Führerschein Erste Hilfe Kurs nicht mehr gültig?

6 Antworten

wenn du den kurs jetzt nochmals auffrischt, wäre auch nicht schlecht. in 2 1/2 jahren hat man auch wieder viel vergessen


JonnAzzZ 
Beitragsersteller
 01.08.2017, 19:32

Das stimmt allerdings, aber ich weiß noch das wichtigste, trotzdem hast du recht.

Bei mir wurde der Schein von 2011 akzeptiert, als ich mich 2016 angemeldet habe.

Wenn Du 2014 wirklich den Erste-Hilfe-Kurs (bis 2015 mit 16 Unterrichtsstunden / ab 2016 mit 9 Unterrichtssstunden) besucht hast, ist dieser unbegrenzt gültig.

Vermutlich hast Du aber den Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen" (bis 2015 mit 8 Unterrichtsstunden) besucht.

Dieser gilt für die Kl. A & B noch bis zum 20.10.2017.

Die hier immer wieder nachgebrabbelte "2-Jahres-Frist" gibt es in der Fahrerlaubnisverordnung nicht!

http://www.notfallmedizin.de/download/übergangsrecht.pdf


JonnAzzZ 
Beitragsersteller
 01.08.2017, 20:10

6 doppelstunden und ich mache A1.

hameder  01.08.2017, 20:23
@JonnAzzZ

Einen offiziellen Kurs mit "6 Doppelstunden" hat es im Führerscheinrecht nie gegeben.

Bis Anfang der 1990-er gab es einen Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (SMU) mit 6 Unterrichtsstunden. Dieser wurde dann durch den Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (LSM) mit 8 Unterrichtsstunden ersetzt.

Letzterer war bis Ende 2015 für alle A & B-Klassen gültig.
Für C und D war der "Erste-Hilfe-Kurs" mit 16 Unterrichtsstunden vorgeschrieben.

Seit 2016 gibt es nur noch einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden und der gilt für alle Klassen und unbegrenzt.

Wie oben schon geschrieben, gilt ein bis 31.12.2015 besuchter LSM-Kurs noch für Anträge der Klassen  A & B (und natürlich auch deren Unterklassen wie A1) bis zum Oktober 17.

Was steht denn genau auf deiner Bescheinigung - und wer hat sie ausgestellt?

Meiner war glaub ich sogar 3-4 Jahre alt und der wurde akzeptiert.

Soweit ich weiß gibts da auch keine Grenze.


JonnAzzZ 
Beitragsersteller
 01.08.2017, 19:26

Danke. :)

John237654  01.08.2017, 19:25

Doch, es gibt eine. Sind (meines wissens nach) auch 2 Jahre.

trikatoma  01.08.2017, 19:27
@John237654

Für den Führerschein (egal welche Führerscheinklasse): unbegrenzt (siehe §19 FeV, hier sind keine Einschränkungen beschrieben).