Fahrfehler oder nicht?

RedPanther  02.08.2022, 20:04

Du hast also durch eine Unachtsamkeit fast jemanden tot gefahren, aber Hauptsache jemand anderes ist Schuld?

Unbekannt662022 
Fragesteller
 02.08.2022, 20:07

Ne war am anfahren und der stand neben dem auto nicht vor mir sonst hätte ich ihn gesehen

RedPanther  02.08.2022, 20:08

Ah stimmt. Etwas, das neben deinem Auto ist, brauchst du nicht zu wissen, denn es hat ja überhaupt keine Bedeutung für dich... Thema Schulterblick schon wieder vergessen?

Unbekannt662022 
Fragesteller
 02.08.2022, 20:23

Wofür schulterblick? Das war nach dem abbiegen wo ich auf die Fußgänger gewartet habe. Darnach wollte ich anfahren geradeaus fahren mehr nicht. Der stand plötzlich neben dem auto

RedPanther  02.08.2022, 20:32

Eben weil man ohne Schulterblick auch mal jemanden übersehen kann, der neben einem ist. Schuldfrage hin oder her, es ist nicht schön wenn man versehentlich jemanden überfahren hat.

Unbekannt662022 
Fragesteller
 02.08.2022, 20:38

Habe ich ja nicht. Ich war am anfahren nach dem ich einige rüber lies

6 Antworten

Die Sache ist sehr einfach:

Egal, ob der Typ dort sein darf oder nicht, du darfst ihn nicht gefährden.

Man muss immer damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich falsch verhalten. Und muss entsprechend defensiv fahren, dass auch dann ein Unglück vermieden werden kann wenn sich ein anderer grob falsch verhält.

Außerdem musst du als Autofahrerin grundsätzlich besser aufpassen wohin du fährst, weil dein Verkehrsmittel potentiell tödlich wirken kann und du dementsprechend eine höhere Verantwortung trägst.

Also ja, der Fehler liegt eindeutig bei dir. Mit deiner irrigen Annahme, dass dich Dinge, die neben deinem Auto sind, nicht zu interessieren brauchen, hast du ein Menschenleben gefährdet.

Würde ich mit nur einer Geldstrafe und Punkten davonkommen?

Spätestens wenn es eine Verletzung gegeben hätte, wäre das Ganze eine Straftat. Sprich, es landet vor einem Richter und der Richter legt das Strafmaß individuell fest. Eine Voraussage ist nicht möglich.

Etain7777  02.08.2022, 20:16

Das ist Quatsch. Bei einer roten Fußgängerampel gilt für diese Wartepflicht.

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RedPanther  02.08.2022, 20:16
@Etain7777

Ja.

Aber wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, ist das eben kein Freifahrtschein, dass man ihm platt fahren darf.

Oder wie siehst du das? "Oh, der darf da nicht sein, einmal kräftig draufhalten"?

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Etain7777  02.08.2022, 20:19
@RedPanther

Wenn er ihn nicht sieht, dann ist das halt so. Grundsätzlich darf man davon ausgehen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten. Oder hältst du bei einer grünen Ampel an, guckst nach rechts und kinks, weil im Querverkehr ja einer bei rot drüber könnte?

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RedPanther  02.08.2022, 20:21
@Etain7777
Grundsätzlich darf man davon ausgehen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten.

Das heißt, wenn jemand deine Vorfahrt missachtet und vor dein Auto fährt, trittst du nicht auf die Bremse, sondern hältst tapfer drauf und erwartest, dass er schon rechtzeitig Platz machen wird?

Oder hältst du bei einer grünen Ampel an, guckst nach rechts und kinks, weil im Querverkehr ja einer bei rot drüber könnte?

Nein. Aber ich bremse und weiche aus um eine Kollision zu vermeiden, wenn ich sehe dass jemand sein Rotlicht missachtet. Ich habe Augen im Kopf, und benutze sie um auf die Straße zu gucken (statt aufs Smartphone)...

Wenn er ihn nicht sieht, dann ist das halt so.

Wenn jemand nicht sieht, was um sein Auto herum passiert, ist er als Fahrzeugführer nicht geeignet.

Hast du Verwandte? Wenn ich einen davon übersehe und tot fahre, sagst du dann auch "ist halt so"?

