter https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung steht dazu:
Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in drei Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich).
Er ist der Meinung, das man nur am selben Tag an dem das Sparpreis-Ticket gültig ist nutzen darf.
Das ist auch richtig. Ein Sparpreisticket kann, wenn der Zug ausfällt, nur am selben Tag wie ein Flexpreis genutzt werden. Man kann solche Tickets nur ein Jahr lang nutzen wenn es ein außerordentliches Ereignis wie z.B. einen Streik gibt, dann greift die Kulanzregelung.
Allerdings würde ich mich mal mit der schriftlichen Bestätigung an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden und um Erstattung bitten, da du offensichtlich falsch beraten wurdest...
Jeder Lottospieler weis, dass es für sein gekauftes Los keinen garantierten Gewinn gibt. Du kaufst ein Los, dein Geld ist weg und dann : leider verloren.
In der heutigen Zeit ist es mit einem Bahnticket ähnlich. Wenn du Pech hast, kaufst du ein Ticket und der Zug ist ausgefallen, weil der Zugfahrer Durchfall hat. Als Beispiel.
Jetzt fragst du einen ( unterbezahlten ) Schaffner und der weis auch bald nicht mehr vor lauter Stress wo oben oder unten ist.
Dann fährst du, mit gutem Glauben mit deinem Sparticket un zdack. Zack haben sie dich erwischt. Schwarzfahrer !!
zum Glück hat er dir ein neues ( überteurertes ) Flexticket verkauft. Kein Schwarzfahrer.
Nimm es mit Humor. Das ist die Deutsche Bahn. Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten.
Ich musste ein Flexticket für diese Verbindung buchen.
nö, du hast einen Nachweis dass die gebuchte Verbindung ersatzlos ausgefallen ist. ich hätte da kein Ticket bezahlt
Ich habe ja noch die Email mit der Aussage vom Kundendialog, dort wurde mir eine falsche Aussage gegeben. Ich werde es versuchen die Kosten für das Flexpreis-Ticket über das Servicecenter Fahrgastrechte bzw PayPal erstattet zubekommen. Die jeweiligen Belege und Emails werden beigefügt.