F1cken in öffentlichen Räumen erlaubt?
Also ich habe es schon öfter mit meinen Partnern z.B. im Schwimmbad oder Kino getrieben und wollte fragen ob das eig erlaubt ist
8 Antworten
Zumindest ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Nein, sexuelle Belästigung ist nicht gleichzusetzen mit Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Ich kenne sexuelle Belästigung nur im Zusammenhang mit:
das Kommentieren der körperlichen Entwicklung, unangemessene Aufklärung, Voyeurismus, sexistische abwertende Sprache, sexuelle Annäherung, unnötige Körperkontakte sowie anzügliche Blicke und Bemerkungen.[18]
Das mag sein. Dennoch ist nicht alles, was unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fällt auch eine sexuelle Belästigung, und genau darauf wollte ich hinaus.
Naja,alles was schön ist,ist irgendwie verboten aber wenn da die Polizei kommt,die grinsen höchstens mal,ist ja kein Verbrechen....
Hmm okay,hat jeder seine Meinung,mir hats halt immer Spaß gemacht,komme auch aus dem Prekariat,da ist das schon vorbestimmt.
LG
Hmm okay,hat jeder seine Meinung,mir hats halt immer Spaß gemacht,
Strafbarkeit ist keine Frage von Meinungen. Und ja, dass es Dir Spaß gemacht hat, mag sein, aber es ändert nichts an meiner Aussage, dass es genügend anderes Spaßiges gibt, das nicht verboten ist und vor allem ändert es nichts an meiner ganz ursprünglichen Aussage, dass sowas Erregung öffentlichen Ärgernisses ist. Und da ist noch nicht alles an Strafbarkeiten genannt.
komme auch aus dem Prekariat,da ist das schon vorbestimmt.
Nein. Du bist selbst dafür verantwortlich, wie Dein Leben aussieht.
Bin halt kein Moralapostel,geniesse mein Leben,habe bis jetzt auch noch nie irgendeine Straftat begangen aber wenn ich mit meiner kleinen auf der Wiese liege,da würd ich es glatt mal drauf ankommen lassen wenn die Polizei kommt...
Bin halt kein Moralapostel
Ich auch nicht.
geniesse mein Leben,
Das tue ich auch.
habe bis jetzt auch noch nie irgendeine Straftat begangen aber wenn ich mit meiner kleinen auf der Wiese liege,da würd ich es glatt mal drauf ankommen lassen wenn die Polizei kommt...
Das musst Du selbst wissen, ob Du das möchtest.
Hmm,da könnten wir jetzt noch lange hin und her diskutieren,ich würde mal sagen,da hat jeder seine eigene Ansicht..Bei den Rittern der Kokosnuss,hätt ich jetzt gesagt wir einigen uns auf ein unentschieden..grins..
Nein ist es nicht. Wenn man erwischt wird ist es Erregung öffentliches Ärgernis.
Natürlich nicht....
Ja, solange bis ihr erwischt werdet. Kommt aber auch drauf an von wem und wie die Person reagiert, vllt werdet ihr ja gar nicht angezeigt.
Nein ist es nicht. Wenn ihr erwischt werdet kann das ganz ganz schnell böse enden
M14
Das wäre noch das geringste