EXC/FE Gedrosselte Eintragung, jedoch offen,welche Strafe?

3 Antworten

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Das ist doch eindeutig, nicht wahr?

xevoia 
Fragesteller
 26.06.2021, 08:01

und wenn das Motorrad 48 ps hat die ich auch fahren darf mit dem A2 und so gefahren wird ? Natürlich dann wieder gedrosselt eingetragen

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wattdennnu2  26.06.2021, 08:05
@xevoia

Auch dann nicht, weil die Leistungsgewichtgrenze überschritten wird.

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xevoia 
Fragesteller
 26.06.2021, 08:28
@wattdennnu2

Da würde mich die Strafe interessieren🤔

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xevoia 
Fragesteller
 26.06.2021, 08:56
@WECoyote

Ja wenn die Fahrerlaubnis nicht hat aber die habe ich ja

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verreisterNutzer  26.06.2021, 09:05
@WECoyote

Manche sind aber auch schwer von Begriff. Nein, du darfst nicht mit der Hand auf die Heiße Herdplatte fassen, du wirst dir die Hand verbrennen. Und wenn ich sie nur 30 sek. drauf packe? Nein auch dann nicht.
Was du sagst stimmt nicht, ich weiß das besser, denn 30 sek. sind nicht so lange wie 1 min. Drauf gepackt und schon kommt " Aaaaaaauuuuuaaaa, Heul Wein Jammer. Das beste aber kommt hinterher. Da kommt der Spruch, du hättest auch sagen müssen, dass es nicht die Dauer sondern die Temperatur ist die Verbrennungen verursacht. Genauso wird es hier auch gehen, wenn die Rennleitung bei der Kontrolle die Weiterfahrt untersagt.😉

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WECoyote  26.06.2021, 09:10
@xevoia

Die hat du eben nicht, da das Leistungsgewicht nicht passt. 🤦🏻

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verreisterNutzer  26.06.2021, 09:19
@xevoia

Trotzdem fährst du dann mit einem Bike, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist. Was ist denn daran so schwer zu verstehen. Kurz und Knapp, die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Leistungsdaten und die wirkliche Leistung des Bikes stimmen nicht überein. Wenn du eine Bauliche Veränderung im Bezug auf Mehrleistung/ Minderleistung vor nimmst, muss diese Eingetragen werden und dies auch der Versicherung Mitgeteilt werden.

Das gleiche gilt auch beim Rückbau auf den Original Zustand.
Dann muss die Veränderung wieder Ausgetragen werden. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Was die Sache mit der Versicherung angeht, so kann dir Versicherungsbetrug vorgeworfen werden. Darauf steht sogar Haftstrafe.

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Das kommt u.a. drauf an, welche Fahrerlaubnis du hast.

Ansonsten hat dein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis, die Versicherung kann Regress von dir fordern und bei einer Kontrolle wird das Fahrzeug stillgelegt. Kostenpunkt >1000€.

xevoia 
Fragesteller
 26.06.2021, 08:00

A2

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WECoyote  26.06.2021, 08:02
@xevoia

Dann kommt noch Fahren ohne Fahrerlaubnis dazu, was eine Straftat darstellt.

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Je nachdem was dein Führerschein hergibt. Ansonsten wäre es ggf fahren ohne Fahrerlaubnis, fahren mit erloschener Betriebserlaubnis, fahren ohne Versicherung.....

xevoia 
Fragesteller
 26.06.2021, 08:27

Ja wenn das Motorrad 48 ps hat aber mit z.B 15 eingetragen ist und ich sie mit dem A2 ist, was ist das dann? Auf jeden Fall nicht fahren ohne Fahrerlaubnis

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DerBayer80  26.06.2021, 08:35
@xevoia

Stimmt den das Gewichtsverhältnis auch? Die Maschine muss mindestens 175kg schwer sein. Stimmt das nicht und die Maschinen ist leichter, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wie gesagt, ansonsten ist fahren ohne Betriebserlaubnis, fahren ohne Versicherung. In deinem Fall dann wohl ein Verstoß der dich dann erstmal deinen Lappen kostet

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matrix791  26.06.2021, 16:27
@xevoia

mit deinem A2 führerschein darfst du maximales KW/kg verhältnis von 0,2 haben- da sind die Maschinen beide deutlich drüber.

Also fahren ohne gültigen Führerschein, fahren ohne Versicherungschutz, fahren ohne Betriebserlaubnis, KFZ-Steuerbetrug ( da ha nix stimmt ) .

DA kannst du deinen Führerschein erstmal wieder vergessen- das wird viele sehr hohe strafen geben- P.S. da die drosseln ja nicht von alleine rausgehen- ist das alles auch noch Vorsatz- also alles doppelte strafe.

achja- diese Maschinen sind für die Grünen wie ein Magnet- da sie wissen, das man da immer was findet

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migebuff  26.06.2021, 09:46
fahren ohne Versicherung

Ein solcher Tatbestand existiert nicht. Der Wortlaut von §6 PflVG kann nicht erfüllt sein.

Sein Vorhaben ist eine Gefahrerhöhung nach §5 Abs 3 KfzPflVV, wodurch im Schadensfall §117 Abs 1 VVG greift.

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