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Etain7777  02.08.2022, 20:23
@RedPanther

Mit der Moralkeule bist du stark. Im theoretischen auch. Praktisch sieht das sicher anders aus. Es gibt gültige Urteile dazu:

Auf Seiten der Klägerin ist zu berücksichtigen, dass ihre Tochter schuldhaft den Verkehrsunfall verursacht hat. Diese hat ihre Sorgfaltspflichten als Fußgängerin aus § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO missachtet. Sie ist bei Rotlicht auf die Fahrbahn gelaufen, ohne den Verkehr auf der ... Straße und damit auch das Fahrzeug des Beklagten zu 1. zu beachten. Damit ist der Tochter der Klägerin nicht nur ein einfacher Sorgfaltsverstoß, sondern ein grob fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen. Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss.
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RedPanther  02.08.2022, 20:28
@Etain7777

Okay, und wo in der Frage des Fragestellers steht, dass der Fußgänger erst losgelaufen ist als die Ampel schon rot war?

Außerdem lese ich den letzten Satz so, dass das Urteil nur deshalb so ausgefallen ist, weil dem Autofahrer keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Du wirst aber sicher nicht bezweifeln, dass dem Fragesteller eine solche grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen wäre, wenn er wo hin fährt, wo er nicht geguckt hat ob jemand kommt.

Mal ganz davon abgesehen, dass ein Zitat ohne Quellenangabe ein ziemlich schlechter Stil ist... Da kann ich ja nichtmal prüfen, ob du dir das evtl. gerade ausgedacht hast. Aber gut, hab verstanden: Du willst, dass ich dir recht gebe. Tue ich nicht. Dementsprechend können wir diese Diskussion auch beenden und ich wünsche dir einen schönen Abend.

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RedPanther  02.08.2022, 20:30
@Etain7777

Übrigens, wo ist eigentlich deine eigene (dann anscheinend ja sehr viel "richtigere") Antwort zu dem Thema? Im Kommentieren ganz groß, aber sonst lieber nichts sinnvolles beitragen?

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Etain7777  02.08.2022, 20:34
@RedPanther

Und wo steht, dass die Ampel nicht rot war. Also weiter im Text:

Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung: vgl. nur BGH NJW 2007, Seite 2988).

Die Tochter der Klägerin hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt. Dass Fußgänger an einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung die Fahrbahn nur bei Grünlicht überqueren dürfen, ist eine elementare Verhaltensregel. ...

Ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger unvermittelt achtlos auf die Straße laufen würde (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 30.01.2003, Az.: 14 U 146/02, zitiert aus juris). ...

Angesichts dieser Gesamtumstände ist es gerechtfertigt, die lediglich beim Beklagten zu 1. verbleibende Betriebsgefahr hinter dem schwerwiegenden Mitverschulden der Tochter der Klägerin vollständig zurücktreten zu lassen. Haftet der Halter nur aus der Gefährdungshaftung, kann dessen Haftungsquote bei grobem Verschulden des verletzten Fußgängers auf null sinken."

https://verkehrslexikon.de/Module/Fahrbahnueberquerung_bei_roter_Fussgaenger-Ampel.php

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RedPanther  03.08.2022, 09:27
@Etain7777

Schön, dass du hier dein Unvermögen dokumentierst, zwischen der Aussage "ich lasse es jetzt, bringt nichts" und einem Eingeständnis zu differenzieren ;)

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ach

seit wann darf man einen Fußgänger einfach so anfahren oder gefährden, auch wenn seine Ampel ROT zeigt?

du bekommst eine auf die Mütze, der Fußgänger dürfe eine Mitschuld tragen

Etain7777  02.08.2022, 20:14

Da der Fußgänger bei rot über den Überweg ging, trifft ihn die Hauptschuld, keine Mitschuld.

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Unbekannt662022 
Fragesteller
 02.08.2022, 20:19

Habe ihn nicht angefahren. Er stand plötzlich neben dem auto als ich anfahren wollte nach dem die anderen Fußgänger rüber gelaufen sind. Ich habe ja gewartet und sonst war ich wirklich nur am anfahren, sodass er auch sehr stark auf das Dach geschlagen hat.

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Also, es ist nicht ungewöhnlich, sondern normal, dass die Fußgänger-Ampel grün ist, wenn Du links abbiegen möchtest. Und Du hast so lange zu warten, bis Du fahren kannst, also bis alle Fußgänger sicher über der Straße sind. Der Fußgänger kann doch bei grün gestartet sein und bis er in der Mitte der Straße ist, ist inzwischen rot geworden.

