Es wird ja gesagt das man bei seiner Ausbildung nicht 66 mal fehlen darf also die 10% Marke darf nicht überschritten werden?
Darf man aber pro Lehrjahr über 22 Tage fehlen? Oder wird das alles insgesamt berechnet?
Weil pro Lehrjahre einzeln dürfte man 22 Tage nicht fehlen insgesamt wären es dann 66. Meine frage ist ob man Im Lehrjahr nicht über 22 Tage insgesamt fehlen darf?
2 Antworten
Ich glaube die Frage umschreibt noch nicht das richtige Problem:
- jeder hat (jetzt in meinem Betrieb) 30 Tage Urlaub, macht 6 Wochen.
- jeder ist (Blockschule) ca. 13 Wochen in der Berufsschule
Ok, von 52 Wochen pro Jahr fehlen jetzt schon 19 Wochen.
ca. 22 Tage Fehlzeit pro Jahr machen nochmal 4-5 Wochen. Zu den 19 Wochen obendrauf: 23-24 Wochen, die der Azubi nicht da ist.
Auf die drei Ausbildungsjahre gerechnet wäre das ca. 66 Tage also zusammen 12-15 Wochen.
Muss man sich einfach mal überlegen: bei so vielen Tagen, an denen der Lehrling nicht anwesend ist, also auch nichts lernen kann.
Für die Zeit nach der Ausbildung müsste der Betrieb also rechnen, dass pro Jahr für etwa 4-5 Wochen derjenige vertreten werden müsste - Zusätzlich zum Urlaub. Das ist kein gutes Geschäft.
Ich schätze, der Betrieb wird sehr vorsichtig sein, jemandem mit dieser Anzahl Fehltagen einen Vertrag nach der Ausbildung anzubieten.
Ach weisst du - ich bilde seit mehr als 20Jahren Fachinformatiker aus. Das sehe ich anders. Manchmal haut einem die Realität auf die Finger.
Dennoch - vielleicht hast du recht und ich bin einfach ein Schwarzseher.
Ich wünsche eine gute Zeit.
Dann habt ihr was falsch gemacht. ich habe schon viele gesehen, die auch in ihrer Freizeit gelernt haben. natürlich nicht jede minute, das wäre auch zu viel erwartet.
Hat meine Frage nicht wirklich beantwortet. Ist es nun schlimm wenn man über 22 Tage in einem Lehrjahr fehlt ja oder nein :D
Ganz klare Antwort - Ja. Es ist schwierig, sich auf jemanden mit so hohen Fehlzeiten zu verlassen / einzustellen. Wenn das mal passiert in einem Jahr (z. B. ein Unfall) - andere Diskussion. Aber im Verlauf von drei (sagen wir mal) Jahren, permanent mit solchen Ausfällen umzugehen - das wird ein No-Go für die Zukunft.
Die Fehlzeiten werden für die gesamte Ausbildungszeit gerechnet. Schliesslich ist auch die komplette Ausbildungszeit für die Ausbildung und somit zum Erreichen der Ausbildungsziele inkl. dem Bestehen der Abschlussprüfung notwendig. Und wenn während der Ausbildung zu viel Zeit durch Fehlen verloren gegangen ist, dürfte es schwierig werden, die Prüfungskommission davon zu überzeugen, dass man das Ausbildungsziel noch erreichen kann.
Aber wozu Gedanken darum machen, wie häufig man fehlen darf? Enfach (soweit es möglich ist) immer anwesend sein und keine Fehlzeiten verursachen - schon stellt sich die Frage nicht.
Wenn man krank ist, ist man krank und ich hatte leider Gottes auch noch corona....
Das ist ein Trugschluss! der Auszubildende kann auch in den Tagen, an denen er nicht anwesend ist was lernen. Wenn man sich für seinen Beruf wirklich intressiert, ist das auch kein Problem.
lg, Anna