Urlaub Lehrling?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beantrag den Urlaub. Du musst diesen ohnhin in den Ferien nehmen, da es sonst mit der Berufsschule kollidiert.

Hab sie damals tatsächlich sogar 5 Wochen genehmigt bekommen.

Gemäß §7 Bundesurlaubsgesetz hast Du nur Anspruch auf mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage (= alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind) Urlaub am Stück.

Mit Deinem Chef kannst Du aber natürlich auch etwas anderes ausmachen, zustimmen muss er Deinem Wunsch aber nicht. Ungewöhnlich ist dieser Wunsch zwar nicht, funktioniert nur leider nicht in jedem Betrieb.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen
DerCaveman  09.04.2024, 15:31
Gemäß §7 Bundesurlaubsgesetz hast Du nur Anspruch auf mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage

Das ist nicht richtig! Grundsaetzlich besteht gem. BUrlG § 7 Abs. 2 zumindest ein Anspruch auf zusammenhaengenden Urlaub von mindestens 4 Wochen (gesetzlicher Mindestanspruch). Nur wenn dem "dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe" entgegenstehen, muss einer der Urlaubsteile mindestens 2 Wochen betragen.

In der Person des Arbeitnehmers liegende Gruende scheiden aus, wenn dieser einen zusammenhaengenden Urlaub von bis zu 4 Wochen beantragt und dringende betriebliche Gruende muessen dann im Streitfall nachgewiesen werden.

1