Unbekannt662022 
Fragesteller
 02.08.2022, 20:15

Dort ist es so. Wenn an der Kreuzung grün ist für die Linksabbieger. Dann ist es auch grün für den Gegenverkehr. Auf den muss man warten. So darnach kommt beim linksabbiegen die Fußgängerampel direkt an der Kreuzung, sodass mann auf der Fahrspur des Gegenverkehrs steht, welcher auch grün hat. So und da habe ich auch auf die Fußgänger gewartet. Den einen Fußgänger habe ich beim Anfahren nicht bemerkt, welcher plötzlich neben dem Auto stand und nicht davor. Also er war nicht vor mir. So nun zur meiner Frage. Drohr mir eine Gefängnissstrafe oder nicht? Da ich sehr langsam angefahren bin konnte der Fußgänger der neben dem Auto stand auch auf das dach des autos sehr stark schlagen.

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LindorNuss  02.08.2022, 20:17
@Unbekannt662022

Warum bist Du so panisch? Wieso direkt Gefängnis? Es ist niemand zu schaden gekommen. Sollte das trotzdem zur Anzeige gebracht werden, dann höchstens Punkte und Geldstrafe. Und dann ist es auch schwer zu beweisen, wenn es keine Zeugen gegeben hat. Normalerweise passiert bei sowas gar nix.

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Unbekannt662022 
Fragesteller
 02.08.2022, 20:30
@LindorNuss

Ja mein Vater war ja dabei und auch an diesem ort gibt es kameras an der Kreuzung

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Defensives fahren .. mit den Fehlern anderer rechnen, nicht auf dem eigenen Recht bestehen ..

Nur weil der Fußgänger rot hat, kannst du ihn nicht umfahren.

Unbekannt662022 
Fragesteller
 02.08.2022, 20:21

Habe ich auch nicht. Danke aber :) ich habe ihn nicht bemerkt als er neden dem auto stand, da ich am anfahren war und er konnte sogar noch auf das Dach sehr stark schlagen.

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Hallo Unbekannt,

1) Grundregel: Du hast - vor allem in unübersichtlichen Situationen immer so zu fahren, das du keinen Unfall baust. Du hättest den Fußgänger also sehen und bremsen müssen.

2) Du kannst nicht beurteilen, ob der Fußgänger bei Grün losgelaufen, aber langsam im Laufen ist. Fußgängerampeln gehen dich als Autofahrer generell nichts an.

Unbekannt662022 
Fragesteller
 02.08.2022, 20:10

1) ja deswegen habe ich auch gewartet an der Kreuzung und bin danach angefahren bzw. war dabei anzufahren. Der Fußgänger stand neben dem auto nicht davor.

2) doch beim warten auf die Fußgänger sieht man es ganz gut.

3) droht mir eine Gefängnisstrafe? Geld und punkte sind egal. Da ich kaum geblitzt werde und sehr vorsichtig fahre. Nur wenn mein Vater immer mit fährt passiert oft was.

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WisperndesGras  02.08.2022, 20:13
@Unbekannt662022

1) Du hast ihn übersehen und zumindest am Weiterlaufen gehindert. Das wird schon als gewisse Gefahrensituation gewertet.

3) Für so etwas gibt es natürlich kein Gefängnis. Es ist ja nicht mal was passiert. Aber meines Wissens gibt es Punkte.

4) Der Fußgänger wird dich aber mit Sicherheit nicht anzeigen. Das Klopfen hat ihm genügt.

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RedPanther  02.08.2022, 20:14
@Unbekannt662022
Der Fußgänger stand neben dem auto nicht davor.

Und deshalb kann er dir egal sein und du bist im Recht, wenn du ihn tot fährst? Oder wie soll man dieses Argument verstehen?

doch beim warten auf die Fußgänger sieht man es ganz gut.

Man sieht auch die Leuchtreklamen der Einkaufsläden neben der Straße ganz gut... das heißt nicht, dass sie für dich als Autofahrer eine Bedeutung haben.

Geld und punkte sind egal.

Wow. Ich sehe schon, wie wichtig dir die Sicherheit der Menschen um dich herum ist....

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Unbekannt662022 
Fragesteller
 02.08.2022, 20:28
@RedPanther

Ich habe nicht behauptet das mir Sicherheit nicht wichtig ist. Ich habe zurerst die Fußgänger rüberlaufen gelassen. Bin dann am anfahren gewesen bis plötzlich jemand neben dem auto stand. Da war ich am anfahren und der Fußgänger konnte aufs dach sehr stark schlagen. Geld und Punkte sind mir egal weil ich jahre lang nur 2 mal geblitzt wurde und das nur mit 11km/h. Sowie hatte ich auch keinen Unfall oder sonst was. Ich fahre sehr vorsichtig weshalb ich fast immer angemekert werde warum ich auf irgendjemand warte oder langsam fahre. Daher habe ich auch hier auf die Fußgänger gewartet und wollte dann losfahren. Den einen habe ich nicht bemerkt da er neben dem auto plötzlich stand.

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