Als Azubi zur ZFA mir Haarsträhnen färben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du deine Spitzen mit auswaschbarer Haarkreide fürs Wochenende färben willst, dann üb doch einfach mal Frisuren, bei denen du genau diese Spitzen dann geschickt "verstecken" kannst! Am Wochenende machst du dann die Spitzen bunt, tobst dich aus und montags für die Arbeit steckst du deine Haare so zusammen, dass man die bunten Spitzen nicht mehr sieht. Wäre doch eine sehr geschickte Kompromisslösung ;).

Ansonsten sind Vorgaben des Arbeitgebers bezüglich des Äußeren des Arbeitnehmers immer eine etwas komplizierte Nummer. Nein, Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern keine Vorschriften bezüglich ihrer Frisur oder Haarfarbe machen, sofern es dabei nicht um sicherheitsrelevante oder hygienisch notwendige Vorschriften geht.

ABER: der Arbeitgeber darf durchaus im Rahmen seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz versetzen bzw. andere Aufgaben zuweisen, wo wenig bis kein Kundenkontakt besteht. Sprich, wenn dein Arbeitgeber es am Empfang nicht möchte, dass du dort mit knallbunten Haaren Patienten empfängst, dann kann er dich ins Hinterzimmer zum Reinigen der Instrumente schicken.

Somit solltest du hier eben entweder vorsichtig nachfragen, ob deine Chefs ein Problem mit den bunten Haaren hätten oder eben Wege finden, sie bei der Arbeit eben doch nicht so offensichtlich zu tragen - siehe oben!

Frag vorher mal nach. Bei einer bekannten von mir ist es erlaubt aber es sind bestimmte Farbtöne verboten. Dies wurde ihr aber von Anfang an mitgeteilt.