Fachhochschulreife nach 1,5 Jahren Ausbildung (abgeschlossen)?
Hallo undzwar geht es darum, ich würde mich gerne für eine Hochschule anmelden. Jedoch habe ich grade bedenken ob ich meinen PRAKTISCHEN Teil der Fachhochschulreife habe. Ich hab eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, aber in 1,5 Jahren und nicht wie es in der Regel eig war, in 2 Jahren. Ich hatte die Voraussetzungen die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen und habe die dann auch genutzt. Jetzt habe ich Bedenken, dass genau dies zum Verhängnis werden kann. Da ich im Internet jedes mal lese, dass man für den praktischen Teil entweder '' eine zweijährige Ausbildung",ODER Ein einjähriges Praktikum ODER noch 2 andere Voraussetzungen die aber irrelevant sind.
Also werde ich laut diesen Voraussetzungen dafür bestraft, etwas besser zu sein und die Chance genutzt zu haben meine Ausbildung zu verkürzen ?!
Und ausserdem, ich hab das Schulministerium NRW angerufen um die Sache zu klären, zufälligerweise waren beide die dafür zuständig sind nicht im Haus und ich soll Montag nochmal anrufen ... :D
Ich hoffe hier ist jemand der sich sehr gut damit auskennt und es vielleicht selbst durchgemacht hat.
2 Antworten
Also das dir die verkürzte Ausbildung zum Verhängnis in Bezug auf eine Weiterbildung wird, kann ich mir nicht vorstellen.
Der Grund der verkürzten Ausbildung ist ja der, dass du offensichtlich schlauer bist als andere.
Mein Tipp ist die Hochschule anzurufen und den Sachverhalt zu erläutern. Diese Regularien sind nicht in Stein gemeißelt, sondern Leitplanken die der Orientierung dienen. Die lassen sicherlich mit sich reden.
Viel Glück.
Die Verkürzung spielt keine Rolle! Eine abgeschlossene Berufsausbildung gilt in jedem Fall als berufspraktischer Teil der Fachhochschulreife.
Mein Glückwunsch, dass Du es in nur 1,5 Jahren geschafft hast. Das zeichnet Dich eher aus!