Führerschein Erste Hilfe Kurs nicht mehr gültig?

6 Antworten

wenn du den kurs jetzt nochmals auffrischt, wäre auch nicht schlecht. in 2 1/2 jahren hat man auch wieder viel vergessen

JonnAzzZ 
Fragesteller
 01.08.2017, 19:32

Das stimmt allerdings, aber ich weiß noch das wichtigste, trotzdem hast du recht.

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Bei mir wurde der Schein von 2011 akzeptiert, als ich mich 2016 angemeldet habe.

Wenn Du 2014 wirklich den Erste-Hilfe-Kurs (bis 2015 mit 16 Unterrichtsstunden / ab 2016 mit 9 Unterrichtssstunden) besucht hast, ist dieser unbegrenzt gültig.

Vermutlich hast Du aber den Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen" (bis 2015 mit 8 Unterrichtsstunden) besucht.

Dieser gilt für die Kl. A & B noch bis zum 20.10.2017.

Die hier immer wieder nachgebrabbelte "2-Jahres-Frist" gibt es in der Fahrerlaubnisverordnung nicht!

http://www.notfallmedizin.de/download/übergangsrecht.pdf

JonnAzzZ 
Fragesteller
 01.08.2017, 20:10

6 doppelstunden und ich mache A1.

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hameder  01.08.2017, 20:23
@JonnAzzZ

Einen offiziellen Kurs mit "6 Doppelstunden" hat es im Führerscheinrecht nie gegeben.

Bis Anfang der 1990-er gab es einen Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (SMU) mit 6 Unterrichtsstunden. Dieser wurde dann durch den Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (LSM) mit 8 Unterrichtsstunden ersetzt.

Letzterer war bis Ende 2015 für alle A & B-Klassen gültig.
Für C und D war der "Erste-Hilfe-Kurs" mit 16 Unterrichtsstunden vorgeschrieben.

Seit 2016 gibt es nur noch einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden und der gilt für alle Klassen und unbegrenzt.

Wie oben schon geschrieben, gilt ein bis 31.12.2015 besuchter LSM-Kurs noch für Anträge der Klassen  A & B (und natürlich auch deren Unterklassen wie A1) bis zum Oktober 17.

Was steht denn genau auf deiner Bescheinigung - und wer hat sie ausgestellt?

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Meiner war glaub ich sogar 3-4 Jahre alt und der wurde akzeptiert.

Soweit ich weiß gibts da auch keine Grenze.

John237654  01.08.2017, 19:25

Doch, es gibt eine. Sind (meines wissens nach) auch 2 Jahre.

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trikatoma  01.08.2017, 19:27
@John237654

Für den Führerschein (egal welche Führerscheinklasse): unbegrenzt (siehe §19 FeV, hier sind keine Einschränkungen beschrieben).

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JonnAzzZ 
Fragesteller
 01.08.2017, 19:26

Danke. :)

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