Erste Hilfe kurs 2014 noch gültig?
Hey liebe Community,
Ich mache derzeitig meinen Auto Führerschein, nun brauche ich den ersten Hilfe kurs und einen Seh test ( seh test wurde bereits letze woche gemacht) ich habe im März 2014 bereits einen erste hilfe kurs gemacht und weiss jetzt nicht ob dieser noch gültig ist oder ob ich den kurs nochmals machen muss sind ja mittlerweile über 7Jahre weiss da jemand mehr?
Danke im voraus
Liebe Grüße
3 Antworten
Die Bescheinigung kann nicht “ablaufen”, also solang du die noch hast, kannst du die benutzen
Wenn der EHK mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasste, ist der Nachweis auch heute zum Erwerb einer Fahrerlaubnis gültig.
jedoch bleiben die bei ihrer Aussage:
Kann dir doch egal sein ob die beim Kurs sich auskennen oder eben offensichtlich nicht.
Du gibst den Nachweis des EHK bei der Fahrerlaubnisbehörde ab und gut ist 🤷♂️
Okay ich danke dir ich versuche es einfach mal
jedoch bleiben die bei ihrer Aussage
Belanglos, da irgendein dahergelaufener Kursanbieter nicht mehr zu sagen hat als die Fahrerlaubnisverordnung.
§19 FeV:
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
Wenn du an einer Schulung teilgenommen hast, die neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Min umfasst, dann hast du an einer Schulung teilgenommen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Min umfasst. Anforderrung erfüllt, Thema erledigt.
Wenn du den Kurs damals für Klasse AM o.ä. gemacht hast, brauchst du nichtmal mehr eine Bescheinigung, §19 Abs 2 FeV
jedoch hat sich zum 01.01.16 die Anforderung an Inhalt und Kurslänge gesetzlich geändert. Daher sind Kursbescheinigungen von Kursen die vorher stattgefunden haben nicht mehr gültig
Blödsinn, die alten Bescheinigungen gelten weiter, dafür wurde im Zuge der Änderung ausdrücklich ein neuer Punkt in §76 FeV geschaffen:
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
11a. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
Belanglos, da irgendein dahergelaufener Kursanbieter nicht mehr zu sagen hat als die Fahrerlaubnisverordnung.
Ich schätze die wollen unter allen Mitteln Kurse belegen 😩
Hey danke für deine Antwort bei mir waren das 9x45min hab jedoch jetzt beim erste hilfe kurs angerufen sie sagten das seit 2016 der Kurs verfallen ist aufgrund einer neuen Regelung.. verstehe ich auch nicht muss ich wohl oder übel nochmal durch
Danke trotzdem
Da ist nix verfallen und es gibt keine neuen Regelung diesbezüglich bei Erwerb einer Fahrerlaubnis.
Was nicht mehr gültig ist, ist ein Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, dies ist aber etwas völlig anderes als ein vollwertiger EHF Kurs mit 9 Unterrichtsstunden.
Alle korrekt und gut erklärt, die Erste Hilfe ist noch gültig.
Sie kann nicht ablaufen. Aber dennoch empfehle ich dringend (!) den EHK zu wiederholen. In 7 Jahren ohne regelmäßige Hilfeleistung wirst du ganz sicher kaum noch was können, von dem was sich geändert hat mal ganz geschwiegen.
Genau das gleiche habe ich auch online eben gelesen jedoch bleiben die bei ihrer Aussage:
jedoch hat sich zum 01.01.16 die Anforderung an Inhalt und Kurslänge gesetzlich geändert. Daher sind Kursbescheinigungen von Kursen die vorher stattgefunden haben nicht mehr gültig