67 Krankheitstage in der Ausbildung zulässig für die Abschlussprüfung?

2 Antworten

Das wird die IHK entscheiden. Meiner Meinung nach gibt es nicht umsonst diese Grenze und in der Regel ist die IHK bei sowas auch sehr streng. Ich schätze also nein.

Also für mich haben 3 Jahre mehr 660 Tage.

Solle jedoch für deinen Beruf die Grenze von. 66 Tagen gelten, bist du mit 67 Tagen ganz klar raus

Leyaaa55 
Fragesteller
 23.11.2023, 11:34

Ich weiß nicht ob es die Grenze ist das hab ich mal so auf Google raus gelesen.

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DerBayer80  23.11.2023, 11:36
@Leyaaa55

Dann hast du aber ein komisches Google: Richtlinie IHK:

Zur Gesellenprüfung ist nur zuzulassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat, was wiederum nur dann der Fall ist, wenn die betriebliche Fehlzeit nicht bei über 30 % liegt.

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Leyaaa55 
Fragesteller
 23.11.2023, 13:43

Meine Ausbilderin meinte gerade es darf nicht mehr als 1/3 der gesamten Ausbildungszeit sein und das ich nicht nicht drüber bin danke dir.

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