Als Azubi zur ZFA mir Haarsträhnen färben?
Hey, bevor ich eine Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten angefangen habe, habe ich mir liebend gerne einzelne meiner Haarsträhnen oder auch mal die unteren Enden davon abwechselnd in unterschiedlichen Farben gefärbt (es war überwiegend mit Haarkreide, die innerhalb von ein paar Tagen meist auch schon wieder rausgewaschen war).
Ich bin gerade ziemlich betrübt, weil eine Mitschülerin von meiner Berufsschule mir erzählt hat, dass wir so etwas in der Ausbildung und generell in dem Beruf gar nicht machen dürfen, nur die Strähnen wenn überhaupt in Blond oder Ombré färben dürfen.
Das finde ich jetzt aber ziemlich blöd, es wird halt gesagt, dass ungefärbte Haare einen gepflegteren Eindruck vor dem Patienten machen, aber ganz im Ernst, es sind doch meine Haare, ich allein kann entscheiden, was ich mit ihnen mache, und es gehört einfach zu meinem Stil und einem Teil meiner Persönlichkeit dazu, gefärbte Haare zu haben und solange ich sie ansonsten ordentlich zusammenhabe, ist doch alles in Ordnung, oder? Könnte ich sie nicht vllt doch färben? Wisst ihr, ob das dort geht oder nicht?
Nachgefragt habe ich jetzt noch nicht, das habe ich mich nicht getraut. Meine Chefs sind sehr nett, aber keine Ahnung was sie dazu sahen würden, vor allem, da ich noch in der Ausbildung bin.
2 Antworten
Wenn du deine Spitzen mit auswaschbarer Haarkreide fürs Wochenende färben willst, dann üb doch einfach mal Frisuren, bei denen du genau diese Spitzen dann geschickt "verstecken" kannst! Am Wochenende machst du dann die Spitzen bunt, tobst dich aus und montags für die Arbeit steckst du deine Haare so zusammen, dass man die bunten Spitzen nicht mehr sieht. Wäre doch eine sehr geschickte Kompromisslösung ;).
Ansonsten sind Vorgaben des Arbeitgebers bezüglich des Äußeren des Arbeitnehmers immer eine etwas komplizierte Nummer. Nein, Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern keine Vorschriften bezüglich ihrer Frisur oder Haarfarbe machen, sofern es dabei nicht um sicherheitsrelevante oder hygienisch notwendige Vorschriften geht.
ABER: der Arbeitgeber darf durchaus im Rahmen seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz versetzen bzw. andere Aufgaben zuweisen, wo wenig bis kein Kundenkontakt besteht. Sprich, wenn dein Arbeitgeber es am Empfang nicht möchte, dass du dort mit knallbunten Haaren Patienten empfängst, dann kann er dich ins Hinterzimmer zum Reinigen der Instrumente schicken.
Somit solltest du hier eben entweder vorsichtig nachfragen, ob deine Chefs ein Problem mit den bunten Haaren hätten oder eben Wege finden, sie bei der Arbeit eben doch nicht so offensichtlich zu tragen - siehe oben!
Frag vorher mal nach. Bei einer bekannten von mir ist es erlaubt aber es sind bestimmte Farbtöne verboten. Dies wurde ihr aber von Anfang an mitgeteilt.