EXC/FE Gedrosselte Eintragung, jedoch offen,welche Strafe?
Hallo möchte mir evtl eine 350/450 oder 500er EXC bzw. FE holen die haben ja dann meist so knapp 50PS. Da ich aber weis das man die legal nur mit ca 15PS zulassen kann und viele es eben so machen das sie gedrosselt eingetragen wird aber offen gefahren wird, wollte ich wissen welche Strafe man da bekommen kann wenn man aufgehalten wird? Habe nicht Lust mit 15PS rum zu fahren 😅
3 Antworten
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Das ist doch eindeutig, nicht wahr?
Auch dann nicht, weil die Leistungsgewichtgrenze überschritten wird.
Manche sind aber auch schwer von Begriff. Nein, du darfst nicht mit der Hand auf die Heiße Herdplatte fassen, du wirst dir die Hand verbrennen. Und wenn ich sie nur 30 sek. drauf packe? Nein auch dann nicht.
Was du sagst stimmt nicht, ich weiß das besser, denn 30 sek. sind nicht so lange wie 1 min. Drauf gepackt und schon kommt " Aaaaaaauuuuuaaaa, Heul Wein Jammer. Das beste aber kommt hinterher. Da kommt der Spruch, du hättest auch sagen müssen, dass es nicht die Dauer sondern die Temperatur ist die Verbrennungen verursacht. Genauso wird es hier auch gehen, wenn die Rennleitung bei der Kontrolle die Weiterfahrt untersagt.😉
Trotzdem fährst du dann mit einem Bike, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist. Was ist denn daran so schwer zu verstehen. Kurz und Knapp, die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Leistungsdaten und die wirkliche Leistung des Bikes stimmen nicht überein. Wenn du eine Bauliche Veränderung im Bezug auf Mehrleistung/ Minderleistung vor nimmst, muss diese Eingetragen werden und dies auch der Versicherung Mitgeteilt werden.
Das gleiche gilt auch beim Rückbau auf den Original Zustand.
Dann muss die Veränderung wieder Ausgetragen werden. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Was die Sache mit der Versicherung angeht, so kann dir Versicherungsbetrug vorgeworfen werden. Darauf steht sogar Haftstrafe.
Das kommt u.a. drauf an, welche Fahrerlaubnis du hast.
Ansonsten hat dein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis, die Versicherung kann Regress von dir fordern und bei einer Kontrolle wird das Fahrzeug stillgelegt. Kostenpunkt >1000€.
Je nachdem was dein Führerschein hergibt. Ansonsten wäre es ggf fahren ohne Fahrerlaubnis, fahren mit erloschener Betriebserlaubnis, fahren ohne Versicherung.....
Ja wenn das Motorrad 48 ps hat aber mit z.B 15 eingetragen ist und ich sie mit dem A2 ist, was ist das dann? Auf jeden Fall nicht fahren ohne Fahrerlaubnis
Stimmt den das Gewichtsverhältnis auch? Die Maschine muss mindestens 175kg schwer sein. Stimmt das nicht und die Maschinen ist leichter, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.
Wie gesagt, ansonsten ist fahren ohne Betriebserlaubnis, fahren ohne Versicherung. In deinem Fall dann wohl ein Verstoß der dich dann erstmal deinen Lappen kostet
mit deinem A2 führerschein darfst du maximales KW/kg verhältnis von 0,2 haben- da sind die Maschinen beide deutlich drüber.
Also fahren ohne gültigen Führerschein, fahren ohne Versicherungschutz, fahren ohne Betriebserlaubnis, KFZ-Steuerbetrug ( da ha nix stimmt ) .
DA kannst du deinen Führerschein erstmal wieder vergessen- das wird viele sehr hohe strafen geben- P.S. da die drosseln ja nicht von alleine rausgehen- ist das alles auch noch Vorsatz- also alles doppelte strafe.
achja- diese Maschinen sind für die Grünen wie ein Magnet- da sie wissen, das man da immer was findet
fahren ohne Versicherung
Ein solcher Tatbestand existiert nicht. Der Wortlaut von §6 PflVG kann nicht erfüllt sein.
Sein Vorhaben ist eine Gefahrerhöhung nach §5 Abs 3 KfzPflVV, wodurch im Schadensfall §117 Abs 1 VVG greift.
und wenn das Motorrad 48 ps hat die ich auch fahren darf mit dem A2 und so gefahren wird ? Natürlich dann wieder gedrosselt eingetragen