Fälschen?

PoisonSpider  08.12.2021, 10:14

hast du irgendwas gemacht?

Julias231 
Fragesteller
 08.12.2021, 10:15

Ne wieso? War nur neugierig

6 Antworten

Also wenn du dein Zeugnis aufpolierst ist das erstmal nichts.

Wenn du das frisierte Zeugnis jedoch einer anderen Person oder Stelle vorlegst, gilt dies als Urkundenfälschung gem. § 267 StGB - zumindest im Versuchsstadium. Wenn die Person oder Stelle sich davon täuschen lässt, ist der Tatbestand vollendet (kein Versuch mehr).

Einzelheiten zur Strafe erfährst du vom Richter oder google das vorher ;-)

Juristisch betrachtet stellt die Fälschung eines Zeugnisses eine Urkundenfälschung nach § 267 des Strafgesetzbuchs dar. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belangt, wer zur Täuschung eine unechte Urkunde erstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder eine verfälschte Urkunden lediglich gebraucht. Damit ist jede Urkundenfälschung eine Straftat, die juristisch geahndet werden kann, wenn sie ans Licht kommt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

Für Minderjährige heißt das Sozialstunden

Abgesehen davon dass weitere Folgen passieren können wie : Hast du dich mit dem gefälschten Zeugnis bei einer Arbeitsstelle beworben, dann fliegst du sofort fristlos.

Julias231 
Fragesteller
 08.12.2021, 10:08

Ohhh

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Amtsschreck  08.12.2021, 10:10
dann fliegst du sofort fristlos

Nicht wirklich, sondern erst, wenn es auffliegt. Falls es auffliegt. Dazu müsste der Arbeitgeber aber erstmal auf den Trichter kommen, bei der Schule nachzufragen, wo ja das Original verwahrt wird.

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LePetitGateau  08.12.2021, 10:10
@Amtsschreck

Selbstverständlichkeiten erwähne ich nicht extra. So viel Hirnschmalz erwarte ich noch von der Menschheit.

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Eine Urkundenfälschung wird nicht nach leicht, minderschweren Fall oder schwerem Fall entschieden.

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.